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   OLG Hamm, 07.08.2003 - 1 Ss 432/03   

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https://dejure.org/2003,15031
OLG Hamm, 07.08.2003 - 1 Ss 432/03 (https://dejure.org/2003,15031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.08.2003 - 1 Ss 432/03 (https://dejure.org/2003,15031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. August 2003 - 1 Ss 432/03 (https://dejure.org/2003,15031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Kurzfristige Freiheitsstrafe; Urteilsgründe; Anforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe; Erkennbarkeit der Einbeziehung der Erwägungen in den Urteilsgründen; Unerlässlichkeit der Verhängung von Freiheitsstrafe; Begründung der Nichtgewährung der Strafaussetzung zur Bewährung

  • Judicialis

    StGB § 47; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 47; StPO § 267
    Kurzfristige Freiheitsstrafe; Urteilsgründe; Anforderungen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 566/99

    Kurze Freiheitsstrafe unerläßlich, Sprungrevision, Begründungsmangel

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2003 - 1 Ss 432/03
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 1999 - 2 Ss 566/99 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 2 Ss 1006/98 - OLG Hamm, Beschluss vom 25. Juni 1996 - 2 Ss 171/96 - Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1997 - 1 Ss 1425/97 - BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7; BGH StV 1994, 370).
  • OLG Hamm, 28.10.1998 - 2 Ss 1006/98

    Begründung, kurze Freiheitsstrafe, Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich,

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2003 - 1 Ss 432/03
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 1999 - 2 Ss 566/99 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 2 Ss 1006/98 - OLG Hamm, Beschluss vom 25. Juni 1996 - 2 Ss 171/96 - Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1997 - 1 Ss 1425/97 - BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7; BGH StV 1994, 370).
  • KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96

    Das beweismäßige Ergebnis einer in gesetzwidriger Weise durch Angestellte eines

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2003 - 1 Ss 432/03
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 1999 - 2 Ss 566/99 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 2 Ss 1006/98 - OLG Hamm, Beschluss vom 25. Juni 1996 - 2 Ss 171/96 - Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1997 - 1 Ss 1425/97 - BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7; BGH StV 1994, 370).
  • OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02

    unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Genfer Konvention, kurzfristige

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2003 - 1 Ss 432/03
    Nach dieser Vorschrift verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters für unerlässlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dazu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (vgl. BGHSt 24, 165).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2003 - 1 Ss 432/03
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 1999 - 2 Ss 566/99 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 2 Ss 1006/98 - OLG Hamm, Beschluss vom 25. Juni 1996 - 2 Ss 171/96 - Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1997 - 1 Ss 1425/97 - BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7; BGH StV 1994, 370).
  • OLG Hamm, 06.11.2003 - 1 Ss 446/03

    Tat im prozessualen Sinn; einheitliche Tat; Diebstahl; Verstoß gegen das

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten (auch als Einzelstrafe/n) kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7; BGH StV 1994, 370; OLG Hamm, Beschluss vom 7. August 2003 - 1 Ss 432/03).
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