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   VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89   

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VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89 (https://dejure.org/1990,4316)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.1990 - 1 S 788/89 (https://dejure.org/1990,4316)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 1990 - 1 S 788/89 (https://dejure.org/1990,4316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausweisung - EG-Ausländer - Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.10.1978, Buchholz 402.24 § 10 Nr. 54 =BVerwGE 57, 61/65; Beschl. v. 2.6.1983, Buchholz 402.24 § 10 Nr. 96) ist für die Ausweisung eine konkrete Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch den Ausländer erforderlich.

    In Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EUGH, Urteile vom 27.10.1977 und vom 18.5.1982, a.a.O.), wonach eine Beschränkung der Freizügigkeit im Falle einer strafgerichtlichen Verurteilung eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung voraussetzt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, ist eine nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu beurteilende und deswegen nach dem Ausmaß des Schadens zu differenzierende hinreichende Wahrscheinlichkeit zu verlangen, daß der Ausländer künftig die öffentliche Sicherheit oder Ordnung stören wird (BVerwG, Urt. v. 27.10.1978, a.a.O.).

    An die Wahrscheinlichkeit dürfen im Hinblick auf den Grundsatz der Freizügigkeit keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (BVerwG, Urt. v. 27.10.1978, a.a.O.).

    Es ist auch bei schwerwiegenden Delikten nach der vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 27.10.1978, a.a.O.) geforderten individuellen Prüfung der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen, inwieweit sich aus der Tat negative Folgen für das künftige Verhalten des Täters ziehen lassen (ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.6.1987 -- 13 S 597/87 -- InfAuslR 1987, 328).

    Auch wenn nur eine Bestrafung erfolgt ist, kann sich im Einzelfall bei schweren strafrechtlichen Verfehlungen, vor allem bei Gewalttaten und Rauschmitteldelikten, die Gefahr weiterer Straftaten schon aufgrund des abgeurteilten Verhaltens und der darin zum Ausdruck kommenden Gesamtpersönlichkeit des Ausländers ergeben (BVerwG, Urt.v. 27.10.1978, a.a.O., Beschl. v. 2.6.1983, a.a.O., Beschl. v. 23.9.1987, InfAuslR 1988, 1; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.9.1986, NVwZ 1987, 403).

  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78

    Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Berücksichtigung des Schutzes von Ehe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89
    Der Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 MRK reicht nicht weiter als das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG (BVerwG, Beschl. v. 7.6.1979, DÖV 1979, 829).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89
    Art. 3 der Richtlinie Nr. 64/221/EWG, der § 12 AufenthG/EWG zugrunde liegt, war bereits mehrfach Gegenstand einer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (s. die oben genannten Urteile des EuGH), so daß insoweit eine erneute Vorlage nicht geboten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6.10.1982, NJW 1983, 1257; BVerfG, Beschluß vom 9.11.1987, BayVBl. 1989, 595; Pescatore, Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 177 EWG-Vertrag und die Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, BayVBl. 1987, 33/39).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89
    Den Einschränkungen der Ausweisungsermächtigung in § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG, die sich hieraus ergeben, wird in den angefochtenen Bescheiden Rechnung getragen; denn sie berücksichtigen, daß die Ausweisung von EG-Angehörigen nur aus spezialpräventiven Gründen und bei einer tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung in Betracht kommt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (EuGH, Urteile vom 26.2.1975, NJW 1975, 1096; vom 27.11.1977, NJW 1978, 479, und vom 18.5.1982, NJW 1983, 1250).
  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89
    Den Einschränkungen der Ausweisungsermächtigung in § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG, die sich hieraus ergeben, wird in den angefochtenen Bescheiden Rechnung getragen; denn sie berücksichtigen, daß die Ausweisung von EG-Angehörigen nur aus spezialpräventiven Gründen und bei einer tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung in Betracht kommt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (EuGH, Urteile vom 26.2.1975, NJW 1975, 1096; vom 27.11.1977, NJW 1978, 479, und vom 18.5.1982, NJW 1983, 1250).
  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89
    Den Einschränkungen der Ausweisungsermächtigung in § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG, die sich hieraus ergeben, wird in den angefochtenen Bescheiden Rechnung getragen; denn sie berücksichtigen, daß die Ausweisung von EG-Angehörigen nur aus spezialpräventiven Gründen und bei einer tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung in Betracht kommt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (EuGH, Urteile vom 26.2.1975, NJW 1975, 1096; vom 27.11.1977, NJW 1978, 479, und vom 18.5.1982, NJW 1983, 1250).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.5.1980, BVerwGE 60, 133, 135, Urt. v. 1.3.1983, Buchholz 402.24 § 10 Nr. 93, Beschl. v. 16.10.1989, a.a.O.), der der Senat folgt.
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.10.1977, BVerwGE 55, 8, Beschl. v. 28.5.1979, a.a.O., Beschl. v. 2.6.1983, Buchholz 402.24 § 10 Nr. 96) muß bei Anwendung des Art. 2 Abs. 2 FV die Ausweisung unvermeidbar erscheinen, d.h. die maßgebenden Gründe müssen so gewichtig sein, daß die Anwesenheit des Ausländers auch bei Anlegung strenger Maßstäbe nicht länger hingenommen werden kann.
  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86

    Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89
    Auch wenn nur eine Bestrafung erfolgt ist, kann sich im Einzelfall bei schweren strafrechtlichen Verfehlungen, vor allem bei Gewalttaten und Rauschmitteldelikten, die Gefahr weiterer Straftaten schon aufgrund des abgeurteilten Verhaltens und der darin zum Ausdruck kommenden Gesamtpersönlichkeit des Ausländers ergeben (BVerwG, Urt.v. 27.10.1978, a.a.O., Beschl. v. 2.6.1983, a.a.O., Beschl. v. 23.9.1987, InfAuslR 1988, 1; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.9.1986, NVwZ 1987, 403).
  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 35.69
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89
    Zur Einholung einer Vorabentscheidung ist der Senat auch deshalb nicht verpflichtet (Art. 177 Abs. 3 EWGV), weil im vorliegenden Fall revisibles Bundesrecht, zu dem auch das Gemeinschaftsrecht zählt (BVerwG, Beschluß vom 12.6.1970, BVerwGE 35, 277), zur Anwendung kommt.
  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 B 103.84

    Anforderungen an eine Abweichungsrüge - Erwartung künftiger Straflosigkeit -

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1987 - 13 S 597/87

    Anforderungen an die Zukunftsprognose bei einem straffällig gewordenen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1992 - 1 S 3135/91

    EWGAssRBes 1/80 steht der Ausweisung eines Türken aus generalpräventiven Gründen

    Der besondere Ausweisungsschutz, der den freizügigkeitsberechtigten EG-Angehörigen zukommt und deren Ausweisung nur aus spezialpräventiven Gründen und bei einer tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung zuläßt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (§ 12 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 AufenthG/EWG - Urt. d. Senats v. 12.2.1990 - 1 S 788/89 -, siehe auch Hailbronner, AuslR, 2. Aufl. 1988, RdNr. 1064 m.w.N.), kann bei Anwendung des Art. 14 Abs. 1 Assoziationsratsbeschluß Nr. 1/80 nicht ohne weiteres auch zugunsten von Ausländern türkischer Staatsangehörigkeit herangezogen werden (so aber Gutmann, InfAuslR 1991, 33/35).

    Denn anders als der Vorbehalt aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit in Art. 48 Abs. 3 und Art. 56 Abs. 1 EWG-V, der durch die in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbare Richtlinie Nr. 64/221 vom 25.2.1964 (ABl. S. 850) mit näher ausgeformten Ausweisungsschutzregeln (Art. 3 Abs. 1, 2 der Richtlinie) umgesetzt und durch § 12 AufenthG/EWG zusätzlich in nationales Recht übergeleitet wurde (vgl. dazu Urt. d. Senats v. 12.2.1990, aaO.), enthalten weder Art. 14 Abs. 1 Assoziationsratsbeschluß Nr. 1/80 selbst noch ergänzende assoziationsrechtliche Vorschriften Bestimmungen, die diesen Vorbehalt in entsprechender Weise konkretisierten oder einschränkten.

    Entsprechendes gilt für Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens (s. Urt. d. Senats v. 12.2.1990, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

    b) Schließlich kann der Kläger die Aufhebung einer Ausweisungsverfügung nicht deshalb beanspruchen, weil die Behörde die Wirkung der Ausweisung nicht bereits in der Verfügung befristet hat (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.2.1990 - 1 S 788/89, EZAR 124 Nr. 12).

    Ob dem Kläger als freizügigkeitsberechtigtem Ausländer aufgrund seiner persönlichen und beruflichen Entwicklung nach Erlass der letzten Behördenentscheidung ein Anspruch auf Befristung zusteht, ist nicht Gegenstand des gegen die Ausweisung gerichteten Verfahrens (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 7.6.1979 und vom 16.10.1989, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.2.1990 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1994 - 1 S 1053/93

    Ausschluß des Aufenthaltsrechts eines Türken nach dem Assoziationsratsbeschluß

    Anders als der Vorbehalt aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit in Art. 48 Abs. 3 und Art. 56 Abs. 1 EWG-Vertrag, der durch die in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbare Richtlinie Nr. 64/221 v. 25.2.1964 (ABl. S. 850) mit näher ausgeformten Ausweisungsschutzregeln (Art. 3 Abs. 1, 2 der Richtlinie) umgesetzt und durch Art. 12 AufenthaltG/EWG zusätzlich in nationales Recht übergeleitet wurde (vgl. dazu Urt. d. erk. Senats v. 12.2.1990 - 1 S 788/89 -, EZAR 124, Nr. 12), enthalten weder Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 selbst noch ergänzende assoziationsrechtliche Vorschriften Bestimmungen, die diesen Vorbehalt in entsprechender Weise konkretisieren oder einschränken (anderer Ansicht: OVG NW, Beschl. v. 29.4.1993 - 18 B 4386/92, InfAuslR 1993, S. 288; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 6.10.1992 - 13 B -, unveröffentlicht; s. auch Gutmann, InfAuslR 1991, 33 ff.; Welte, InfAuslR 1993, S. 285; Benassi, InfAuslR 1993, S. 205 ff.; Kanein/Renner, AuslR, Komm., 5. Aufl., § 45 AuslG, RdNr. 29; offen gelassen: BVerwG, Beschl. v. 12.2.1992, InfAuslR 1992, 348).
  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen Straftatbegehung - Gefahrenprognose bei einem

    Hierbei können Beurteilungshilfen die Maßstäbe bieten, die für die Ausweisung von Ausländern gelten, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind (BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, a.a.O.; VGH Baden Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89 -, EZAR 124 Nr. 12).
  • VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen türkischen Staatsangehörigen -

    Hierbei können Beurteilungshilfen die Maßstäbe bieten, die für die Ausweisung von Ausländern gelten, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind (BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89 -, EZAR 124 Nr. 12; zu den Anforderungen an die Bejahung besonders schwerwiegender Gründe im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA vgl. auch Hess. VGH, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95 -, EZAR 030 Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1994 - 1 S 2925/93

    Verhältnismäßigkeit der Regelausweisung eines EG-Angehörigen wegen wiederholter

    Die Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG stehen der Ausweisung ebenfalls nicht entgegen, da er als Volljähriger nicht auf die Lebenshilfe seiner im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen angewiesen ist (BVerwG, Urt. v. 18.10.1983, Buchholz 402, 24, § 10 Nr. 100; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.2.1990 - 1 S 788/89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1990 - 1 S 3255/89

    Erlöschen der Aufenthaltsberechtigung eines EG-Ausländers bei Ungültigkeit des

    Die gemeinschaftsrechtliche Regelung über besondere Aufenthaltserlaubnis und Ausweispflicht (Art. 4 der Richtlinie Nr. 68/360/EWG) sowie Inhalt und Grenzen der Befugnis der Mitgliedstaaten zur Ahndung eines Verstoßes gegen die Ausweispflicht waren bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 14.7.1977, aaO.), so daß insoweit eine erneute Vorlage nicht geboten ist (EuGH, Urteil vom 6.10.1982, NJW 1983, 1257; Urteil des Senats vom 12.2.1990 -- 1 S 788/89 -- m.w.N.).
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