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   LAG Saarland, 28.02.1990 - 1 Sa 209/89   

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https://dejure.org/1990,3542
LAG Saarland, 28.02.1990 - 1 Sa 209/89 (https://dejure.org/1990,3542)
LAG Saarland, Entscheidung vom 28.02.1990 - 1 Sa 209/89 (https://dejure.org/1990,3542)
LAG Saarland, Entscheidung vom 28. Februar 1990 - 1 Sa 209/89 (https://dejure.org/1990,3542)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeugnisberichtigungsanspruch; Qualifiziertes Zeugnis; Personenbezogene Daten; Beweislast

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Leistungsbeurteilung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 515/80

    Zeugnisanspruch

    Auszug aus LAG Saarland, 28.02.1990 - 1 Sa 209/89
    Zugunsten des Klägers kann dabei mit einzelnen Stimmen in der Literatur (Grimm: Das Zeugnis in AR-Blattei D Zeugnis I D 1 2; Schlessmann: Das Arbeitszeugnis, 10. Aufl., 1988, unter 83 f; Schlessmann: Das Zeugnis, in BB 1988, 1320) davon ausgegangen werden, daß ein Zeugnisberichtigungsanspruch, obwohl das Gesetz einen solchen nicht vorsieht (vgl. BAG, DB 1983, 2043), früher verwirkt ist als der Ersterfüllungsanspruch, wobei der vom Arbeitsgericht genannte Zeitraum von vier Wochen als angemessen erachtet wird.

    Der damals wie heute weit verbreiteten Ansicht (vgl. Nachweise BAG, aaO., 5 c und in Fußnote 3 bei Baumgärtl, aaO.) , der Arbeitnehmer sei demgegenüber darlegungs- und beweispflichtig, wenn er eine Zeugnisänderung verlange, ist entgegenzuhalten, daß das Gesetz keinen Zeugnis-Berichtigungsanspruch kennt (BAG, aaO; neuerdings bestätigt durch Urteil vom 23.2.1983, DB 1983, 2043) und der Zeugnisberichtigung begehrende Arbeitnehmer einen Erfüllungsanspruch auf Erteilung eines richtigen Zeugnisses geltend macht.

    Ob man zu einer anderen - unter Umständen praktikableren - Verteilung der Beweislast kommt, indem man in dem Berichtigungsverlangen des Arbeitnehmers die Behauptung der Schlechterfüllung sieht - die Beweislast trifft dann unzweifelhaft den Arbeitnehmer - (vgl. Stahlhacke, Handbuch zum Arbeitsrecht, Gruppe 1, S. 398; Monjau, Das Zeugnis im Arbeitsrecht, 2. Aufl., S. 38), oder etwa aus der Negativformulierung des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (§ 315 BGB wird vom BAG in dem Urteil vom 23.2.1983, aaO., zur Begründung des Beurteilungsspielraums des Arbeitgebers herangezogen, eine Beweislast des klagenden Arbeitnehmers ableitet, braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.

    Sie hat aber auch im Rahmen des bei der Bewertung des Klägers eröffneten Beurteilungsspielraums (vgl. BAG, Urteil vom 23.2.1983, aaO., das die Parallele zur Leistungsbestimmung nach § 315 BGB aufzeigt) sachgerechte Formulierungen gewählt.

  • BGH, 05.11.1984 - II ZR 147/83

    Anwendung der Nachfolgeklausel einer GmbH bei Vererbung des Geschäftsanteils an

    Auszug aus LAG Saarland, 28.02.1990 - 1 Sa 209/89
    Nach alledem ist der Berichtigungsanspruch nicht begründet, wobei nach obigen Ausführungen auch nicht entschieden zu werden braucht, ob der Kläger selbst bei Überbürdung der Beweislast für die Leistungsbeurteilung auf den Arbeitgeber nicht zumindest schlüssig einen Anspruch auf Berichtigung der Leistungsbeurteilung behaupten muß im Sinne des LAG Düsseldorf (Urteil vom 26.2.1985, DB 1985, 268 ), das zudem die Spitzennote "sehr gut" (= zur vollsten Zufriedenheit) erst bei Darlegung zumindest einer nicht mehr steigerungsfähigen Leistung für gerechtfertigt erachtet und eine lediglich beanstandungsfreie Leistung - wie hier behauptet - hierfür nicht ausreichend sein läßt (aaO., S. 290).
  • LAG Köln, 08.02.2000 - 13 Sa 1050/99

    Zeugnis, Zwischenzeugnis, Berichtigung, Verwirkung

    a) Wie jeder schuldrechtliche Anspruch unterliegt auch der Zeugnisberichtigungsanspruch ebenso wie der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses der Verwirkung (BAG, Urt. v. 17.02.1988 - 5 AZR 638/86 -, AP Nr. 17 zu § 630 BGB; LAG Düsseldorf, Urt. v. 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94 -, DB 1995, 1135; LAG Saarland, Urt. v. 28.02.1990 - 1 Sa 209/89 -, LAGE § 630 BGB Nr. 9).
  • LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwirkung eines Zeugnisberichtigungsanspruchs

    In der Literatur wird von einer Verwirkung nach "wenigen Monaten" (ErfK/Müller-Glöge, 7. Aufl., § 109 GewO Rn. 110), bei einer Zeugniserteilung nach sechs Monaten und einer Zeugnisberichtigung nach drei Monaten (Tschöpe/Wessel, Anwalts-Handbuch Arbeitsrecht, 3. Aufl., Teil 3J Rn. 68), nach fünf bis acht Monaten (MünchKommBGB/Henssler, 4. Aufl. § 630 BGB Rn. 61; so auch LAG Saarland 28.2.1990 - 1 Sa 209/89, LAGE Nr. 9 zu § 630 BGB), nach 5 bis 10 Monaten (Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht/Wank, 2. Aufl., § 128 Rn. 38), 10 Monaten (Staudinger/Preis, BGB 2002, § 630 Rn. 52) oder 15 Monaten (Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl., § 146 Rn. 11) ausgegangen.
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