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   BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92   

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BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92 (https://dejure.org/1993,3776)
BSG, Entscheidung vom 15.07.1993 - 1 RK 29/92 (https://dejure.org/1993,3776)
BSG, Entscheidung vom 15. Juli 1993 - 1 RK 29/92 (https://dejure.org/1993,3776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzkasse - Freiwillige Mitglieder - Beitragserhöhung - Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92
    Selbst wenn man davon ausgeht, daß bei Dauerschuldverhältnissen stets die Möglichkeit besteht, aus wichtigem Grunde zu kündigen (s dazu BGH in NJW 1951, 836; BGHZ 29, 171, 172; 41, 104, 108; Heinrichs in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch [ BGB ], Komm, 50. Aufl., Einl 18 vor § 241 und § 326 RdNr. 3), und daß die hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auf die Kündigung des Versicherungsverhältnisses eines Ersatzkassenmitgliedes übertragbar sind, kann der Klage auf Freistellung von der Beitragszahlung für Dezember 1988 nicht stattgegeben werden.
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92
    Selbst wenn man davon ausgeht, daß bei Dauerschuldverhältnissen stets die Möglichkeit besteht, aus wichtigem Grunde zu kündigen (s dazu BGH in NJW 1951, 836; BGHZ 29, 171, 172; 41, 104, 108; Heinrichs in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch [ BGB ], Komm, 50. Aufl., Einl 18 vor § 241 und § 326 RdNr. 3), und daß die hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auf die Kündigung des Versicherungsverhältnisses eines Ersatzkassenmitgliedes übertragbar sind, kann der Klage auf Freistellung von der Beitragszahlung für Dezember 1988 nicht stattgegeben werden.
  • BSG, 09.03.1988 - 9a RV 24/85

    Sozialleistung - Rechtssreit - Entziehungsbescheid - Rückerstattung - Kondiktion

    Auszug aus BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92
    In diesem Zusammenhang war zu prüfen, ob der Rechtsgedanke des § 815 BGB im öffentlichen Recht entsprechend angewendet werden kann (vgl. zur Anwendung der Bereicherungsvorschriften im öffentlichen Recht BSGE 14, 59, 63; 63, 74, 77 = SozR 1500 § 97 Nr. 7).
  • BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 36/83

    Arzneimittelregreß - Beschwerdewert - Berufung - Kassenärztliche Versorgung

    Auszug aus BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92
    Eine analoge Anwendung einer Rechtsnorm auf gesetzlich oder satzungsrechtlich nicht umfaßte Sachverhalte ist geboten, wenn die Regelungsabsicht des Normgebers wegen der Gleichheit der zugrundeliegenden Interessenlage auch den nicht geregelten Fall hätte einbeziehen müssen (BSGE 57, 195, 196 = SozR 1500 § 149 Nr. 7).
  • BGH, 15.01.1959 - VII ZR 15/58

    Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92
    Selbst wenn man davon ausgeht, daß bei Dauerschuldverhältnissen stets die Möglichkeit besteht, aus wichtigem Grunde zu kündigen (s dazu BGH in NJW 1951, 836; BGHZ 29, 171, 172; 41, 104, 108; Heinrichs in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch [ BGB ], Komm, 50. Aufl., Einl 18 vor § 241 und § 326 RdNr. 3), und daß die hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auf die Kündigung des Versicherungsverhältnisses eines Ersatzkassenmitgliedes übertragbar sind, kann der Klage auf Freistellung von der Beitragszahlung für Dezember 1988 nicht stattgegeben werden.
  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 30/80

    Revisionsverfahren - Verfahrensmangel

    Auszug aus BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92
    Denn der Revisionskläger darf wegen der Einzelheiten (§ 164 Abs. 2 Satz 3 SGG ) auf den die Revision zulassenden Beschluß des Revisionsgerichts Bezug nehmen, wenn die Zulassung mit dem Vorliegen dieses Verfahrensmangels begründet worden ist (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 18).
  • BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85

    Ersatzkasse

    Auszug aus BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92
    Die entsprechende Ermächtigung hierfür ergab sich aus Art. 2 § 4 Abs. 2 der Zwölften Aufbau-VO vom 24. Dezember 1935 (RGBl. I 1537; BSGE 25, 195, 197 = SozR Nr. 7 zu § 4 der Zwölften Aufbau-VO vom 24. Dezember 1935; BSGE 59, 276, 277 = SozR 2200 § 511 Nr. 1).
  • BSG, 04.11.1992 - 1 RK 12/92

    Ersatzkassenmitglied; Krankengeld

    Auszug aus BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92
    Das Versicherungsverhältnis freiwilliger Mitglieder einer Ersatzkasse ist - wie das versicherungspflichtiger Mitglieder - öffentlich-rechtlich geregelt (BSG, Urteil vom 4. November 1992 - 1 RK 12/92 -).
  • BSG, 14.09.1966 - 3 RK 18/65

    Satzungsautononmie einer gesetzlichen Krankenkasse - Anspruch auf freie

    Auszug aus BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92
    Die entsprechende Ermächtigung hierfür ergab sich aus Art. 2 § 4 Abs. 2 der Zwölften Aufbau-VO vom 24. Dezember 1935 (RGBl. I 1537; BSGE 25, 195, 197 = SozR Nr. 7 zu § 4 der Zwölften Aufbau-VO vom 24. Dezember 1935; BSGE 59, 276, 277 = SozR 2200 § 511 Nr. 1).
  • BSG, 24.02.1961 - 11 RV 60/60

    Zwingende Gründe - Inanspruchnahme der Krankenkasse - Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92
    In diesem Zusammenhang war zu prüfen, ob der Rechtsgedanke des § 815 BGB im öffentlichen Recht entsprechend angewendet werden kann (vgl. zur Anwendung der Bereicherungsvorschriften im öffentlichen Recht BSGE 14, 59, 63; 63, 74, 77 = SozR 1500 § 97 Nr. 7).
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    (2) Diese im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhobene Gehörsrüge ist aufgrund ihrer Inbezugnahme in der Revisionsbegründung im Revisionsverfahren als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. BFH 12. Dezember 2000 - VIII R 36/99 - BFH/NV 2001, 789; BSG 15. Juli 1993 - 1 RK 29/92 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 5; BVerwG 31. Mai 1983 - 4 C 20.83 - NJW 1984, 140, jeweils für die wegen eines Verfahrensfehlers zugelassene Revision) .
  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 34/92

    Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld vom Tage nach der ärztlichen

    Soweit die Satzung - wie hier - keine Sondervorschriften hinsichtlich einer (Änderungs-)Kündigung enthält (vgl hierzu: BSG, Urteil vom 8. Juli 1993 - 1 RK 29/92, zur Veröffentlichung vorgesehen), erfolgt die Änderung durch Verwaltungsakt.
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/99

    Mitwirkungspflicht des Stpfl.; Aufklärungspflicht des FG

    Eine derartige Bezugnahme auf einen Beschluss, mit dem die Revision wegen eines Verfahrensmangels zugelassen wird, ist zulässig und ausreichend (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 1997 V R 21/97, BFH/NV 1998, 182; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rz. 35; Beermann/Rüsken, Steuerliches Verfahrensrecht, § 120 FGO Rz. 214; Schwarz/Dürr, Finanzgerichtsordnung, § 120 Rz. 109; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 1983 4 C 20/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1984, 74, zur entsprechenden Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung in der bis 31. Dezember 1990 gültigen Fassung; Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Juli 1993 1 RK 29/92, Entscheidungssammlung zum Sozialrecht 50/246, zur entsprechenden Vorschrift des § 164 Abs. 2 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2000 - 2 L 1138/98

    Anwartschaftsversicherung; Beihilfe; Bemessungssatz; Betreuer

    Darunter ist eine (freiwillige) Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verstehen, bei der die Leistungsansprüche - hier nach § 313 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 RVO wegen des vorrangigen Anspruches des Klägers auf freie Heilfürsorge während seiner Dienstzeit (vgl. dazu Urteil des BSG vom 22.4.1986 - 1/8 RR 25/83 - SozR 3-2200 § 313 RVO Nr. 9) - ruhten (vgl. Peters, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 243, Rdnr. 7; Urteil des BSG vom 15.7.1993 - 1 RK 29/92 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 5, hier zit. nach juris).

    Da nach § 191 SGB V auch eine solche freiwillige Mitgliedschaft - anders als bei der Pflichtmitgliedschaft nach § 190 SGB V - nicht durch Wegfall des für den Beitritt maßgebenden Sachverhaltes endet (vgl. Baier, in: Krauskopf (Hrsg.), Soziale Krankenversicherung und Pflegeversicherung, § 191 SGB V, Rdnr. 3) und das GRG auch keine Sonderregelungen zur Beendigung entsprechender Mitgliedschaftsver-hältnisse enthielt, wurden entsprechende zum 31.12.1988 bestehende Versicherungsverhältnisse fortgeführt (vgl. Urteil des BSG vom 15.7.1993, a.a.O.; Topka/Möhle, BhV-Kommentar, § 5 BhV, Ziffer 14.5.4).

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 29/92

    Anspruch auf Rente infolge Erwerbsunfähigkeit/ Berufsunfähigkeit - Fehlende

    Mit Beschluß vom 8. Oktober 1992 hat der erkennende Senat zunächst bei dem 1. Senat des BSG angefragt, ob dieser an seiner in dem Urteil vom 13. Mai 1992 - 1 RK 29/92 - (SozR 3-1750 § 551 Nr. 3) vertretenen Rechtsauffassung festhalte, wonach ein Urteil - auch ohne Vorliegen weiterer Umstände - iS von § 551 Nr. 7 ZPO i.V.m. § 202 SGG als nicht mit Gründen versehen zu behandeln ist, wenn zwischen Verkündung und Zustellung "fast" ein Jahr (dort: fünf Tage weniger als ein Jahr) liegt.
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