Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2011 - 3a B 5.11   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 40 Abs 1 S 2 GG
    Immunität; Aufhebung der Immunität; Dauer der Immunität; Privatklage; Abgeordnete; Antragsberechtigung; Leistungsklage; Verwaltungsrechtsweg; Streitigkeiten nicht Verfassungsrechtlicher Art; doppelte Verfassungsunmittelbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Arztes auf Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten wegen Verleumdung als Maßnahme des Bundestages i.R.d. Parlamentsautonomie

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Recht eines Privatklägers auf Entscheidung des Bundestages über die Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten

Sonstiges (2)

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Ulla Schmidt


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • tagblatt.de (Pressebericht mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.12.2006)

    Hausarzt verklagt Bundesgesundheitsministerin

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 55
  • DÖV 2012, 118



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Wird zitiert von ...  

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2011 - 3a B 2.11  

    Parteien; Parteienfinanzierung; Spenden; Spendenannahmeverbot; rechtswidrig

    Denn bei den angeordneten Sanktionen zum Schutz des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG geht es nicht um einen ethischen Schuldvorwurf gegen die Partei oder einen Schuldausgleich, sondern um eine verwaltungsrechtliche Sanktion zur Sicherung des Transparenz- und Publizitätsgebotes (vgl. dazu näher OVG Bln.- Bbg., Urteil vom 23. Mai 2011 - OVG 3a B 5.11 -, veröffentlicht in Juris, Rdnr. 66 zu § 31b PartG 2002).

    Die in § 23a Abs. 1 Satz 1 PartG 1994 geregelten verwaltungsrechtlichen Sanktionen sind nicht auf einen rechtsethischen Schuldvorwurf gerichtet, sondern zielen auf die Einhaltung des Transparenz- und Publizitätsgebotes des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG, weshalb auch aus dem verfassungsrechtlichen Schuldprinzip im Rahmen des Kriminalstrafrechts kein Verschuldenserfordernis abgeleitet werden kann (vgl. dazu näher OVG Bln-Bbg, Urteil vom 23. Mai 2011 - OVG 3a B 5.11 -, veröffentlicht in Juris zu § 31 b PartG 2002).

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