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   BGH, 25.09.2003 - 1 StR 186/03   

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https://dejure.org/2003,7967
BGH, 25.09.2003 - 1 StR 186/03 (https://dejure.org/2003,7967)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2003 - 1 StR 186/03 (https://dejure.org/2003,7967)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2003 - 1 StR 186/03 (https://dejure.org/2003,7967)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Nachprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler; Widersprüchlichkeit, Unklarheit und Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung als Fehler; Anforderungen an die Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Umfassende Beweiswürdigung aller ...

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 337 Abs. 1
    Überprüfung der Beweiswürdigung - hier: bei einem Freispruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 20
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - 1 StR 186/03
    Sie hat die einzelnen Beweisanzeichen einer nach der Rechtsprechung gebotenen Gesamtwürdigung (BGHSt 35, 308, 316) unterzogen.
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94

    Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - 1 StR 186/03
    Ein sachlich-rechtlicher Fehler liegt vor, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (st. Rspr.; vgl. BGH StV 2001, 440; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25 m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 20/00

    Beihilfe zum versuchten Mord; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Erforderliche

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - 1 StR 186/03
    Ein sachlich-rechtlicher Fehler liegt vor, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (st. Rspr.; vgl. BGH StV 2001, 440; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 RVs 154/13

    Strafbarkeit der Einräumung der Verfügungsbefugnis über ein Bankkonto an eine auf

    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein betrachtet zum Nachweis der Täterschaft ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH NStZ-RR 2004, 20 f.; NStZ-RR 1997, 269 f.).
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