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   LG Wuppertal, 04.01.2005 - 1 O 38/04   

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LG Wuppertal, 04.01.2005 - 1 O 38/04 (https://dejure.org/2005,82430)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04.01.2005 - 1 O 38/04 (https://dejure.org/2005,82430)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04. Januar 2005 - 1 O 38/04 (https://dejure.org/2005,82430)
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   LG Hagen, 08.12.2006 - 1 O 38/04   

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LG Hagen, 08.12.2006 - 1 O 38/04 (https://dejure.org/2006,74556)
LG Hagen, Entscheidung vom 08.12.2006 - 1 O 38/04 (https://dejure.org/2006,74556)
LG Hagen, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 1 O 38/04 (https://dejure.org/2006,74556)
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Wird zitiert von ...

  • LG Hagen, 13.11.2013 - 10 O 124/12

    Schadenersatzbegehren aufgrund nachteiliger gesundheitlicher Folgen einer

    Ihre diesbezügliche Klage wurde zunächst durch Urteil des Landgerichts Hagen vom 08.12.2006 in dem Verfahren 1 O 38/04 abgewiesen.

    Wegen der Einzelheiten des Urteils des Oberlandesgerichts Hamm vom 24.10.2007 wird auf Blatt 65 ff. der Akten sowie Blatt 370 ff. der beigezogenen Akten 1 O 38/04 Landgericht Hagen = 3 U 14/07 Oberlandesgericht Hamm Bezug genommen.

    Da die Verjährung eines Ausgleichsanspruchs der Versicherungsnehmer der Klägerin wegen Ansprüchen der Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg weder durch das Verfahren 1 O 38/04 LG Hagen = 3 U 14/07 OLG Hamm noch in sonstiger Weise gehemmt worden sei, sei die Verjährung der Gesamtschuldnerausgleichsansprüche spätestens zum 31.12.2004 eingetreten.

    Durch Kammerbeschluss vom 27.08.2013 ist gemäß § 411 ZPO beschlossen worden, dass die schriftlichen Gutachten des Sachverständigen Professor Dr. U2 vom 26.06.2005 und 16.03.2006, die dieser in dem Rechtsstreit 1 O 38/04 LG Hagen = 3 U 14/07 OLG Hamm erstattet hat, auch im vorliegenden Rechtsstreit zu Beweiszwecken verwertet werden sollen.

    Die Akten 1 O 38/04 LG Hagen = 3 U 14/07 OLG Hamm mit den vorgenannten Gutachten des Sachverständigen Dr. U2 lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Dies steht zur vollen Überzeugung der Kammer aufgrund der Gutachten des Sachverständigen Professor Dr. U2, die dieser in dem vorangegangenen Rechtsstreit 1 O 38/04 LG Hagen = 3 U 14/07 OLG Hamm erstattet hat und die die Kammer im vorliegenden Rechtsstreit gemäß § 411 a ZPO zu Beweiszwecken verwertet hat, fest.

    Dass Herr X sowohl durch die nicht indizierte Operation selbst als auch durch deren Folgen in seiner gesundheitlichen Befindlichkeit nachteilig beeinflusst worden ist, ist ebenfalls durch die sachverständigen medizinischen Ausführungen von Herrn Prof. Dr. U2 in dem Rechtsstreit 1 O 38/04 LG Hagen = 3 U 14/07 OLG Hamm bewiesen worden.

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