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   OVG Niedersachsen, 31.10.2007 - 1 ME 277/07   

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OVG Niedersachsen, 31.10.2007 - 1 ME 277/07 (https://dejure.org/2007,6767)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.10.2007 - 1 ME 277/07 (https://dejure.org/2007,6767)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 1 ME 277/07 (https://dejure.org/2007,6767)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Überschreiten einer rückwärtigen Baugrenze und Nachbarschutz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 Abs. 2 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO
    Nachbarschützende Wirkung der in einem Bebauungsplan festgesetzten rückwärtigen Baugrenze ; Verletzung von nachbarschützenden Rechten durch die Wohnhauserweiterung über die rückwärtige Baugrenze hinaus; Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot wegen Überschreitung einer ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6
    Überschreiten einer rückwärtigen Baugrenze und Nachbarschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarschützende Wirkung einer Baugrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarschützende Wirkung der in einem Bebauungsplan festgesetzten rückwärtigen Baugrenze ; Verletzung von nachbarschützenden Rechten durch die Wohnhauserweiterung über die rückwärtige Baugrenze hinaus; Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot wegen Überschreitung einer ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Überschreiten der rückwärtigen Baugrenze und Nachbarschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 137
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2007 - 1 ME 277/07
    2007, 136 im Anschluss an die Rspr. d. BVerwG v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 -, BauR 1996, 82 = BRS 57 Nr. 219 u. Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, ZfBR 1995, 329 = BRS 57 Nr. 209), und zwar in bewusster Abkehr von der vom Antragsteller angeführten Rechtsprechung des Ba.-Wü.
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2007 - 1 ME 277/07
    2007, 136 im Anschluss an die Rspr. d. BVerwG v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 -, BauR 1996, 82 = BRS 57 Nr. 219 u. Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, ZfBR 1995, 329 = BRS 57 Nr. 209), und zwar in bewusster Abkehr von der vom Antragsteller angeführten Rechtsprechung des Ba.-Wü.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97

    Bebauungsplanfestsetzung - planungsrechtlich nicht überbaubare Grundstücksfläche;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2007 - 1 ME 277/07
    VGH, etwa Beschluss vom 23. Oktober 1997 - 5 S 1596/97 -, BRS 59 Nr. 126 (vgl. in diesem Zusammenhang umfänglich und differenzierend auch Schmaltz, Zur drittschützenden Wirkung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes in: Planung und Plankontrolle, Otto Schlichter zum 65. Geburtstag 1995, insbesondere S. 595 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 1 ME 194/06

    Vermittlung von nachbarschaftlichen Abwehrrechten durch Baumschutz; Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2007 - 1 ME 277/07
    Vielmehr kommt der Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze nur dann nachbarschützende Wirkung zu, wenn dies dem Willen des Plangebers entspricht (so z. B. d. Sen. in seinem Beschl. v. 20.6.2000 - 1 M 2011/00 -, BauR 2000, 1844 = BRS 63 Nr. 188 u. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2000 - 1 M 2011/00

    Bebauungsplan; Bebauungsplanfestsetzung; Drittschutz; Festsetzung; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2007 - 1 ME 277/07
    Vielmehr kommt der Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze nur dann nachbarschützende Wirkung zu, wenn dies dem Willen des Plangebers entspricht (so z. B. d. Sen. in seinem Beschl. v. 20.6.2000 - 1 M 2011/00 -, BauR 2000, 1844 = BRS 63 Nr. 188 u. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 1 LA 177/14

    Baugrenze; Nachbarschutz; Vereinigungsbaulast

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass eine drittschützende Wirkung von Baugrenzen nur in Ausnahmefällen anzunehmen ist (vgl. zusammenfassend Senatsbeschluss v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07 -, NdsVBl 2008, 76 = NdsRpfl. 2008, 86 = BRS 71 Nr. 172 mwN); davon geht auch die von den Klägern angeführte Entscheidung des OVG Saarlouis (Urt. v. 24.9.1996 - 2 R 5/96 -, BRS 58 Nr. 172) aus.
  • VG Lüneburg, 19.12.2014 - 2 B 82/14

    Abstandsfläche; Befreiung; Einsichtsnahmemöglichkeit; geschlossene Bauweise;

    Die Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung durch Bebauungspläne haben grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.06.1995 - 4 B 52/95 -, NVwZ 1996, 170; speziell zur Geschossflächenzahl: VGH Kassel, Beschl. v. 31.10.2012 - 3 B 1876/12 -, BRS 79 Nr. 77; OVG Saarlouis, Beschl. v. 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, BRS 69 Nr. 165; zur hinteren Baugrenze: Nds. OVG, Beschl. v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07 -, BRS 71 Nr. 172, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 1 ME 50/21

    Austauschverhältnis, nachbarliches; Baugenehmigung; Baugrenze; Baulinie;

    Es bedarf daher einer besonderen, auf die konkrete Konzeption des Plangebers bezogenen Begründung, dass Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in einem wechselseitigen, die Planbetroffenen zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindenden Austauschverhältnis stehen sollen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschl. v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07 -, BRS 71 Nr. 172 = juris Rn. 5 m.w.N.).

    Auch der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche mittels Baugrenze oder Baulinie kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann nachbarschützende Wirkung zu, wenn dies dem Willen des Plangebers entspricht (Senatsbeschl. v. 9.11.2017 - 1 ME 152/17 - Beschlussabdruck [BA] S. 5, n.v. m.w.N.; v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07 -, BRS 71 Nr. 172 = juris Rn. 5 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2015 - 1 ME 77/15

    Baugrenze; Nachbarschutz; Einblick; Grenzabstand; Rücksichtnahme;

    Auch im Bebauungsplan festgesetzte seitliche und rückwärtige Baugrenzen entfalten nur dann nachbarschützende Wirkung, wenn sich der Auslegung des Bebauungsplans Anhaltspunkte für einen entsprechenden planerischen Willen der Gemeinde entnehmen lassen; eine Vermutung für den Drittschutz gibt es nicht (Anschluss an Senatsbeschl. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06 - und v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07).

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass die Festsetzung - auch seitlicher - Baugrenzen nach der Rechtsprechung des Senats nur dann als drittschützend anzusehen sind, wenn sich der Auslegung des Bebauungsplans Anhaltspunkte für einen entsprechenden planerischen Willen der Gemeinde entnehmen lassen; eine Vermutung für den Drittschutz gibt es nicht (Senatsbeschl. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06 -, NdsVBl. 2007, 136 = juris Rn. 8; v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07 -, NdsVBl. 2008, 76 = juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2021 - 1 ME 137/20

    Baugrenze, rückwärtige; Baunachbarstreit; Bauweise, abweichende;

    Nach der auch schon vom Verwaltungsgericht angeführten Rechtsprechung des Senats ist einer in einem Bebauungsplan festgesetzten rückwärtigen Baugrenze regelmäßig nur dann drittschützende Wirkung beizumessen, wenn dies dem Willen des Plangebers entspricht (vgl. Senatsbeschl. v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07 -, BRS 71 Nr. 172 = juris Leitsatz 1 und Rn. 5; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 11.6.2019 - 4 B 5.19 -, juris Rn. 4).
  • VG Braunschweig, 11.02.2010 - 2 B 277/09

    Einzelereignis; Geräusch; Geräuschimmission; Immission; Immissionsrichtwert;

    Festsetzungen eines Bebauungsplans über die überbaubaren Grundstücksflächen sind nicht generell nachbarschützend (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 -, NVwZ 1996, 888; Nds. OVG, Beschl. v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07 -, NdsRPfl. 2008, 86 m. w. N.; Bielenberg in : Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a. a. O., § 23 BauNVO, Rn. 59).
  • VG Lüneburg, 23.07.2013 - 2 B 21/13

    Allgemeines Wohngebiet; Aussetzungsantrag; Baubeginn; Baugebiet; Baugrenze;

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (zuletzt OVG Lüneburg, Beschluss v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07 - , Nds. VBl. 2008, 76) , dass Baugrenzen nicht - wie etwa Festsetzungen über die Art der Nutzung - von Gesetzes wegen uneingeschränkt Nachbarschutz entfalten, also mithin nicht allein schon auf die Feststellung eines entsprechenden Verstoßes auch Nachbarschutz zu gewähren ist.
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