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   BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96   

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https://dejure.org/1996,3548
BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96 (https://dejure.org/1996,3548)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1996 - 1 StR 1/96 (https://dejure.org/1996,3548)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1996 - 1 StR 1/96 (https://dejure.org/1996,3548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eigennützige Mitwirkung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bestimmtes Entgelt - Ausdrücklich vereinbart

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30; StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 498
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Die Strafkammer hat nicht die naheliegende Frage geprüft, ob A. durch sein Verhalten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) schuldig geworden ist und ob der Angeklagte sich an dieser Tat beteiligt hat (vgl. dazu BGHSt 34, 124, 125) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86].

    Eine solche Vorteilserwartung kann unter Umständen den Begriff der Eigennützigkeit erfüllen (vgl. BGH GA 1981, 572 sowie BGHSt 34, 124, 126) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86].

  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Die Strafkammer hätte deshalb prüfen müssen, ob der Angeklagte einen Teil der erwähnten Heroinmenge, der näher zu bestimmen gewesen wäre (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 5), über eine nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG strafbare "Veräußerung" hinaus gewinnbringend veräußern wollte und insoweit eines tateinheitlich begangenen Vergehens des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG) schuldig ist; auf den tatsächlichen Absatz des Rauschgifts kam es dabei nicht an (BGHSt 30, 359, 361; BGH MDR 1982, 512; NStZ 1992, 546; 1993, 44, 45; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 792).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Schließlich wird der neue Tatrichter zu entscheiden haben, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden darf und muß (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Indes begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11 sowie BGH, Urteile vom 13. Juni 1995 - 1 StR 158/95 - bei Detter NStZ 1996, 183 und vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 276/95).
  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Die Strafkammer hätte deshalb prüfen müssen, ob der Angeklagte einen Teil der erwähnten Heroinmenge, der näher zu bestimmen gewesen wäre (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 5), über eine nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG strafbare "Veräußerung" hinaus gewinnbringend veräußern wollte und insoweit eines tateinheitlich begangenen Vergehens des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG) schuldig ist; auf den tatsächlichen Absatz des Rauschgifts kam es dabei nicht an (BGHSt 30, 359, 361; BGH MDR 1982, 512; NStZ 1992, 546; 1993, 44, 45; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 792).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Indes begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11 sowie BGH, Urteile vom 13. Juni 1995 - 1 StR 158/95 - bei Detter NStZ 1996, 183 und vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 276/95).
  • BGH, 29.07.1992 - 3 StR 61/92

    Urteil - Urteilsformel - Drogen - Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Die Strafkammer hätte deshalb prüfen müssen, ob der Angeklagte einen Teil der erwähnten Heroinmenge, der näher zu bestimmen gewesen wäre (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 5), über eine nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG strafbare "Veräußerung" hinaus gewinnbringend veräußern wollte und insoweit eines tateinheitlich begangenen Vergehens des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG) schuldig ist; auf den tatsächlichen Absatz des Rauschgifts kam es dabei nicht an (BGHSt 30, 359, 361; BGH MDR 1982, 512; NStZ 1992, 546; 1993, 44, 45; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 792).
  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89

    Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Damit verkennt sie, daß die Anwendung des § 21 StGB nicht zugleich auf beide Alternativen dieser Vorschrift gestützt werden kann (vgl. BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5).
  • BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Indes begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11 sowie BGH, Urteile vom 13. Juni 1995 - 1 StR 158/95 - bei Detter NStZ 1996, 183 und vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 276/95).
  • BGH, 05.08.1992 - 3 StR 303/92

    Geringer Schuldumfang bei Nichtgefährdung anderer Personen durch das

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Die Strafkammer hätte deshalb prüfen müssen, ob der Angeklagte einen Teil der erwähnten Heroinmenge, der näher zu bestimmen gewesen wäre (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 5), über eine nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG strafbare "Veräußerung" hinaus gewinnbringend veräußern wollte und insoweit eines tateinheitlich begangenen Vergehens des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG) schuldig ist; auf den tatsächlichen Absatz des Rauschgifts kam es dabei nicht an (BGHSt 30, 359, 361; BGH MDR 1982, 512; NStZ 1992, 546; 1993, 44, 45; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 792).
  • BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Begriff des "Handeltreibens"

  • BGH, 27.11.1980 - 4 StR 550/80

    Unerlaubtes Handeltreiben bei Erwerb von Kommissionsware

  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 570/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erfordernis der Eigennützigkeit:

    bb) Der Angeklagte strich zwar - anders als sein Lieferant - weder einen Geldgewinn ein noch erhielt er einen sonstigen ihm verbleibenden Vorteil von seinen Abnehmern; indes veräußerte er die Betäubungsmittel weiter, um von seinem Verkäufer gesondert von den Liefermengen mit Heroin zum Eigenkonsum entlohnt zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1996 - 1 StR 1/96 Rn. 10 und Beschluss vom 17. September 2009 - 5 StR 325/09 Rn. 3).
  • BGH, 07.12.2005 - 2 StR 455/05

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Betäubungsmittelabhängigkeit; schwere

    Das bloße Vorliegen einer psychischen oder - wie hier vom Landgericht offenbar angenommen - körperlichen Betäubungsmittelabhängigkeit begründet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann nicht schon ohne Weiteres die Annahme dauerhaft erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit, wenn zur unmittelbaren Befriedigung oder zur Finanzierung der Abhängigkeit Betäubungsmittel erworben oder Handel mit ihnen getrieben wird (vgl. z. B. BGH NJW 1981, 1221; NStZ 1989, 17; 1996, 498; 1999, 448; NStZ-RR 2004, 39 f.; vgl. auch Theune NStZ 1997, 60; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl., § 21 Rdn. 21; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2010 - 2 StR 473/10

    Konkurrenzen zwischen dem unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln und dem

    Dies rechtfertigt keine Verurteilung wegen tateinheitlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln, auch wenn, wie im Fall II. 7 festgestellt (UA. S. 6), ein gestreckter Rest der erworbenen Menge beim Angeklagten verblieben ist, weil dieser sich nicht verkaufen ließ (vgl. BGH NStZ 1996, 498).
  • BayObLG, 20.01.2004 - 4St RR 3/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Eigennützigkeit beim Handeltreiben, Strafzumessung

    Es setzt nicht voraus, dass ein bestimmter Vorteil ausdrücklich festgestellt worden ist (vgl. Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rn. 342); allerdings kann es sich auch aus den Umständen ergeben, so zum Beispiel aus der Art und dem Umfang des Geschäftsgebarens (BGH NStZ 1996, 498 ).
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