Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 02.10.2009

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.06.2009 - 1 Ss 92/09 (81/09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28956
OLG Schleswig, 23.06.2009 - 1 Ss 92/09 (81/09) (https://dejure.org/2009,28956)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.06.2009 - 1 Ss 92/09 (81/09) (https://dejure.org/2009,28956)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 1 Ss 92/09 (81/09) (https://dejure.org/2009,28956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zum Umfang und zur rechtlichen Bedeutung der Beweiswürdigung in einem Strafurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StPO § 267 Abs. 1
    Anforderungen an die Beweiswürdigung und deren Darstellung im Strafurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2010, 179
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.2009 - 1 StR 687/08

    Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.06.2009 - 1 Ss 92/09
    Ein derartiges Vorgehen - was sich über mehrere Dutzend Seiten im Urteil wiederholt - ist geeignet, die Besorgnis aufkommen zu lassen, das Gericht habe gemeint, es gelte, die Ergebnisse der Beweisaufnahme nachprüfbar zu dokumentieren und habe sich dabei selbst den Blick für die Aufgabe verstellt, diese Ergebnisse kritisch zu würdigen (vgl. zu den aus unangemessen breiter Abfassung der Urteilsgründe resultierenden Gefahren aktuell etwa BGH, NStZ-RR 2009, 183 ).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.06.2009 - 1 Ss 92/09
    Nicht erforderlich, überflüssig und in aller Regel schädlich ist es, die Inhalte der Beweisaufnahme in Form einer "Beweisdokumentation" wiederzugeben (Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 267 , Rn. 12, unter Hinweis auf u.a. BGH NStZ 1985, 184 ; NStZ-RR 2000, 293).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 20/03

    Beweiswürdigung (Vollständigkeit; Ausschöpfung des Inbegriffs der

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.06.2009 - 1 Ss 92/09
    Veranlassung zur vertiefenden Darstellung des Gutachtens des Deutschen Wetterdienstes und zu einer eingehenden Auseinandersetzung hiermit hätte für das Berufungsgericht nur dann bestanden, wenn dessen Inhalt sich nicht hätte in Übereinstimmung mit den sonstigen Ergebnissen der Beweisaufnahme bringen lassen (vgl. dazu etwa BGH, StV 2003, 318).
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 303/99

    Öffentlichkeit; Sitzungsprotokoll

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.06.2009 - 1 Ss 92/09
    Nicht erforderlich, überflüssig und in aller Regel schädlich ist es, die Inhalte der Beweisaufnahme in Form einer "Beweisdokumentation" wiederzugeben (Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 267 , Rn. 12, unter Hinweis auf u.a. BGH NStZ 1985, 184 ; NStZ-RR 2000, 293).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 02.10.2009 - 1 Ss 92/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34864
OLG Jena, 02.10.2009 - 1 Ss 92/09 (https://dejure.org/2009,34864)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.10.2009 - 1 Ss 92/09 (https://dejure.org/2009,34864)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. Oktober 2009 - 1 Ss 92/09 (https://dejure.org/2009,34864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verweisung bei einer Verfahrensrüge; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung eines Tatsachenvortrags von zentraler Bedeutung (hier: Entscheidung im schriftlichen Verfahren)

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Verweisung bei Verfahrensrüge; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung eines Tatsachenvortrags von zentraler Bedeutung [hier: Entscheidung im schriftlichen Verfahren]

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 12.04.2002 - Ss 141/02

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Versagung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus OLG Jena, 02.10.2009 - 1 Ss 92/09
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrages einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrages schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (Anschluss an OLG Köln VRS 102, 469, 470); das rechtliche Gehör eines Betroffenen ist dann verletzt.

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrages einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrages schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. OLG Köln, VRS 102, 469, 470).

  • BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Betreibern eines Metro-Großmarktes

    Auszug aus OLG Jena, 02.10.2009 - 1 Ss 92/09
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Parteien haben (BVerfG NJW 1998, 2811, 2812).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Jena, 02.10.2009 - 1 Ss 92/09
    Dem Recht des Beteiligten aus § 103 Abs. 1 GG , sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern, entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Beteiligten nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern bei seiner Entscheidung auch in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 40, 101ff.), also nachvollziehbar zum Gegenstand der Entscheidung zu machen.
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