Strafprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
| 4. Abschnitt - Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198 - 211) |
Rechtsprechung zu § 203 StPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 28 Entscheidungen zu § 203 StPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 13 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 203 StPO im Volltext bei
geordnet nach Datum
Literatur im Internet zu § 203 StPO
Querverweise
Auf § 203 StPO verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 203 StPO:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Bußgeld- und Strafverfahren
- § 82 II (Bußgelderkenntnis im Strafverfahren)
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