Weitere Entscheidung unten: KG, 04.09.2000

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.11.2000 - 1 Ss 192/00   

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https://dejure.org/2000,12815
OLG Zweibrücken, 09.11.2000 - 1 Ss 192/00 (https://dejure.org/2000,12815)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.11.2000 - 1 Ss 192/00 (https://dejure.org/2000,12815)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. November 2000 - 1 Ss 192/00 (https://dejure.org/2000,12815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel; Straßenverkehr; Nötigung; Überholvorgang; PKW; Fahrer; Halter; Verfügungsgewalt; Täterschaft; Beweiswürdigung; Beweismittel; Tatzeit; Identität

  • Judicialis

    StPO § 353; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 353, § 349 Abs. 4, § 354 Abs. 2
    Schluß von Haltereigenschaft auf Führen des Fahrzeugs zur Tatzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.11.2000 - 1 Ss 192/00
    Die Rechtsprechung der Obergerichte verlangt deshalb in solchen Fällen zusätzliche Indizien, die den Schluss auf die Fahrereigenschaft erlauben bzw. eine Benutzung durch andere Personen ausschließen (vgl. BGH NJW 1974, 2295; VRS 48, 107).
  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 843/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen and die Feststellung einer Haltereigenschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.11.2000 - 1 Ss 192/00
    Im vorliegenden Fall ist die Beweiswürdigung zu beanstanden, weil die Nutzung des Fahrzeuges zur Tatzeit durch einen Dritten nicht so fernliegend ist, dass sie vom Gericht ohne Weiteres außer Betracht bleiben kann (vgl. BVerfG StV 1994, 3).
  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.11.2000 - 1 Ss 192/00
    Sachlich-rechtlich fehlerhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (BGH StV 1986, 421; NStZ 1986, 373; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 337 Rdn.26, § 261 Rn. 38).
  • BayObLG, 28.08.1980 - 1 ObOWi 294/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.11.2000 - 1 Ss 192/00
    Verweigert der Halter die Einlassung zur Sache und damit auch für die für die Fahrereigenschaft indiziellen Umstände, so darf dies nicht gegen ihn verwertet werden (vgl. BayObLG VRS 59, 348).
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Rechtsprechung
   KG, 04.09.2000 - (4) 1 Ss 192/00 (101/00)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21823
KG, 04.09.2000 - (4) 1 Ss 192/00 (101/00) (https://dejure.org/2000,21823)
KG, Entscheidung vom 04.09.2000 - (4) 1 Ss 192/00 (101/00) (https://dejure.org/2000,21823)
KG, Entscheidung vom 04. September 2000 - (4) 1 Ss 192/00 (101/00) (https://dejure.org/2000,21823)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
    Ob und wann Gewahrsam erlangt wird, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BGH in BGHSt 16, 271 [273], BGHSt 20, 194 [195 f]; BGHSt 41, 198 [205]).
  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in

    Auszug aus KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
    Ob und wann Gewahrsam erlangt wird, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BGH in BGHSt 16, 271 [273], BGHSt 20, 194 [195 f]; BGHSt 41, 198 [205]).
  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
    Von ausschlaggebender Bedeutung ist somit, daß nach der Vorstellung des.Täters von der Tat seine Handlungen unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden sollten (BGH NStZ 1981, 99 [99], BGHSt 30, 363 [364] ).
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
    Ob und wann Gewahrsam erlangt wird, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BGH in BGHSt 16, 271 [273], BGHSt 20, 194 [195 f]; BGHSt 41, 198 [205]).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
    Den Bereich strafloser Vorbereitung verlässt unter Eintritt in das der Tatbestandsverwirklichung vorgelagerte Versuchsstadium, wer Handlungen vornimmt, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder aber im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGH in BGHSt 22, 81 (82), BGHSt 28, 162 (163), NStZ 1989, 473 (473)).
  • BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67

    Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache

    Auszug aus KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
    Den Bereich strafloser Vorbereitung verlässt unter Eintritt in das der Tatbestandsverwirklichung vorgelagerte Versuchsstadium, wer Handlungen vornimmt, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder aber im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGH in BGHSt 22, 81 (82), BGHSt 28, 162 (163), NStZ 1989, 473 (473)).
  • BGH, 26.07.1989 - 2 StR 342/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs - Versuchter Diebstahl durch

    Auszug aus KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
    Den Bereich strafloser Vorbereitung verlässt unter Eintritt in das der Tatbestandsverwirklichung vorgelagerte Versuchsstadium, wer Handlungen vornimmt, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder aber im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGH in BGHSt 22, 81 (82), BGHSt 28, 162 (163), NStZ 1989, 473 (473)).
  • OLG Zweibrücken, 07.01.1994 - 1 Ss 140/93

    Zulässigkeit; Sprungrevision; Annahmeberufung; Verfahren; Berufung; Landgericht;

    Auszug aus KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
    Der Senat teilt die in der Rechtsprechung überwiegend vertretene Ansicht, dass die Zulässigkeit der Sprungrevision unabhängig davon zu beurteilen sei, ob eine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts hätte angenommen werden können (vgl. etwa OLG Zweibrücken NStZ 1994, 203; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 562; KG NStZ-RR 99, 146; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, Stpo 44. Aufl., § 335 Rdn. 21; Meyer-Goßner in NStZ 1998, 19; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80

    Zeitpunkt des Versuchsbeginns bei mehreren Beteiligten - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
    Von ausschlaggebender Bedeutung ist somit, daß nach der Vorstellung des.Täters von der Tat seine Handlungen unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden sollten (BGH NStZ 1981, 99 [99], BGHSt 30, 363 [364] ).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Auszug aus KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
    Der Senat teilt die in der Rechtsprechung überwiegend vertretene Ansicht, dass die Zulässigkeit der Sprungrevision unabhängig davon zu beurteilen sei, ob eine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts hätte angenommen werden können (vgl. etwa OLG Zweibrücken NStZ 1994, 203; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 562; KG NStZ-RR 99, 146; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, Stpo 44. Aufl., § 335 Rdn. 21; Meyer-Goßner in NStZ 1998, 19; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 04.12.1998 - 3 Ws 627/98
  • KG, 12.08.2005 - 1 Ss 93/04

    Beleidigung eines uniformierten Polizeibeamten durch Bezeichnung als "Clown"

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (vgl. etwa Beschluss vom 4. September 2000 - (4) 1 Ss 192/00 (101/00) - m.w.Nachw.) ist die Zulässigkeit der Sprungrevision unabhängig davon zu beurteilen, ob eine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts hätte angenommen werden können.

    Die Vorschrift des § 322 a Satz 2 StPO, wonach der Beschluss nach § 313 Abs. 2 StPO unanfechtbar ist, steht dieser Aufhebung nicht entgegen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. September 2000 aaO), weil das Landgericht die Voraussetzungen des § 313 Abs. 1 StPO irrtümlich angenommen hatte.

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