Strafprozeßordnung
| 5. Buch - Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 374 - 406h) |
| 1. Abschnitt - Privatklage (§§ 374 - 394) |
(1) Nach Eingang der Erklärung des Beschuldigten oder Ablauf der Frist entscheidet das Gericht darüber, ob das Hauptverfahren zu eröffnen oder die Klage zurückzuweisen ist, nach Maßgabe der Vorschriften, die bei einer von der Staatsanwaltschaft unmittelbar erhobenen Anklage anzuwenden sind. In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, bezeichnet das Gericht den Angeklagten und die Tat gemäß § 200 Abs. 1 Satz 1.
(2) Ist die Schuld des Täters gering, so kann das Gericht das Verfahren einstellen. Die Einstellung ist auch noch in der Hauptverhandlung zulässig. Der Beschluß kann mit sofortiger Beschwerde angefochten werden.
Rechtsprechung zu § 383 StPO
31 Entscheidungen zu § 383 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2011 - 3a B 5.11
Immunität; Aufhebung der Immunität; Dauer der Immunität; Privatklage; ...
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
- VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 92/00
Keine Verletzung des Grundrechts der Unschuldsvermutung wegen Vorliegens der ...
- LG Potsdam, 14.02.2003 - 24 Qs 92/01
Beschwerdebefugnis im Privatklageverfahren
- BGH, 10.02.1969 - III ZR 35/68
Beschluss als "Urteil in einer Rechtssache"
- VG Saarlouis, 13.12.2011 - 1 K 2268/10
Widerruf der ärztlichen Approbation
- BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im ...
- BVerfG, 01.10.1990 - 2 BvR 340/89
Verfassungswidrigkeit einer "Beweisaufnahme" in Bezug auf die Schuldfrage nach ...
- BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88
Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen ...
- StGH Hessen, 06.04.1962 - P.St. 344
- BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers
- OLG München, 01.08.1988 - 2 Ws 237/88
- BVerfG, 01.12.1991 - 2 BvR 260/91
Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldvermutung
- BVerfG, 16.07.1987 - 2 BvR 787/84
Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung
- OLG Nürnberg, 22.01.2009 - 1 Vs 1/09
Kostenentscheidung nach Einstellung eines Privatklageverfahrens
- OLG Hamm, 16.11.1999 - 3 Ws 638/99
Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 Abs. 2 StPO, Nebenkläger, ...
- BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvR 314/68
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 19.08.1987 - 2 BvR 898/84
Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldvermutung
- BVerfG, 19.08.1987 - 2 BvR 815/84
Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldvermutung
- BGH, 26.05.1961 - 2 StR 40/61
Literatur im Internet zu § 383 StPO
Querverweise
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