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   BGH, 25.09.1975 - 1 StR 199/75   

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https://dejure.org/1975,1819
BGH, 25.09.1975 - 1 StR 199/75 (https://dejure.org/1975,1819)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1975 - 1 StR 199/75 (https://dejure.org/1975,1819)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1975 - 1 StR 199/75 (https://dejure.org/1975,1819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überlastung einer Strafkammer - Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Laufe des Geschäftsjahrs - Bildung eines neuen Spruchkörpers - Unvorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts - Recht auf den gesetzlichen Richter - Nichtausschöpfung von Beweismitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 60
  • MDR 1976, 63
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 195/55

    Pflichtenwiderspruch - Wahrung des Vertrauens - Aufklärung einer Straftat -

    Auszug aus BGH, 25.09.1975 - 1 StR 199/75
    Für den Tatrichter war es daher bedeutungslos, ob der Steuerbevollmächtigte S., wenn er sich als Zeuge vernehmen ließ, dabei befugt oder unbefugt handelte; für ihn kam es allein darauf an, ob der Zeuge von seinem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch machte oder nicht (BGHSt 9, 59; 15, 200, 202; BGH, Urteil vom 24. November 1970 - 1 StR 342/70).
  • BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60

    Recht des Angeklagten auf sämtliche vom Gericht geladenen und auch erschienenen

    Auszug aus BGH, 25.09.1975 - 1 StR 199/75
    Für den Tatrichter war es daher bedeutungslos, ob der Steuerbevollmächtigte S., wenn er sich als Zeuge vernehmen ließ, dabei befugt oder unbefugt handelte; für ihn kam es allein darauf an, ob der Zeuge von seinem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch machte oder nicht (BGHSt 9, 59; 15, 200, 202; BGH, Urteil vom 24. November 1970 - 1 StR 342/70).
  • BGH, 15.04.1975 - 1 StR 502/74

    Strafbemessung: Freiheits- oder Geldstrafe nach Neufassung des Untreuetatbestands

    Auszug aus BGH, 25.09.1975 - 1 StR 199/75
    Hierüber hat grundsätzlich der Tatrichter zu entscheiden (BGH, Urteile vom 7. Januar 1975 - 1 StR 497/74 und vom 15. April 1975 - 1 StR 502/74).
  • BGH, 07.01.1975 - 1 StR 497/74

    Geldstrafe neben Freiheitsstrafe in Fällen der Untreue

    Auszug aus BGH, 25.09.1975 - 1 StR 199/75
    Hierüber hat grundsätzlich der Tatrichter zu entscheiden (BGH, Urteile vom 7. Januar 1975 - 1 StR 497/74 und vom 15. April 1975 - 1 StR 502/74).
  • BGH, 24.11.1970 - 1 StR 342/70

    Anforderungen an die Darlegung eines behaupteten Verfahrensmangels - Hinzuziehung

    Auszug aus BGH, 25.09.1975 - 1 StR 199/75
    Für den Tatrichter war es daher bedeutungslos, ob der Steuerbevollmächtigte S., wenn er sich als Zeuge vernehmen ließ, dabei befugt oder unbefugt handelte; für ihn kam es allein darauf an, ob der Zeuge von seinem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch machte oder nicht (BGHSt 9, 59; 15, 200, 202; BGH, Urteil vom 24. November 1970 - 1 StR 342/70).
  • BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99

    Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen

    Dahinstehen kann dabei, ob die Zubilligung eines Beurteilungsspielraums dazu zwingt, daß die tatsächlichen Grundlagen, einer solchen Änderungsentscheidung des Präsidiums revisionsgerichtlicher Nachprüfung grundsätzlich entzogen werden (vgl. BGH NJW 1956, 111; BGH NJW 1976, 60; Schäfer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 21 e GVG Rdn. 42; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 22; KMR-Paulus § 338 Rdn. 35).

    Die dabei zu beachtenden Grundsätze (vgl. BGHSt 44, 161, 165 ff.; 11, 106, 107 f.; 7, 23, 25; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BGH bei Haltz MDR 1981, 455; BGH NJW 1976, 60) sind eingehalten worden; eine unzulässige Einzelfallzuweisung liegt nicht vor.

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 869/98

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Bestandsschutzverfahrens im

    Nach § 21 e Abs. 3 GVG ist dabei grundsätzlich auch eine Umverteilung nach Buchstaben bzw. Eingangsdatum möglich (BGH NJW 76, 60; KK-Mayr, 3. Aufl., § 21 e GVG Rn. 14; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 21 e GVG Rn. 29; Wieczorek-Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 21 e GVG Rn. 28; Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 21 e GVG, Rn. 43; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 21 e GVG Rn. 13).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80

    Rüge hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Ausschluss einer

    Eine auf Überlastung eines einzelnen Spruchkörpers zurückzuführende Änderung des Geschäftsverteilungsplans gemäß § 21 e Abs. 3 GVG unterliegt - vom Fall der Willkür abgesehen - nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGHSt 22, 237, 239; BGH NJW 1956, 111; 1976, 60).
  • OLG Brandenburg, 17.08.2023 - 2 OLG 53 Ss 80/22

    Geschäftsverteilung, unterjährige Änderung, Begründungsanforderungen

    (a) Obgleich die Gründe für eine Umverteilung der Geschäfte grundsätzlich schon im Zeitpunkt der Präsidiumsentscheidung dokumentiert sein müssen (vgl. BGH, Urt. v. 9. April 2009 - 3 StR 376/08, NJW 2010, 625, 627; Urt. v. 21. Mai 2015 - 4 StR 577/14, NStZ-RR 2015, 288; BeckOK GVG/Graf, § 21e Rdnr. 21), ist eine Behebung von Begründungsmängeln noch im Revisionsverfahren möglich, da die zu einer Besetzungsrüge vorgetragenen Umstände grundsätzlich einer Überprüfung durch das Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zugänglich sind und die Einschränkung, dass Mängel der Begründung nur noch bis zur Entscheidung über einen Besetzungseinwand erhoben werden können, nicht gelten, wenn das Landgericht nicht erstinstanzlich, sondern als Berufungsgericht mit der Sache befasst war und somit das für den Besetzungseinwand gemäß § 222b StPO geregelte Verfahren nicht zum Tragen kommt (vgl. zur Prüfung der Besetzungsrüge in der Revisionsinstanz nach altem Recht: BGH, Urt. v. 25 September 1975 - 1 StR 199/75, zit. nach Juris).
  • BVerwG, 12.12.1980 - 6 C 119.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Beschränkung auf die Besetzung des

    Dabei war das Präsidium in der Wahl der für die erforderliche Umverteilung der Geschäfte maßgebenden Kriterien frei (BGH, NJW 1976, 60; vgl. auch Wieczorek/Schütze, ZPO, 2. Aufl., § 21 e GVG Anm. A II; Zöller, ZPO, 12. Aufl., § 21 e GVG Anm. III 5).
  • BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 96.79

    Voraussetzungen für die Änderung eines Geschäftsverteilungsplanes - Begründetheit

    Dabei war das Präsidium in der Wahl der für die erforderliche Umverteilung der Geschäfte maßgebenden Kriterien frei (BGH, NJW 1976, 60; vgl. auch Wieczorek/Schütze, ZPO, 2. Aufl., § 21 e GVG Anm. A II; Zöller, ZPO, § 21 e GVG, 12. Aufl., Anm. III 5).
  • BSG, 15.07.1982 - 5b BJ 90/81

    Änderung der Geschäftsverteilung; Befugnis eines Gerichtes; Übergang anhängiger

    In einem solchen Fall darf ein Spruchkörper neu gebildet und besetzt werden (vgl. BGH in NJW 1976, 60), wobei das Präsidium die Kriterien für die Abgabe der Sachen bestimmt (vgl. BGH in DRiZ 1980 Nr. 147, 148).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 241/78

    Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes - Fahrlässiges Geschäftsgebaren eines

    Bei besonderem Geschäftsanfall, vor allem infolge einer umfangreichen Wirtschaftsstrafsache, kann es geboten und damit Rechtens sein, den Spruchkörper durch einen Richter zu ergänzen, um so die anfallende Mehrarbeit zu bewältigen (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1975 - 1 StR 199/75).
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