Strafprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
| 5. Abschnitt - Vorbereitung der Hauptverhandlung (§§ 212 - 225a) |
(1) Ist die Besetzung des Gerichts nach § 222a mitgeteilt worden, so kann der Einwand, daß das Gericht vorschriftswidrig besetzt sei, nur bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten zur Sache in der Hauptverhandlung geltend gemacht werden. Die Tatsachen, aus denen sich die vorschriftswidrige Besetzung ergeben soll, sind dabei anzugeben. Alle Beanstandungen sind gleichzeitig vorzubringen. Außerhalb der Hauptverhandlung ist der Einwand schriftlich geltend zu machen; § 345 Abs. 2 und für den Nebenkläger § 390 Abs. 2 gelten entsprechend.
(2) Über den Einwand entscheidet das Gericht in der für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung vorgeschriebenen Besetzung. Hält es den Einwand für begründet, so stellt es fest, daß es nicht vorschriftsmäßig besetzt ist. Führt ein Einwand zu einer Änderung der Besetzung, so ist auf die neue Besetzung § 222a nicht anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 222b StPO
69 Entscheidungen zu § 222b StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 344/98
Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum; Schwierigkeit und Umfang der ...
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01
Anwendung der Präklusionsvorschriften auf die verspätete Hinzuziehung eines ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00
Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der ...
- BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00
- BGH, 27.05.1986 - KRB 13/85
- BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08
Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach ...
- BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
Besetzungsrüge; gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung (Präsidiumsbeschluss; ...
- BGH, 25.10.2006 - 2 StR 104/06
Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge (Darlegung; Präklusion); ...
- BGH, 11.01.2005 - 3 StR 488/04
Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge (Zweierbesetzung; Dreierbesetzung; ...
- BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04
Zurückweisung eines Beweisantrags (eigene Sachkunde; Glaubwürdigkeit eines ...
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Literatur im Internet zu § 222b StPO
- § 222b StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- StPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
- § 275a
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 76 I 2 (zu § 222b II 1)
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