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   LG Bonn, 23.11.2018 - 1 O 340/17   

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LG Bonn, 23.11.2018 - 1 O 340/17 (https://dejure.org/2018,54696)
LG Bonn, Entscheidung vom 23.11.2018 - 1 O 340/17 (https://dejure.org/2018,54696)
LG Bonn, Entscheidung vom 23. November 2018 - 1 O 340/17 (https://dejure.org/2018,54696)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung des Kaufpreises bei Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Beschaffenheitsvereinbarung über den Ölverbrauch eines Fahrzeugs i.R.e. Privatverkaufs wegen Sachmangels

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung des Kaufpreises bei Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Beschaffenheitsvereinbarung über den Ölverbrauch eines Fahrzeugs i.R.e. Privatverkaufs wegen Sachmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus LG Bonn, 23.11.2018 - 1 O 340/17
    Denn infolge des - wirksamen - Gewährleistungsausschlusses unter Ziffer II. des Kaufvertrages vom 02.02.2017 (vgl. § 444 BGB) würde eine Gewährleistungshaftung des Beklagten mindestens eine zwischen den Vertragsparteien getroffene Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf die behaupteten technischen Mängel des Fahrzeuges im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB voraussetzen, die dem Gewährleistungsausschluss als speziellere Abrede vorgehen könnte (vgl. - jeweils zu einem Kauf im Internet - BGH NJW 2007, 1346ff. Rd.28ff.; OLG Hamm NJW-RR 2009, 1718, 1720 m.w.N.).

    Zur Frage einer in ihren Auswirkungen für den Verkäufer regelmäßig über eine Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehenden Beschaffenheitsgarantie (vgl. BGH NJW 2007, 1346ff.) gelten die Erwägungen unter 1.a) sinngemäß.

  • OLG Zweibrücken, 17.03.1999 - 1 U 79/98
    Auszug aus LG Bonn, 23.11.2018 - 1 O 340/17
    Aber auch ein arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Beklagten liegt nicht vor, da dies voraussetzt, dass dem Beklagten bei Abschluss des Kaufvertrages und Übergabe des Fahrzeuges am 02.02.2017 (arg. §§ 434 Abs. 1 Satz 1, 446 BGB) diese Mängel entweder positiv bekannt gewesen sind oder er diese zumindest für möglich gehalten hat (vgl. Palandt/Weidenkaff, aaO., § 444 Rd.11 m.w.N.; ferner zur Arglist in Bezug auf den Ölverbrauch eines Fahrzeuges: OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.03.1999 - 1 U 79/98 = OLG-Report 1999, 434f. = juris).

    Auch die von der Zeugin I eher unsicher beschriebenen Nachfüllintervalle tragen einen derartigen Rückschluss nicht, zumal der Kläger einen während der Besitzzeit des Beklagten eingetretenen Motorschaden behauptet, was aber im Gegenteil für eine unregelmäßige Ölnachfüllung durch den Beklagten und damit gegen eine Kenntnis dieser Problematik durch den Beklagten spricht (vgl. dazu die Beweiswürdigung des OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.03.1999, aaO., juris Rd.8).

  • BGH, 26.04.2017 - VIII ZR 80/16

    Sachmängelhaftung bei Kaufvertrag: Eignung der Kaufsache für die nach dem Vertrag

    Auszug aus LG Bonn, 23.11.2018 - 1 O 340/17
    Schon allein diese Äußerung erfüllt aber nicht die inhaltlichen Voraussetzungen an eine Beschaffenheitsvereinbarung, bei der der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen (vgl. BGH NJW 2017, 2817, 2818 Rd.13 m.w.N.).

    Die bereits ohnehin eher einer allgemeinen Anpreisung oder allenfalls einer eingeschränkten Wissenserklärung gleichkommende Angabe eines "vollkommen normalen" und "unauffälligen" Ölverbrauchs (vgl. Reinking/Eggert, aaO., Rd.2861; abweichend zur Frage des Ölverbrauchs aber: OLG Koblenz NJW-RR 1990, 60f.; ferner - zur fehlenden Beschaffenheitsvereinbarung bei der Angabe "Motor in Ordnung" durch einen privaten Verkäufer - OLG Frankfurt, Urteil vom 30.03.2000 - 1 U 30/99 = DAR 2001, 505 = BeckRS 2008, 15801; LG Kleve NJW-RR 2005, 422), erfüllt gerade mit dieser Einleitung nicht die für eine Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Eindeutigkeit eines entsprechenden Verpflichtungswillens des Beklagten (vgl. auch BGH NJW 2018, 146 Rd.18; BGH NJW 2017, 2817, 2818 Rd.13).

  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 271/16

    Gebrauchtwagenkauf über eine Internet-Verkaufsplattform: Ausschluss der Haftung

    Auszug aus LG Bonn, 23.11.2018 - 1 O 340/17
    Die tatsächlichen Voraussetzungen für eine derartige Beschaffenheitsvereinbarung, an die im vorliegenden Fall schon in Anbetracht fehlender Anhaltspunkte hierfür in dem schriftlichen Kaufvertrag und fehlender Belege für eine besondere fahrzeugtechnische Sachkunde des Beklagten bei einem Privatverkauf strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 2018, 146 Rd.18f.; - zu einer bestimmten Fahrzeugausstattungsvariante; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12.Aufl. 2014, Rd.2860 und 2861- zum Ölverbrauch; Faust in Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BeckOK-BGB, 47.Edit. 01.08.2018 Rd.434 Rd.41; vgl. ferner OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 1080, 1081 - zu einem Austauschmotor - jeweils m.w.N.), liegen indes nicht vor.

    Die bereits ohnehin eher einer allgemeinen Anpreisung oder allenfalls einer eingeschränkten Wissenserklärung gleichkommende Angabe eines "vollkommen normalen" und "unauffälligen" Ölverbrauchs (vgl. Reinking/Eggert, aaO., Rd.2861; abweichend zur Frage des Ölverbrauchs aber: OLG Koblenz NJW-RR 1990, 60f.; ferner - zur fehlenden Beschaffenheitsvereinbarung bei der Angabe "Motor in Ordnung" durch einen privaten Verkäufer - OLG Frankfurt, Urteil vom 30.03.2000 - 1 U 30/99 = DAR 2001, 505 = BeckRS 2008, 15801; LG Kleve NJW-RR 2005, 422), erfüllt gerade mit dieser Einleitung nicht die für eine Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Eindeutigkeit eines entsprechenden Verpflichtungswillens des Beklagten (vgl. auch BGH NJW 2018, 146 Rd.18; BGH NJW 2017, 2817, 2818 Rd.13).

  • LG Kleve, 27.08.2004 - 5 S 57/04

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers für entgegen der Angaben in einer

    Auszug aus LG Bonn, 23.11.2018 - 1 O 340/17
    Die bereits ohnehin eher einer allgemeinen Anpreisung oder allenfalls einer eingeschränkten Wissenserklärung gleichkommende Angabe eines "vollkommen normalen" und "unauffälligen" Ölverbrauchs (vgl. Reinking/Eggert, aaO., Rd.2861; abweichend zur Frage des Ölverbrauchs aber: OLG Koblenz NJW-RR 1990, 60f.; ferner - zur fehlenden Beschaffenheitsvereinbarung bei der Angabe "Motor in Ordnung" durch einen privaten Verkäufer - OLG Frankfurt, Urteil vom 30.03.2000 - 1 U 30/99 = DAR 2001, 505 = BeckRS 2008, 15801; LG Kleve NJW-RR 2005, 422), erfüllt gerade mit dieser Einleitung nicht die für eine Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Eindeutigkeit eines entsprechenden Verpflichtungswillens des Beklagten (vgl. auch BGH NJW 2018, 146 Rd.18; BGH NJW 2017, 2817, 2818 Rd.13).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Bonn, 23.11.2018 - 1 O 340/17
    Zwar kann eine Arglist des Verkäufers zu bejahen sein, wenn dieser auf eine Frage des Käufers, deren Beantwortung erkennbar maßgebliche Bedeutung für diesen Vertragspartner hat, ohne tatsächliche Gründe "ins Blaue hinein" unrichtige Angaben macht (BGH NJW 2006, 2839, 2840; BGHZ 63, 382, 388).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2000 - 1 U 30/99

    Gebrauchtwagenkauf: Eigenschaftszusicherung und unverbindliche Beschreibung

    Auszug aus LG Bonn, 23.11.2018 - 1 O 340/17
    Die bereits ohnehin eher einer allgemeinen Anpreisung oder allenfalls einer eingeschränkten Wissenserklärung gleichkommende Angabe eines "vollkommen normalen" und "unauffälligen" Ölverbrauchs (vgl. Reinking/Eggert, aaO., Rd.2861; abweichend zur Frage des Ölverbrauchs aber: OLG Koblenz NJW-RR 1990, 60f.; ferner - zur fehlenden Beschaffenheitsvereinbarung bei der Angabe "Motor in Ordnung" durch einen privaten Verkäufer - OLG Frankfurt, Urteil vom 30.03.2000 - 1 U 30/99 = DAR 2001, 505 = BeckRS 2008, 15801; LG Kleve NJW-RR 2005, 422), erfüllt gerade mit dieser Einleitung nicht die für eine Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Eindeutigkeit eines entsprechenden Verpflichtungswillens des Beklagten (vgl. auch BGH NJW 2018, 146 Rd.18; BGH NJW 2017, 2817, 2818 Rd.13).
  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter

    Auszug aus LG Bonn, 23.11.2018 - 1 O 340/17
    Zwar kann eine Arglist des Verkäufers zu bejahen sein, wenn dieser auf eine Frage des Käufers, deren Beantwortung erkennbar maßgebliche Bedeutung für diesen Vertragspartner hat, ohne tatsächliche Gründe "ins Blaue hinein" unrichtige Angaben macht (BGH NJW 2006, 2839, 2840; BGHZ 63, 382, 388).
  • OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09

    Beschaffenheitsvereinbarung, Beschaffenheitsgarantie

    Auszug aus LG Bonn, 23.11.2018 - 1 O 340/17
    Denn infolge des - wirksamen - Gewährleistungsausschlusses unter Ziffer II. des Kaufvertrages vom 02.02.2017 (vgl. § 444 BGB) würde eine Gewährleistungshaftung des Beklagten mindestens eine zwischen den Vertragsparteien getroffene Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf die behaupteten technischen Mängel des Fahrzeuges im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB voraussetzen, die dem Gewährleistungsausschluss als speziellere Abrede vorgehen könnte (vgl. - jeweils zu einem Kauf im Internet - BGH NJW 2007, 1346ff. Rd.28ff.; OLG Hamm NJW-RR 2009, 1718, 1720 m.w.N.).
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LG Görlitz, Entscheidung vom 25. Mai 2018 - 1 O 340/17 (https://dejure.org/2018,29794)
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Volltextveröffentlichung

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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prosavus AG - Rückzahlungsverlangen durch Insolvenzverwalter

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