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LG Konstanz, 22.11.1996 - 1 S 156/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht; Kostentragungslast im Fall der Durchführung von Maßnahmen eines Unternehmers zur Mängelüberprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 635
Verfahrensgang
- AG Singen, 16.07.1996 - 1 C 133/96
- LG Konstanz, 22.11.1996 - 1 S 156/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 722
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 05.03.1992 - 308 S 209/91
Unberechtigte Mängelrüge: Wer trägt die Untersuchungskosten?
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- BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06
Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten …
c) Nach Ansicht des Senats stellt jedenfalls ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen nach § 439 Abs. 1 BGB eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt (vgl. zum Werkvertragsrecht LG Hamburg, NJW-RR 1992, 1301; aA OLG Düsseldorf, aaO, und LG Konstanz, NJW-RR 1997, 722, 723). - LG Saarbrücken, 20.09.2013 - 13 S 77/13
Nacherfüllung bei Werkvertrag: Tragung der Transportkosten bei unberechtigtem …
Dabei kann dahinstehen, ob Kosten aus der Überprüfung einer unberechtigten Mängelrüge des Bestellers allgemein ersatzfähig sind (vgl. bejahend OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1241;… Messerschmidt/Voit/Moufang/Koos aaO Rn. 76 ff m.w.N.; ablehnend OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 746; LG Konstanz, NJW-RR 1997, 722;… Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearbeitung 2008, § 635 Rn. 5; offengelassen durch BGH, Urteil vom 02.09.2010 - VII ZR 110/09, NJW 2010, 3649). - OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 148/98
Aufwendungsersatz für die Mängelprüfung durch den Bauunternehmer bei fälschlicher …
Ob - wie das Landgericht angenommen hat - dann etwas anderes gilt, wenn der Bauherr Gewährleistungsansprüche geltend macht, die "offensichtlich unbegründet" sind, und der Unternehmer dieserhalb Aufwendungen macht, die er für erforderlich halten durfte (vgl. dazu LG Hamburg NJW-RR 1992, 1301 , sowie LG Konstanz NJW-RR 1997, 722, 723), erscheint im Hinblick auf BGHZ 20, 169, 172 nicht zweifelsfrei.