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   VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23   

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VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23 (https://dejure.org/2023,38255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.2023 - 1 S 1173/23 (https://dejure.org/2023,38255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 1 S 1173/23 (https://dejure.org/2023,38255)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    BeA, Server, zeitlicher Sicherheitszuschlag, Synchronisation, technischer Fehler, Verschulden

  • IWW

    § 60 Abs. 1 VwGO; § 85 Abs. 2 ZPO
    Elektronischer Rechtsverkehr

  • JurPC

    Zeitreserven für Synchronisation von Computern

  • Justiz Baden-Württemberg

    Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelbegründungsfrist; Fehlfunktion technischer Einrichtungen der Rechtsanwaltskanzlei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1 ; ZPO § 85 Abs. 2
    BeA; Server; Sicherheitszuschlag; Synchronisation; Technischer Fehler; Telefax; Verschulden

  • rechtsportal.de

    VwGO § 60 Abs. 1 ; ZPO § 85 Abs. 2
    BeA; Server; Sicherheitszuschlag; Synchronisation; Technischer Fehler; Telefax; Verschulden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Für IT-Synchronisation ist ausreichende Zeitreserve einzuplanen!

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BeA: Zeitreserven für Synchronisation von Computern - Verschulden, wenn ein Zeitpolster fehlt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 513
  • MMR 2024, 282
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.09.2023 - 1 C 10.23

    Erfordernis einer zeitlichen Sicherheitsreserve bei Übermittlung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23
    Gelingt die Glaubhaftmachung nicht oder bleibt nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offen, dass die Fristversäumung von dem Beteiligten bzw. seinem Prozessbevollmächtigten verschuldet war, so kann Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (BVerwG, Beschl. v. 25.09.2023 - 1 C 10/23 - juris Rn. 12; BGH, Beschl. v. 01.03.2023 - XII ZB 228/22 - juris Rn. 13).

    Prozessuale Fristen - wie des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO - dürfen bis zu ihrer Grenze ausgenutzt werden (st. Rspr., vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.02.2023 - 2 BvR 653/20 - juris Rn. 22, m.w.N.; Beschl. v. 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 37; BVerwG, Beschl. v. 25.09.2023, a.a.O. Rn. 15, m.w.N.).

    Bei der Übersendung von Schriftsätzen mittels Telefax muss der Versender Verzögerungen berücksichtigen, mit denen üblicherweise zu rechnen ist, wozu schwankende Übertragungsgeschwindigkeiten oder die Belegung des Telefax-empfangsgeräts bei Gericht durch andere eingehende Sendungen gehören, und daher einen über die zu erwartende Übermittlungsdauer der zu faxenden Schriftsätze samt Anlagen hinausgehenden Sicherheitszuschlag in der Größenordnung von 20 Minuten einkalkulieren (st. Rspr., BVerwG, Beschl. v. 25.09.2023, a.a.O. Rn. 17, m.w.N.).

    Auch im elektronischen Rechtsverkehr muss mit einer nicht jederzeit reibungslosen Übermittlung gerechnet werden, und können z.B. Schwankungen bei der Internetverbindung oder eine hohe Belastung des Servers kurz vor Mitternacht etwa wegen einer großen Anzahl eingehender Nachrichten oder wegen der Durchführung von Software-Updates zu Verzögerungen führen, die einzukalkulieren sind (BVerwG, Beschl. v. 25.09.2023, a.a.O. Rn. 18; HessVGH, Beschl. v. 24.08.2022 - 4 A 149/22.Z - juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschl. v. 03.11.2021 - 6 U 131/21 - juris Rn. 14).

    Dem ist durch eine zeitliche Sicherheitsreserve bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschl. v. 25.09.2023, a.a.O. Rn. 18f.).

    Dabei ist eine Zeitspanne von unter sieben Minuten für die Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach bei einer nur ca. 280 KB umfassenden Datei zu knapp bemessen (BVerwG, Beschl. v. 25.09.2023, a.a.O. Rn. 18f.).

    Liegt mithin bereits mangels Einkalkulierens einer ausreichenden zeitlichen Sicherheitsreserve eine Sorgfaltspflichtverletzung vor, so kommt es nicht auf die Frage an, ob eine - wie hier geltend gemacht - unvorhersehbare und unvermeidbare Störung der Hard- oder Software des Computersystems in der Anwaltskanzlei vorlag (BVerwG, Beschl. v. 25.09.2023, a.a.O. Rn. 22).

  • BGH, 18.02.2020 - XI ZB 8/19

    Anspruch auf Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen für ein Darlehen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23
    Eine Fehlfunktion technischer Einrichtungen in der Anwaltskanzlei entlastet den Rechtsanwalt (nur) dann, wenn die Störung plötzlich und unerwartet aufgetreten ist und durch regelmäßige Wartung der Geräte nicht hätte verhindert werden können (BGH, Beschl. v. 18.02.2020 - XI ZB 8/19 - juris Rn. 12; Beschl. v. 15.12.2022 - I ZB 35/22 - juris Rn. 13).

    Er missachtet aber dann die gebotene Sorgfalt, wenn er wegen eines Versagens des technischen Systems konkreten Anlass dafür hat, an dessen verlässlicher Funktionstauglichkeit zu zweifeln (BGH, Beschl. v. 16.11.2016 - VII ZB 35/14 - juris Rn. 13; Beschl. v. 18.02.2020, a.a.O. Rn. 12; je zum Telefax).

  • BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Übermittlung fristwahrender Schriftsätze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23
    Die "Beweislast" für die Umstände, die dafür sprechen, dass die Fristversäumnis unverschuldet war, liegt bei dem Betroffenen, der die Wiedereinsetzung begehrt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.05.2010 - 7 B 18/10 - juris Rn. 4, m.w.N.).

    Ein pflichtbewusster Rechtsanwalt ist daher kurz vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist verpflichtet, jedes Risiko zu meiden, das zu einer Fristversäumung führen oder beitragen kann (BVerfG, Kammerbeschl. v. 02.07.2014 - 1 BvR 862/13 - juris Rn. 4, m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 25.05.2010, a.a.O.Rn. 6, m.w.N.; BGH, Beschl. v. 09.05.2006 - XI ZB 45/04 - juris Rn. 8 ff.).

  • BGH, 27.09.2018 - IX ZB 67/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachweis der Rechtzeitigkeit des Eingangs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23
    Maßgeblich ist auch bei Erfahrungswerten eines Prozessbevollmächtigten die unter normalen Umständen zu erwartende Übermittlungsdauer zuzüglich eines Sicherheitszuschlags (BGH, Beschl. v. 27.09.2018 - IX ZB 67/17 - juris Rn. 20, 21).
  • BGH, 27.01.2015 - II ZB 21/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der verlängerten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23
    Wenn solche Störungen auftreten, erhöhen sich die Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts und ist er verpflichtet, parallele Sicherungsmaßnahmen durchzuführen (BGH, Beschl. v. 27.01.2015 - II ZB 21/13 - juris Rn. 10 ff., zu Sicherungsmaßnahmen bei eingeschränktem Zugriff auf den Fristenkalender auf einem externen Server).
  • BGH, 16.11.2016 - VII ZB 35/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23
    Er missachtet aber dann die gebotene Sorgfalt, wenn er wegen eines Versagens des technischen Systems konkreten Anlass dafür hat, an dessen verlässlicher Funktionstauglichkeit zu zweifeln (BGH, Beschl. v. 16.11.2016 - VII ZB 35/14 - juris Rn. 13; Beschl. v. 18.02.2020, a.a.O. Rn. 12; je zum Telefax).
  • BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Ausräumung eines der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23
    Eine Fehlfunktion technischer Einrichtungen in der Anwaltskanzlei entlastet den Rechtsanwalt (nur) dann, wenn die Störung plötzlich und unerwartet aufgetreten ist und durch regelmäßige Wartung der Geräte nicht hätte verhindert werden können (BGH, Beschl. v. 18.02.2020 - XI ZB 8/19 - juris Rn. 12; Beschl. v. 15.12.2022 - I ZB 35/22 - juris Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2021 - 6 U 131/21

    Keine Wiedereinsetzung bei gescheiterter rechtzeitiger Übermittlung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23
    Auch im elektronischen Rechtsverkehr muss mit einer nicht jederzeit reibungslosen Übermittlung gerechnet werden, und können z.B. Schwankungen bei der Internetverbindung oder eine hohe Belastung des Servers kurz vor Mitternacht etwa wegen einer großen Anzahl eingehender Nachrichten oder wegen der Durchführung von Software-Updates zu Verzögerungen führen, die einzukalkulieren sind (BVerwG, Beschl. v. 25.09.2023, a.a.O. Rn. 18; HessVGH, Beschl. v. 24.08.2022 - 4 A 149/22.Z - juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschl. v. 03.11.2021 - 6 U 131/21 - juris Rn. 14).
  • VGH Hessen, 24.08.2022 - 4 A 149/22

    Übermittlung fristgebundener Schriftsätze im elektronischen Rechtsverkehr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23
    Auch im elektronischen Rechtsverkehr muss mit einer nicht jederzeit reibungslosen Übermittlung gerechnet werden, und können z.B. Schwankungen bei der Internetverbindung oder eine hohe Belastung des Servers kurz vor Mitternacht etwa wegen einer großen Anzahl eingehender Nachrichten oder wegen der Durchführung von Software-Updates zu Verzögerungen führen, die einzukalkulieren sind (BVerwG, Beschl. v. 25.09.2023, a.a.O. Rn. 18; HessVGH, Beschl. v. 24.08.2022 - 4 A 149/22.Z - juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschl. v. 03.11.2021 - 6 U 131/21 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23
    Prozessuale Fristen - wie des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO - dürfen bis zu ihrer Grenze ausgenutzt werden (st. Rspr., vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.02.2023 - 2 BvR 653/20 - juris Rn. 22, m.w.N.; Beschl. v. 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 37; BVerwG, Beschl. v. 25.09.2023, a.a.O. Rn. 15, m.w.N.).
  • BVerfG, 14.02.2023 - 2 BvR 653/20

    Verfassungswidrige Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung wegen eines

  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 228/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der versäumten

  • BVerfG, 02.07.2014 - 1 BvR 862/13

    Erhöhte Sorgfaltspflichten bzgl Fristwahrung bei Ausnutzung der Beschwerdefrist

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