Strafprozeßordnung
| 5. Buch - Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 374 - 406h) |
| 1. Abschnitt - Privatklage (§§ 374 - 394) |
(1) Dem Privatkläger stehen die Rechtsmittel zu, die in dem Verfahren auf erhobene öffentliche Klage der Staatsanwaltschaft zustehen. Dasselbe gilt von dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens in den Fällen des § 362. Die Vorschrift des § 301 ist auf das Rechtsmittel des Privatklägers anzuwenden.
(2) Revisionsanträge und Anträge auf Wiederaufnahme des durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens kann der Privatkläger nur mittels einer von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift anbringen.
(3) Die in den §§ 320, 321 und 347 angeordnete Vorlage und Einsendung der Akten erfolgt wie im Verfahren auf erhobene öffentliche Klage an und durch die Staatsanwaltschaft. Die Zustellung der Berufungs- und Revisionsschriften an den Gegner des Beschwerdeführers wird durch die Geschäftsstelle bewirkt.
(4) Die Vorschrift des § 379a über die Zahlung des Gebührenvorschusses und die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung gilt entsprechend.
(5) Die Vorschrift des § 383 Abs. 2 Satz 1 und 2 über die Einstellung wegen Geringfügigkeit gilt auch im Berufungsverfahren. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.
Rechtsprechung zu § 390 StPO
19 Entscheidungen zu § 390 StPO in unserer Datenbank:
- OLG München, 15.07.1985 - 2 Ws 768/85
Keine Eröffnung vor Schwurgerichtskammer - §§ 390, 395, 397 Abs. 1 Satz 2 StPO, ...
- OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07
Nebenkläger; Revision; Begründung; Form; Unterzeichnung; Rechtsanwalt
- BGH, 14.02.1992 - 3 StR 433/91
Revisionsanträge und Begründung des Nebenklägers
- BGH, 17.09.1996 - 1 StR 526/96
- OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 2 Ws 358/99
- OLG Hamm, 25.02.1998 - 2 Ws 13/98
- OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97
- BVerfG, 18.12.1963 - 2 BvR 253/63
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
- OLG Wien, 10.02.2010 - 17 Bs 327/09a
- BGH, 12.02.1958 - 4 StR 189/57
- OLG Frankfurt, 10.10.1995 - 3 Ws 661/95
- Berufungskammer der Zentralkommission Straßburg, 01.03.1995 - 322 P - 26/94
- BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
- OLG Koblenz, 28.01.1986 - 1 Ws 767/85
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im ...
- BGH, 20.03.1975 - 4 StR 7/75
- BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im ...
- BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58
Literatur im Internet zu § 390 StPO
Querverweise
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