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BGH, 21.04.1998 - 1 StR 165/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Mitteilung von Strafzumessungserwägungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 31
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1998, 382 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen …
Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 165/98
Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige, einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 7 und Strafzumessung 1). - BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88
Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten - …
Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 165/98
Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige, einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 7 und Strafzumessung 1).
- BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98
Waffe i.S.d. § 250 StGB
a) Bei der vom Angeklagten zur Tatbegehung eingesetzten geladenen Gaspistole, die Gas nach vorne verschießt und deswegen Schußwaffe nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. ist (…vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1 und 3), handelt es sich um eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. (BGH. Beschlüsse vom 21. April 1998 - 1 StR 165/98 -, vom 14. Juli 1998 - 1 StR 272/98 - und vom 19. Januar 1999 - 4 StR 668/98). - BGH, 03.12.1998 - 4 StR 380/98
Vorlagebeschluß; Schwerer Raub bei objektiv gefährlichem Tatmittel, vom dem keine …
a) Allerdings handelt es sich beider vom Angeklagten zur Tatbegehung eingesetzten geladenen Gaspistole, die Gas nach vorne verschießt und deswegen Schußwaffe nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. ist (…vgl. BGHR StGB 5 250 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1 und 3), um eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. (BGH, Beschlüsse vom 21. April 1998 - 1 StR 165/98 - und vom 14. Juli 1998 - 1 StR 272/98). - OLG Hamm, 20.12.2016 - 1 RVs 94/16
Strafurteil; Anforderungen an die Unterschrift des Richters
Darüber hinaus bedarf es einer neuen, selbstständigen, von der früheren Beurteilung unabhängigen, einheitlichen Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten; auch die früher abgeurteilten Taten sind deshalb im Rahmen der Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.04.1998 - 1 StR 165/98 - OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2013 - III-3 RVs 16/13 - KG, Urteil vom 15.02.2013 - (4) 121 Ss 296/12 (347/12) -, jew. zit. n. juris). - BGH, 04.08.1998 - 5 StR 362/98
Verwenden einer ungeladenen Maschinenpistole und einer Gaspistole mit unbekanntem …
Auch die geladene Pistole, die der Angeklagte bei sich führte, wurde nicht im genannten Sinne "verwendet" (vgl. BGH, Beschluß vom 21. April 1998 - 1 StR 165/98 - in StV 1998, 382). - OLG Hamm, 18.08.2005 - 3 Ss 283/05
Jugendrecht; Rechtsfolgenenrscheidung; Anforderungen; Bewährungsentscheidung
Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (zu vgl. BGHSt, Beschluss vom 21.04.1998 - 1 StR 165/98 -).".