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   OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23   

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OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23 (https://dejure.org/2023,32525)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.11.2023 - 2 Ws 293/23 (https://dejure.org/2023,32525)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. November 2023 - 2 Ws 293/23 (https://dejure.org/2023,32525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 232a Abs. 1;, ; Abs. 2; StGB § 22; StGB § 23
    Zwangsprostitution; Versuch; Vorbereitung; Beginn; Zum Versuchsbeginn bei der Zwangsprostitution einer anderen Person unter 21 Jahren nach § 232a Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsprostitution; Versuch; Vorbereitung; Beginn; Zum Versuchsbeginn bei der Zwangsprostitution einer anderen Person unter 21 Jahren nach § 232a Abs. 1 Nr. 1 , 1. Alt. StGB

  • rechtsportal.de

    Zwangsprostitution; Versuch; Vorbereitung; Beginn; Zum Versuchsbeginn bei der Zwangsprostitution einer anderen Person unter 21 Jahren nach § 232a Abs. 1 Nr. 1 , 1. Alt. StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 314
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 65/22

    Unmittelbares Ansetzen eines Täters zur Verwirklichung einer schweren

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23
    Die Tathandlung des "Veranlassens" in § 232a Abs. 1 StGB überschreitet nur dann die Schwelle des nach § 232a Abs. 2 StGB strafbaren Versuchs, wenn sie dem tatbestandlichen Erfolg, der Aufnahme der Prostitution, unmittelbar vorgelagert, also das Tatopfer konkret gefährdet ist (Anschluss BGH, B. v. 01.06.2022, 1 StR 65/22 ).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem vom Landgericht der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten Beschluss vom 01.06.2022 (vgl. BGH, Beschl. v. 01.06.2022 - 1 StR 65/22 ) bzgl. der Abgrenzung des strafbaren Versuchs der schweren Zwangsprostitution nach § 232a Abs. 3 StGB von straflosen Vorbereitungshandlungen ausgeführt, dass sich die Beurteilung, ob der Täter bereits die Schwelle zum Versuch überschritten habe, am allgemeinen Maßstab des § 22 StGB orientiere.

  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23
    Voraussetzung für die Annahme eines Versuchs sei, dass der Täter aus seiner Sicht die Schwelle des " jetzt geht"s los " überschritten habe (vgl. BGH, aaO; Beschl. v. 19.05.2021 - 6 StR 28/21 ; Urteil v. 08.12.2021 - 5 StR 236/21 ; Urteil v. 17.03.2021 - 4 StR 223/21 -, zitiert nach juris, jeweils mwN).
  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21

    Freisprüche vom Vorwurf mehrerer Versicherungsbetrugstaten durch Vortäuschen

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23
    Voraussetzung für die Annahme eines Versuchs sei, dass der Täter aus seiner Sicht die Schwelle des " jetzt geht"s los " überschritten habe (vgl. BGH, aaO; Beschl. v. 19.05.2021 - 6 StR 28/21 ; Urteil v. 08.12.2021 - 5 StR 236/21 ; Urteil v. 17.03.2021 - 4 StR 223/21 -, zitiert nach juris, jeweils mwN).
  • BGH, 19.05.2021 - 6 StR 28/21

    Versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl; Versuchsbeginn bei

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23
    Voraussetzung für die Annahme eines Versuchs sei, dass der Täter aus seiner Sicht die Schwelle des " jetzt geht"s los " überschritten habe (vgl. BGH, aaO; Beschl. v. 19.05.2021 - 6 StR 28/21 ; Urteil v. 08.12.2021 - 5 StR 236/21 ; Urteil v. 17.03.2021 - 4 StR 223/21 -, zitiert nach juris, jeweils mwN).
  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23
    Denn hierdurch wird die Willensentschließungsfreiheit des Tatopfers noch nicht endgültig beeinträchtigt (siehe für den vergleichbaren Fall des unmittelbaren Ansetzens zu § 177 Abs. 1 Var. 3 StGB : BGH, Beschl. v. 14.02.2023 - 2 StR 403/22 -, juris, Rd. 47).
  • BGH, 23.08.2023 - StB 51/23

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23
    Der Senat hat als Beschwerdegericht das Wahrscheinlichkeitsurteil des Landgerichts und dessen rechtliche Bewertung in der angefochtenen Entscheidung in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbstständig zu würdigen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 23.08.2023 - StB 51/23 -, juris, mwN).
  • BGH, 20.07.2022 - 4 StR 220/22

    Konkurrenzen (Tateinheit: gefährliche Körperverletzung, versuchte Nötigung,

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23
    Falls die Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt von der versuchten Nötigung nicht gegeben sein sollten, wird in den Blick zu nehmen sein, dass nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Beschl. v. 29.06.2022 - 3 StR 161/22 -, juris, mwN) die Annahme von Tateinheit zwischen versuchter Nötigung nach § 240 Abs. 1 und 3 StGB sowie einer Bedrohung nach § 241 Abs. 1 oder 2 StGB ausscheidet, sich jedoch eine Änderung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs andeutet (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 20.07.2022 - 4 StR 220/22 -, juris: der 4. Senat hat offengelassen, ob Tateinheit in Betracht kommt; neigt aber zur Annahme von Tateinheit aufgrund der in §§ 240 und 241 StGB geschützten unterschiedlichen Rechtsgüter).
  • BGH, 15.10.2013 - StB 16/13

    Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein hinreichender Tatverdacht anzunehmen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 15.10.2013 - StB 16/13 -, juris, mwN).
  • BGH, 27.06.2018 - 4 StR 110/18

    Rücktritt (Aufgabe der Tatausführung bei der Nötigung; Rücktrittshorizont)

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23
    Hierfür wäre es ausreichend, wenn der Angeklagte freiwillig davon abgesehen haben sollte, sein Nötigungsziel, die Aufnahme der Prostitution durch die Zeugin L. mittels Drohungen der zuvor geäußerten Art oder mit sonstigen tatbestandlichen Nötigungsmitteln weiterzuverfolgen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 StR 110/18 -, juris).
  • BGH, 29.06.2022 - 3 StR 161/22

    Gesetzeskonkurrenz zwischen Nötigung und Bedrohung

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23
    Falls die Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt von der versuchten Nötigung nicht gegeben sein sollten, wird in den Blick zu nehmen sein, dass nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Beschl. v. 29.06.2022 - 3 StR 161/22 -, juris, mwN) die Annahme von Tateinheit zwischen versuchter Nötigung nach § 240 Abs. 1 und 3 StGB sowie einer Bedrohung nach § 241 Abs. 1 oder 2 StGB ausscheidet, sich jedoch eine Änderung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs andeutet (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 20.07.2022 - 4 StR 220/22 -, juris: der 4. Senat hat offengelassen, ob Tateinheit in Betracht kommt; neigt aber zur Annahme von Tateinheit aufgrund der in §§ 240 und 241 StGB geschützten unterschiedlichen Rechtsgüter).
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