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   OLG Koblenz, 22.03.2017 - 1 OLG 4 Ss 201/16 (2)   

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https://dejure.org/2017,11419
OLG Koblenz, 22.03.2017 - 1 OLG 4 Ss 201/16 (2) (https://dejure.org/2017,11419)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.03.2017 - 1 OLG 4 Ss 201/16 (2) (https://dejure.org/2017,11419)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. März 2017 - 1 OLG 4 Ss 201/16 (2) (https://dejure.org/2017,11419)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Meineid: Unrichtige Übersetzung durch den vereidigten Dolmetscher

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit der unvollständigen Übersetzung durch einen allgemein vereidigten Dolmetscher

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 154 Abs. 1
    Dolmetscher; Meineid

  • rechtsportal.de

    StGB § 154 Abs. 1
    Strafbarkeit der unvollständigen Übersetzung durch einen allgemein vereidigten Dolmetscher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Meineid bei Falschübersetzung durch Dolmetscher

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.04.1953 - 5 StR 824/52
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2017 - 1 OLG 4 Ss 201/16
    9 1. Mit der herrschenden Meinung und insoweit in Übereinstimmung mit dem Landgericht geht auch der Senat davon aus, dass der vereidigte Dolmetscher einen Meineid leisten kann (BGH, Urteil vom 9. April 1953 - 5 StR 824/52 - BGHSt 4, 154; LK-Ruß, 12. Aufl., § 154 Rn. 5; MK-Müller, StGB, 2. Aufl., § 154 Rn. 18; Schönke/Schröder/Bosch/Lenckner StGB § 154 Rn. 3-5, beck-online; SK-Rudolphi, vor § 153, Rn. 30; SK-Wolter, § 154 Rn. 3; Sinn in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2016, § 154 Rn 10, jurion, jeweils m.w.N.; Herrmann, Die Reform der Aussagetatbestände, 1972, S. 168; Jessnitzer, Dolmetscher, 1982, S. 145).

    Aufgrund der Ähnlichkeit ihrer Rollen im Verfahren finden zudem nach § 191 GVG die Vorschriften über Ausschluss und Ablehnung des Sachverständigen auf den Dolmetscher entsprechende Anwendung (BGH, Urteil vom 9. April 1953 - 5 StR 824/52 - BGHSt 4, 154; so auch noch Fischer in Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., 2003, § 154 Rn. 16, nunmehr zweifelnd in Fischer, StGB , 64., Aufl., § 154 Rn. 9, 155 Rn.5).

  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2017 - 1 OLG 4 Ss 201/16
    Geschütztes Rechtsgut der §§ 153ff. StGB ist die staatliche Rechtspflege (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1955 - GSSt 1/55 - BGHSt 8, 301, 308; statt aller: Fischer, StGB, 64. Aufl., vor § 153 Rn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2017 - 1 OLG 4 Ss 201/16
    Aufgabe des Dolmetschers ist es, den Prozessverkehr zwischen dem Gericht und anderen am Prozess beteiligten Personen zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 28. November 1950 - 2 StR 50/50 - BGHSt 1, 4).
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 505/51
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2017 - 1 OLG 4 Ss 201/16
    Erst recht gilt dies dann, wenn, was nach dem festgestellten Sachverhalt naheliegt, jedoch nicht endgültig beurteilt werden kann, seitens des Gerichts ausdrücklich nachgefragt wurde (vgl. zum Vernehmungsgegenstand bei ausdrücklicher Frage des Richters an den Zeugen BGH, Urteil vom 21. Dezember 1951 - 1 StR 505/51 - BGHSt 2, 90, 92; auch Bruns, Die Grenzen der eidlichen Wahrheitspflicht des Zeugen, insbesondere bei Tonbandaufnahmen über unwichtige Aussagen im Strafprozess, GA 60, 161, 173).
  • OLG Koblenz, 13.05.1974 - 1 Ws 202/74
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2017 - 1 OLG 4 Ss 201/16
    Hierzu muss der Dolmetscher nicht nur dem Beschuldigten dazu verhelfen, alle wesentlichen Vorgänge und Äußerungen nachvollziehen zu können, der Dolmetscher muss vielmehr auch die Äußerungen der nicht der deutschen Sprache mächtigen Person den übrigen Verfahrensbeteiligten verständlich machen (Beck-OK StPO Allgaier GVG § 185 Rn. 4) und erweist sich so - auch - als Gehilfe des Richters (OLG Koblenz, VRS 47, 353, 354; Cebulla, Sprachmittlerstrafecht, 2007, S. 70; Jessnitzer, Dolmetscher, 1982, S. 95).
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