Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 L 172/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bebauung; Baureihe; Planersatz
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 03.11.1992 - 2 A 361/91
- OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 L 172/92
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 L 172/92
Auszugehen ist dabei davon, daß es keinen allgemein geltenden Grundsatz gibt, daß eine Bebauung in einer zweiten Baureihe innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile städtebaulich unerwünscht ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - 4 C 30.78 -, DVBl. 1981, 100;… BVerwG, Urt. v. 13.02.1976 - IV C 72.74 -, BRS 30 Nr. 39).Solche können sich beispielsweise daraus ergeben, daß sie einer bestimmten Ruhelage, etwa der Wohnruhe oder der ungestörten Nutzung rückwärtiger Gartenfläche die Grundlage entzieht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28) oder sie in der Form einer zu mißbilligenden Vorbildwirkung "Unruhe" stiftet (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1980, a.a.O.).
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 L 172/92
Als nähere Umgebung i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB ist der Bereich zu verstehen, auf den sich die geplante Wohnbebauung auswirken kann, und der zugleich den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstückes prägt oder doch beeinflußt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 ff.). - BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86
Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 L 172/92
Es muß alles außer Betracht gelassen werden, was die vorhandene Bebauung nicht prägt oder in ihr gar als Fremdkörper erscheint (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, BVerwGE 84, 322 ff.). - BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73
Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 L 172/92
Solche können sich beispielsweise daraus ergeben, daß sie einer bestimmten Ruhelage, etwa der Wohnruhe oder der ungestörten Nutzung rückwärtiger Gartenfläche die Grundlage entzieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28) oder sie in der Form einer zu mißbilligenden Vorbildwirkung "Unruhe" stiftet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1980, a.a.O.). - BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74
Wohnhaus am Ortsrand - Baugenehmigung - Hinterlandbebauung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 L 172/92
Auszugehen ist dabei davon, daß es keinen allgemein geltenden Grundsatz gibt, daß eine Bebauung in einer zweiten Baureihe innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile städtebaulich unerwünscht ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - 4 C 30.78 -, DVBl. 1981, 100; BVerwG, Urt. v. 13.02.1976 - IV C 72.74 -, BRS 30 Nr. 39).
- OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2001 - 1 L 50/99
Baurecht, Einzelrechtsnachfolge, subjektive Klageänderung, Vergleich, …
Zur Begründung nimmt das Verwaltungsgericht auf ein Urteil des Senats vom 23. Februar 1994 (1 L 172/92), in dem es um die Bebauung des Flurstücks 70/13 ging, Bezug.Diese auch vom Verwaltungsgericht und vom Senat im Urteil vom 23. Februar 1994 - 1 L 172/92 - hinsichtlich des Grundstücks .
Diese auch vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg (…Urt. v. 28.06.1990 - 1 OVG A 167/87 - betr. Flurstück 70/7) und früher vom Senat (Urt. v. 23.02.1994 - 1 L 172/92 - betr. Flurstück 70/13) vertretene Auffassung teilt der Senat in der jetzigen Besetzung nicht.
Der Senat entscheidet gemäß § 101 VwGO ohne mündliche Verhandlung; die Beteiligten haben anlässlich der Erörterung im Rahmen der Ortsbesichtigung, bei der die vorgesehene Abweichung des Senats von seiner Entscheidung vom 23. Februar 1994 (a.a.O.) erörtert worden ist, ihr Einverständnis zu dieser Verfahrensweise erteilt.
- OVG Schleswig-Holstein, 27.03.1996 - 1 L 279/95
Einfügen; Halle; Überbaubare Fläche; Städtebauliche Vertretbarkeit
Damit ist das Verwaltungsgericht der Beurteilung gefolgt, die der Senat seiner Beurteilung in dem den Verfahrensbeteiligten bekannten Urteil vom 23. Februar 1994 (- 1 L 172/92 -) betreffend die bauplanungsrechtliche Beurteilung von zusätzlicher Wohnbebauung auf dem nördlich der Grundstücke des Klägers liegenden Flurstück ... mit Wohngebäuden zugrunde gelegt hat.Der Senat hat die Bebauung dieses Grundstückes schon in seinem Urteil vom 23. Februar 1994 (-- 1 L 172/92 -) beurteilt und hierzu ausgeführt, daß diese rückwärtige Bebauung als Einzelfall nicht die Kraft habe, ein prägendes Vorbild für eine Bebauung in einer weiteren Baureihe zu bilden.
- OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 LB 4/14
Sich Einfügen eines Vorhabens; Grundstücksgrenzen und überbaubare …
Der ersten Gruppe sind Gebäude zuzuordnen, die nach Lage, Ausdehnung, Höhe oder Anzahl ohne Einfluss auf die Eigenart der "näheren Umgebung" bleiben; zur zweiten Gruppe gehören bauliche Anlagen, die völlig aus dem Rahmen der in der "näheren Umgebung" anzutreffenden Bebauung herausfallen, weil sie nach ihrem Standort nicht der planungsrechtlichen Umgebung entsprechen und wegen ihrer Anders- und Einzigartigkeit den Charakter der "näheren Umgebung" nicht beeinflussen können (vgl. dazu Urt. des Senats v. 23.02.1994, 1 L 172/92, Juris Rn. 28, Urt. v. 10.01.1995, 1 L 113/94, Juris Rn. 30 …sowie Urt. v. 08.10.1998, 1 L 91/97, Juris Rn. 28;… s. a. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990, 4 C 23.86, BRS 50 Nr. 75;… zum Ganzen s. a. Söfker, in Ernst/Zinkahn u. a., BauGB, a.a.O., § 34 BauGB Rn. 37 m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2010 - 1 LB 3/10
Einbeziehung eines Gebäudes zur Bestimmung der näheren Umgebung
So sind in der Rechtsprechung des Senats und anderer Oberverwaltungsgerichte einzelne Baukörper, die nur hinsichtlich der Bebauungstiefe von der sonstigen Bebauung abweichen, als Fremdkörper, zum Teil auch als "Ausreißer" bezeichnet, angesehen worden (vgl. Senat, Urt. v. 23.02.1994 - 1 L 172/92, juris Rn. 28 a.E.; Beschl. v. 13.09.2007 - 1 LA 27/07;… Urt. v. 02.09.2004 - 1 LB 24/04 -, in dem ein Fremdkörper allerdings abgelehnt wurde, weil das einzige in Betracht kommende Bezugsgebäude als "tonangebend" bewertet wurde;… Hess VGH, Urt. v. 04.09.1987 - 4 UE 1048/85, juris). - VG Schleswig, 19.10.2017 - 2 A 177/16
Klage gegen Baugenehmigung für Wohnhaus mit Staffelgeschoss
So sind in der Rechtsprechung einzelne Baukörper, die nur hinsichtlich der Bebauungstiefe von der sonstigen Bebauung abweichen, als Fremdkörper, zum Teil auch als "Ausreißer" bezeichnet, angesehen worden (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 23.09.2010, - 1 LB 3/10 - Beschl. v. 13.09.2007 - 1 LA 27/07 - Urt. v. 02.09.2004 - 1 LB 24/04 - Urt. v. 23.02.1994 - 1 L 172/92 -). - OVG Schleswig-Holstein, 10.01.1995 - 1 L 113/94
Zulässigkeit; Hinterlandbebauung
Eine derartige wesentliche Veränderung der Bebauung geht ihrem Umfang nach aber über die Planungskraft des § 34 Abs. 1 BauGB in seiner Funktion als Planersatz hinaus (vgl. Urt. d. Senats v. 23.02.1994 - 1 L 172/92 -). - OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2010 - 1 LB 2/10
Charakterisierung eines Innenbereichs nach der Art der baulichen Nutzung durch …
So sind in der Rechtsprechung des Senats und anderer Oberverwaltungsgerichte einzelne Baukörper, die nur hinsichtlich der Bebauungstiefe von der sonstigen Bebauung abweichen, als Fremdkörper, zum Teil auch als "Ausreißer" bezeichnet, angesehen worden (vgl. Senat, Urt. v. 23.02.1994 - 1 L 172/92, juris Rn. 28 a.E.;… Beschl. v. 13.09.2007 - 1 LA 27/07 - Urt. v. 02.09.2004 - 1 LB 24/04 -, in dem ein Fremdkörper allerdings abgelehnt wurde, weil das einzige in Betracht kommende Bezugsgebäude als "tonangebend" bewertet wurde;… Hess VGH, Urt. v. 04.09.1987 - 4 UE 1048/85, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 13.04.1994 - 1 L 29/93
Nachbargrundstück; Nähere Umgebung; Bebauung
Bei der Bestimmung dieses Rahmens ist alles an Bebauung mit in die Beurteilung einzubeziehen, was in der näheren Umgebung vorhanden ist (…BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9/77 - BVerwGE 55, S. 369, 384 f. = BRS 33 Nr. 36; Urt. d. Senats v. 23.02.1994 - 1 L 172/92 -).