Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,13792
BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23 (https://dejure.org/2023,13792)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2023 - 5 StR 136/23 (https://dejure.org/2023,13792)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2023 - 5 StR 136/23 (https://dejure.org/2023,13792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,13792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 203 StPO, § 199 Abs. 1 StPO, § 76 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 206a Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 203 StPO; Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens und die Zulassung der Anklage vor einer Großen Strafkammer

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 203 ; StPO § 206a Abs. 1
    Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 203 StPO ; Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens und die Zulassung der Anklage vor einer Großen Strafkammer

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Ein wirksamer Eröffnungsbeschluss fehlt - Wenn im "Umlaufverfahren" "entschieden" wurde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 253
  • StV 2023, 810 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    a) Fehlt - wie hier - eine Unterschrift auf dem Eröffnungsbeschluss, muss anderweitig nachgewiesen sein, dass der Beschluss von allen hierzu berufenen Richtern gefasst worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225).

    Wird der Beschluss im Umlaufverfahren - also im Wege einer schriftlichen Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsvorschlags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 2 B 99/91, NJW 1992, 257) - getroffen, führt das Fehlen einer Unterschrift zu dessen Unwirksamkeit, denn es handelt sich bis zur Unterzeichnung durch alle Richter lediglich um einen Entwurf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.; vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225).

    Zur Klarstellung hat der Senat das angegriffene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13; vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08; vgl. aber auch etwa BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19).

  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    Der Eröffnungsbeschluss muss schriftlich abgefasst, aber nicht von allen Richtern unterschrieben werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.; vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 290/20, NStZ 2021, 179, jeweils mwN).

    Wird der Beschluss im Umlaufverfahren - also im Wege einer schriftlichen Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsvorschlags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 2 B 99/91, NJW 1992, 257) - getroffen, führt das Fehlen einer Unterschrift zu dessen Unwirksamkeit, denn es handelt sich bis zur Unterzeichnung durch alle Richter lediglich um einen Entwurf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.; vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225).

  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    Zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 203 StPO genügt eine schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen (BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747 mwN).

    Auch eingedenk der eingeholten dienstlichen Erklärungen der drei Berufsrichter der Strafkammer kann der Senat nicht hinreichend sicher (vgl. zu diesem Maßstab BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747) feststellen, dass das Landgericht eine wirksame Eröffnungsentscheidung getroffen hat.

  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 310/19

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Entscheidung in bereits

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    Wirken an der Eröffnungsentscheidung weniger Berufsrichter mit, ist sie unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19 mwN).

    Zur Klarstellung hat der Senat das angegriffene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13; vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08; vgl. aber auch etwa BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19).

  • BGH, 13.03.2014 - 2 StR 516/13

    Unzureichender Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Verfahrenseinstellung)

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    Dies setzt eine mündliche Beschlussfassung oder eine dahin zu verstehende gemeinsame Besprechung oder Beratung über die Eröffnung voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13).

    Zur Klarstellung hat der Senat das angegriffene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13; vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08; vgl. aber auch etwa BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19).

  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20

    Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    Der Eröffnungsbeschluss muss schriftlich abgefasst, aber nicht von allen Richtern unterschrieben werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.; vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 290/20, NStZ 2021, 179, jeweils mwN).
  • BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91

    Berufung - Beschluß - Einstimmige Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    Wird der Beschluss im Umlaufverfahren - also im Wege einer schriftlichen Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsvorschlags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 2 B 99/91, NJW 1992, 257) - getroffen, führt das Fehlen einer Unterschrift zu dessen Unwirksamkeit, denn es handelt sich bis zur Unterzeichnung durch alle Richter lediglich um einen Entwurf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.; vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225).
  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 251/08

    Strafverfolgungsvoraussetzung des wirksamen Eröffnungsbeschlusses (erforderliche

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    Zur Klarstellung hat der Senat das angegriffene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13; vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08; vgl. aber auch etwa BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht