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   VGH Bayern, 14.04.2008 - 1 N 05.1068   

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VGH Bayern, 14.04.2008 - 1 N 05.1068 (https://dejure.org/2008,14710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.04.2008 - 1 N 05.1068 (https://dejure.org/2008,14710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. April 2008 - 1 N 05.1068 (https://dejure.org/2008,14710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan seitens eines Eigentümers eines darin belegenen Grundstücks; Ausreichende Berücksichtigung der Eigentumsbelange bei einer Überplanung eines teilweise bebauten Innenbereichsgrundstücks; Erfordernis einer gerechten Abwägung ...

  • Judicialis

    VwGO § 47; ; BauGB 1998 § 1 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47; BauGB § 1998 § 1 Abs. 6
    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Abwägungsgebot; Berücksichtigung der Eigentumsbelange bei der Überplanung eines teilweise bebauten Innenbereichsgrundstücks; Verlagerung und Einschränkung bestehenden Baurechts; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 1 N 05.1068
    Umgekehrt ist ein den Rahmen überschreitendes Vorhaben ausnahmsweise zulässig, wenn es trotz der Überschreitung keine "städtebauliche Spannungen" hervorruft (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369).

    Da die Grundfläche des Gebäudes auf dem westlich angrenzenden Grundstück Fl.Nr. 131 mindestens genauso groß ist, ist nicht anzunehmen, dass es sich bei dem Gebäude des Antragstellers um einen sogenannten Fremdkörper (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369) handelt, der bei der Ermittlung des aus der vorhandenen Bebauung abzuleitenden Rahmens für das zulässige Nutzungsmaß außer Betracht zu bleiben hätte.

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 1 N 05.1068
    Auf den überplanten Grundstücken bestehendes Baurecht muss die Gemeinde im Rahmen der Abwägung berücksichtigen (BVerfG vom 22.2.1999 NVwZ 1999, 979; BVerwG vom 25.8.1997 NVwZ 1998, 953); sie muss das Interesse des Grundstückseigentümers am Erhalt dieses Rechts sowie die weiteren schutzwürdigen Eigentümerinteressen auf der einen und die mit den neuen Festsetzungen verfolgten Belange auf der anderen Seite unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes im Rahmen der Abwägung in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727).

    Wie bereits erwähnt wurde, muss die Antragsgegnerin jedoch bei einer Umgestaltung vorhandenen Baurechts den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Gleichbehandlungsgebot beachten (BVerfG vom 19.12.2002 a. a. O.).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 1 N 05.1068
    Es besteht auch die "konkrete Möglichkeit" (BVerwG vom 21.8.1981 BVerwGE 64, 33 = NJW 1982, 591 = BayVBl 1982, 118), dass die Planung anders ausgefallen wäre, wenn sich die Antragsgegnerin genauer vor Augen geführt hätte, in welchem Umfang das Baurecht auf dem Grundstück des Antragstellers eingeschränkt wird, und wenn sie diese Einschränkung mit den für die Nachbargrundstücke getroffenen Festsetzungen verglichen hätte.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 1 N 05.1068
    Das Abwägungsgebot verlangt, dass eine Abwägung stattfindet, dass in sie die Belange eingestellt werden, die nach Lage der Dinge eingestellt werden müssen, dass die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange zutreffend eingeschätzt wird und dass der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem objektiven Gewicht steht (BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301; vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 1 N 05.1068
    Das Abwägungsgebot verlangt, dass eine Abwägung stattfindet, dass in sie die Belange eingestellt werden, die nach Lage der Dinge eingestellt werden müssen, dass die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange zutreffend eingeschätzt wird und dass der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem objektiven Gewicht steht (BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301; vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 1 N 05.1068
    (BVerwG vom 1.11.1997 BVerwGE 47, 144 = NJW 1975, 841 = BayVBl 1975, 538).
  • BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99

    Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 1 N 05.1068
    Ob sich die Zulässigkeitsprüfung einer Aufstockung auf die Kriterien der überbaubaren Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO) und der Größe der Grundfläche (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2 BauNVO) erstrecken müsste, wenn der Standort und die Größe der Grundfläche nicht verändert werden, ist fraglich (vgl. BVerwG vom 4.2.2000 NVwZ 2000, 1047).
  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91

    Vorabprüfung der Enteignungsvoraussetzungen bei Aufstellung und rechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 1 N 05.1068
    Auf den überplanten Grundstücken bestehendes Baurecht muss die Gemeinde im Rahmen der Abwägung berücksichtigen (BVerfG vom 22.2.1999 NVwZ 1999, 979; BVerwG vom 25.8.1997 NVwZ 1998, 953); sie muss das Interesse des Grundstückseigentümers am Erhalt dieses Rechts sowie die weiteren schutzwürdigen Eigentümerinteressen auf der einen und die mit den neuen Festsetzungen verfolgten Belange auf der anderen Seite unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes im Rahmen der Abwägung in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 1 N 05.1068
    Diese Belange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans in die Privatnützigkeit von Grundstücken eingreifen (vgl. BVerwG vom 31.08.2000 BVerwGE 112, 41 = NVwZ 2001, 560).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 1 N 05.1068
    Auf den überplanten Grundstücken bestehendes Baurecht muss die Gemeinde im Rahmen der Abwägung berücksichtigen (BVerfG vom 22.2.1999 NVwZ 1999, 979; BVerwG vom 25.8.1997 NVwZ 1998, 953); sie muss das Interesse des Grundstückseigentümers am Erhalt dieses Rechts sowie die weiteren schutzwürdigen Eigentümerinteressen auf der einen und die mit den neuen Festsetzungen verfolgten Belange auf der anderen Seite unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes im Rahmen der Abwägung in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727).
  • VGH Bayern, 13.04.2006 - 1 N 04.3519

    Festsetzung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden; Wohngebäude;

  • VGH Bayern, 02.06.2006 - 1 N 03.1546

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan für ein Sondergebiet für

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 1 N 06.2609

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Änderung des Bebauungsplanentwurfs

    Das gilt nicht nur für die Frage, ob ein bisher nicht überplantes Grundstück im Außen- oder im Innenbereich liegt (vgl. BayVGH vom 4.8.2003 Az. 1 N 01.2698 ; vom 2.6.2006 Az. 1 N 03.1546 ), sondern auch für den Umfang eines nach § 34 BauGB bestehenden Baurechts (BayVGH vom 14.4.2008 Az. 1 N 05.1068 ).
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   VGH Bayern, 20.04.2007 - 1 N 05.1068   

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Wird zitiert von ...

  • OVG Thüringen, 23.04.2008 - 4 EO 195/08

    Erschließungsbeiträge; Besorgnis der Befangenheit bei Freundschaft zwischen

    Hingegen begründet eine persönliche Beziehung des Richters zum Prozessbevollmächtigten die Besorgnis der Befangenheit erst dann, wenn aus Sicht der Partei Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Voreingenommenheit für oder gegen einen Prozessbevollmächtigten auch auf die sachliche Entscheidung und mithin auf sie selbst auswirken könnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.04.2007, 1 N 05.1068, zitiert nach Juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.09.2007, 5 W 233/07 u. a., Juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.05.2003, 5 U 120/03, Juris; OLG HH, Beschluss vom 18.11.2002, 13 U 15/02, Juris; Schneider, DRiZ 1978, S. 42 [45]).
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