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   VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 05.1153   

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VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 05.1153 (https://dejure.org/2006,24109)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.07.2006 - 1 N 05.1153 (https://dejure.org/2006,24109)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 1 N 05.1153 (https://dejure.org/2006,24109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Änderungsbebauungsplans; Antragsbefugnis nicht unmittelbar betroffener Grundeigentümer; Beibehaltungsinteresse als abwägungserheblicher Belang; Schutz der freien Aussicht durch das Gebot der Rücksichtnahme

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB 1998 § 1 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 05.1153
    Die Antragsbefugnis ist regelmäßig zu bejahen, wenn sich der Eigentümer eines im Plangebiets gelegenen Grundstücks gegen eine bauplanerische Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft und damit Inhalt und Schranken seines Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) bestimmt (vgl. BVerwG vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 1413).

    Es ist daher bereits zweifelhaft, ob das "Beibehaltungsinteresse" der Antragstellerin insoweit überhaupt einen abwägungserheblichen Belang begründet (vgl. dazu BVerwG vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413; BayVGH vom 7.3.2002 NVwZ 2003, 236 = BayVBl. 2003, 248).

    Auch der Umstand, dass ein bisher unbebautes Grundstück künftig bebaut werden darf, macht das Interesse des Nachbarn an der Beibehaltung des bisherigen Zustands für sich genommen noch nicht zu einem abwägungserheblichen Belang (BVerwG vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413; BayVGH vom 7.3.2002 NVwZ 2003, 236 = BayVBl. 2003 248); erst recht gilt dies hinsichtlich der Veränderung der überbaubaren Flächen auf einem schon bisher bebauten Grundstück.

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 05.1153
    Es ist auch erforderlich, hinreichend substantiiert darzulegen, dass dieser Belang bei der Abwägung möglicherweise zu kurz gekommen ist (BVerwG vom 24.9.1998 BVerwGE 107, 215/218 f. = BayVBl. 1999, 249/250; Halama, DÖV 2004, 935).

    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsgegnerin das bei der Abwägung zu wahrende Rücksichtnahmegebot - das heißt die Verpflichtung, unzumutbare Beeinträchtigungen für die benachbarten Grundstücke zu vermeiden (vgl. BVerwG vom 24.9.1998 BVerwGE 107, 215/219 f. = BayVBl. 1999, 249/250) - verletzt haben könnte.

  • VGH Bayern, 07.03.2002 - 1 N 01.2851

    Normenkontrolle einer Einbeziehungssatzung; Fehlende Ermächtigungsgrundlage als

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 05.1153
    Es ist daher bereits zweifelhaft, ob das "Beibehaltungsinteresse" der Antragstellerin insoweit überhaupt einen abwägungserheblichen Belang begründet (vgl. dazu BVerwG vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413; BayVGH vom 7.3.2002 NVwZ 2003, 236 = BayVBl. 2003, 248).

    Auch der Umstand, dass ein bisher unbebautes Grundstück künftig bebaut werden darf, macht das Interesse des Nachbarn an der Beibehaltung des bisherigen Zustands für sich genommen noch nicht zu einem abwägungserheblichen Belang (BVerwG vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413; BayVGH vom 7.3.2002 NVwZ 2003, 236 = BayVBl. 2003 248); erst recht gilt dies hinsichtlich der Veränderung der überbaubaren Flächen auf einem schon bisher bebauten Grundstück.

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 05.1153
    Wer sich als nicht unmittelbar betroffener Grundeigentümer gegen einen Bebauungsplan wendet, muss jedoch aufzeigen, dass sein aus dem - drittschützenden - Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 6 BauGB 1998 = § 1 Abs. 7 BauGB 2004) folgendes Recht verletzt sein kann (vgl. BVerwG vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 05.1153
    Zwar kann das Gebot der Rücksichtnahme ausnahmsweise auch dann verletzt sein, wenn die Abstandsflächenvorschriften, die in der Regel eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung sicherstellen, eingehalten sind (vgl. BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879 = BayVBl 1999, 568 zu § 34 BauGB).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 05.1153
    Anderes kann unter engen Voraussetzungen nur dann gelten, wenn ein Grundstück, etwa durch einen "außergewöhnlichen Fernblick", in einer Weise geprägt ist, dass es hierdurch als "situationsberechtigt" anzusehen ist (vgl. BVerwG vom 13.6.1969 DVBl 1970, 60; vom 9.2.1995 NVwZ 1995, 895; VGH BW vom 12.9.1991 BRS 52 Nr. 187; BayVGH vom 29.7.1992 BayVBl 1993, 721).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 05.1153
    Anderes kann unter engen Voraussetzungen nur dann gelten, wenn ein Grundstück, etwa durch einen "außergewöhnlichen Fernblick", in einer Weise geprägt ist, dass es hierdurch als "situationsberechtigt" anzusehen ist (vgl. BVerwG vom 13.6.1969 DVBl 1970, 60; vom 9.2.1995 NVwZ 1995, 895; VGH BW vom 12.9.1991 BRS 52 Nr. 187; BayVGH vom 29.7.1992 BayVBl 1993, 721).
  • VGH Bayern, 23.08.2006 - 1 CE 05.2675
    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 05.1153
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin ist beim Verwaltungsgerichtshof anhängig (Az. 1 CE 05.2675).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 05.1153
    Das setzt zunächst voraus, dass die Planung einen abwägungserheblichen Belang des Antragstellers berührt; dann besteht abstrakt die Möglichkeit, dass die Gemeinde den Belang bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (BVerwG vom 30.4.2004 NVwZ 2004, 1120/1121).
  • VGH Bayern, 29.07.1992 - 20 N 91.2692
    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 05.1153
    Anderes kann unter engen Voraussetzungen nur dann gelten, wenn ein Grundstück, etwa durch einen "außergewöhnlichen Fernblick", in einer Weise geprägt ist, dass es hierdurch als "situationsberechtigt" anzusehen ist (vgl. BVerwG vom 13.6.1969 DVBl 1970, 60; vom 9.2.1995 NVwZ 1995, 895; VGH BW vom 12.9.1991 BRS 52 Nr. 187; BayVGH vom 29.7.1992 BayVBl 1993, 721).
  • VG München, 14.09.2005 - M 11 E1 05.2482
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 8 S 1382/91

    Gebot der Rücksichtnahme - Abwägung - gesetzlich nicht geschützte Interessen des

  • VGH Bayern, 29.07.2011 - 15 N 08.2086

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Zulassung weiterer Bebauung; Nachbargrundstück;

    Das Grundstück ist nicht durch eine besondere Aussichtslage in einer Weise geprägt ist, dass es hierdurch als "situationsberechtigt" anzusehen ist (vgl. BayVGH vom 14.07.2006 - 1 N 05.1153 - RdNr. 28; vom 03.03.2006 - 1 CS 06.227 RdNr. 19 m.w.Nw.d.Rspr.).
  • VGH Bayern, 29.10.2009 - 1 N 08.1050

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für Biomassekraftwerk mit

    Das private Interesse eines Grundstückseigentümers, dass ein benachbartes, bisher wegen seiner Lage im Außenbereich (§ 35 BauGB) grundsätzlich nicht bebaubares Grundstück auch künftig nicht bebaut wird, ist grundsätzlich solange nicht abwägungserheblich, wie die geplanten Veränderungen keine rechtlich erheblichen Folgen, wie etwa eine "abriegelnde" oder "erdrückende" Wirkung der geplanten Bebauung (BayVGH vom 14.7.2006 - 1 N 05.1153 - juris), haben können.

    Zu einem abwägungserheblichen Belang wird ein solches privates "Beibehaltungsinteresse" - unter engen Voraussetzungen - nur, wenn ein Grundstück durch bestimmte Lagevorteile, wie einen "außergewöhnlichen Fernblick", in besonders herausgehobener Weise geprägt ist (vgl. BVerwG vom 9.2.1995 NVwZ 1995, 895; vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413; BayVGH vom 16.6.2006 - 1 N 04.2804 - juris; vom 14.7.2006 - 1 N 05.1153 - juris; vom 18.12.2006 - 1 N 05.2027 - juris).

  • VG Hamburg, 12.07.2010 - 15 K 3396/08

    Planfeststellungsbeschluss für die teilweise Verfüllung des Mühlenberger Lochs

    Eine solche Änderung des Ausblicks ist grundsätzlich kein privates Interesse von solchem Gewicht, dass es im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden müsste (so im Bauplanungsrecht für ein in 300 m Entfernung geplantes Gewerbegebiet BVerwG, Beschluss vom 9.2.1995, 4 NB 17/94, NVwZ 1995, 895 f., Juris Rn. 14; vgl. in Anschluss daran BayVGH München, Urteil vom 14.7.2006, 1 N 05.1153, Juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 01.08.2022 - 22 A 21.40003

    Planfeststellung für Verlängerung einer Straßenbahnlinie

    Eine Änderung des Ausblicks von einem Grundstück stellt jedenfalls im Regelfall kein privates Interesse von solchem Gewicht dar, dass es in die Abwägung einzustellen wäre (vgl. im Bauplanungsrecht für den Fall, dass ein bisher unbebautes Grundstück künftig bebaut werden kann, BVerwG, B.v. 22.8.2000 - 4 BN 38.00 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 14.7.2006 - 1 N 05.1153 - juris Rn. 28).
  • VG München, 11.02.2022 - M 1 SN 21.4324

    Erfolgloser Antrag gegen Baugenehmigung für zweistöckigen Geräteschuppen mit

    Der ungeschmälerte Fortbestand einer "freien Aussicht" stellt grundsätzlich nur eine Chance dar, die keinen abwägungserheblichen Belang darstellt und deshalb nicht dem Schutz durch das Gebot der Rücksichtnahme unterliegt (BayVGH, U.v. 14.7.2006 - 1 N 05.1153 - juris Rn. 28).
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