Rechtsprechung
BGH, 12.04.2000 - 1 StR 131/00 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 400 StPO
Unzulässiges Rechtsmittel des Nebenklägers; Gesetzesverletzung; Strafzumessung - HRR Strafrecht
§ 344 StPO
Verwerfung der Revision als unzulässig (Begründung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit; Revision; Revisionsbegründung; Aufhebung; Urteil; Zurückverweisung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 1
Anforderungen an die Revisionsbegründung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 12.04.2000 - 1 StR 131/00
Eine Erstattung der dem Nebenkläger durch dieses Rechtsmittel entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da dessen Revision ebenfalls erfolglos geblieben ist (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1).
- BGH, 31.05.2001 - 1 StR 191/01
Unzulässige Revision (Begründungsmangel); Antragsauslegung
Der gestellte Antrag ist keiner Auslegung zugänglich (st. Rspr., s. d. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 344 Rdn. 11, sowie Senatsbeschlüsse vom 14. September 1995 - 1 StR 542/95 - und 12. April 2000 - 1 StR 131/00 -).".
Rechtsprechung
BGH, 12.04.2000 - 1 StR 131/00 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 12.04.2100 - 1 StR 131/00
Eine Erstattung der dem Nebenkläger durch dieses Rechtsmittel entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da dessen Revision ebenfalls erfolglos geblieben ist (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1).