Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15334
VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12 (https://dejure.org/2014,15334)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.06.2014 - VerfGH 128/12 (https://dejure.org/2014,15334)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. Juni 2014 - VerfGH 128/12 (https://dejure.org/2014,15334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,15334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 6 Abs 2 MRK, § 153a Abs 2 StPO, § 403 Abs 1 StPO
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Unschuldsvermutung (Art 9 Abs 2 Verf BE) durch Auferlegung von Auslagen im Adhäsionsverfahren nach Verfahrenseinstellung gem § 153a Abs 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3358
  • StV 2015, 478 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12
    Auf strafrechtliche Schuld darf eine Entscheidung nur gestützt werden, wenn das Verfahren durch einen förmlichen Schuldspruch beendet oder zumindest bis zur Schuldspruchreife durchgeführt wurde (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254/88, 2 BvR 1343/88 -, BVerfGE 82, 106 = juris Rn. 40, und vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 1995 [richtig: 2 BvR 2588/93 - d. Red.] -, juris Rn. 9).

    Unbedenklich sind nur solche Formulierungen, die von vornherein jeden Anschein einer unzulässigen Schuldzuweisung vermeiden (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990, a. a. O., juris Rn. 42).

    Es ist daher regelmäßig zulässig, einem Beschuldigten unter Hinweis auf einen verbleibenden Tatverdacht die Erstattung eigener Auslagen zu versagen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1990, a. a. O., S. 119 = juris Rn. 47 f.; ebenso zu Art. 6 Abs. 2 EMRK: EGMR, Urteil vom 25. August 1987 - 10282/83 -, NJW 1988, 3257 ).

    Die Zustimmung zur Einstellung des Strafverfahrens enthält weder ein Eingeständnis strafrechtlicher Schuld (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990, a. a. O., S. 120, = juris Rn. 52) noch irgendeine Erklärung zu den im Adhäsionsverfahren verfolgten vermögensrechtlichen Ansprüchen des Verletzten.

    Die gänzlich unbelegte Annahme einer sehr hohen Verurteilungswahrscheinlichkeit geht hier über lediglich unzulänglich ausgedrückte Verdachtserwägungen mit hypothetischer Beurteilung auf der Grundlage einer zuvor festgestellten Verdachtslage deutlich hinaus (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990, a. a. O., S. 120 f. = juris Rn. 54 f.); sie kommt angesichts der Umstände, die zur Verfahrenseinstellung geführt haben, bereits unabhängig vom Sanktionscharakter der daran geknüpften Rechtsfolge einer - stets unzulässigen - Schuldfeststellung unvertretbar nahe.

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12
    An eine solche Verdachtsbeschreibung dürfen zudem nur solche Rechtsfolgen geknüpft werden, die keinen sanktions- und strafähnlichen Charakter haben (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 u. a. -, BVerfGE 74, 358 = juris Rn. 47, und vom 25. November 1991 - 2 BvR 1056/90 -, juris Rn. 24).

    Die mit Verdachtserwägungen begründete Auferlegung von Kosten oder Auslagen hat vielmehr regelmäßig einen sanktions- und strafähnlichen Charakter, weil sie den Schluss nahelegen kann, die Kostenfolge trete an die Stelle einer Bestrafung (vgl. zum Bundesrecht zur Auferlegung von Auslagen eines Privatklägers: BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987, a. a. O., S. 375 = juris Rn. 47, und vom 1. Dezember 1991 - 2 BvR 260/91 -, juris Rn. 8; bzw. eines Nebenklägers: BVerfG, Beschluss vom 19. August 1987 - 2 BvR 815/84 -, juris Rn. 17).

    Dabei darf das Gericht ebenfalls nur solche Umstände zugrunde legen, die keiner weiteren Aufklärung bedürfen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987, a. a. O., S. 376 = juris Rn. 48, und vom 1. Dezember 1991, a. a. O., juris Rn. 8).

  • BVerfG, 01.12.1991 - 2 BvR 260/91

    Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldvermutung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12
    Die mit Verdachtserwägungen begründete Auferlegung von Kosten oder Auslagen hat vielmehr regelmäßig einen sanktions- und strafähnlichen Charakter, weil sie den Schluss nahelegen kann, die Kostenfolge trete an die Stelle einer Bestrafung (vgl. zum Bundesrecht zur Auferlegung von Auslagen eines Privatklägers: BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987, a. a. O., S. 375 = juris Rn. 47, und vom 1. Dezember 1991 - 2 BvR 260/91 -, juris Rn. 8; bzw. eines Nebenklägers: BVerfG, Beschluss vom 19. August 1987 - 2 BvR 815/84 -, juris Rn. 17).

    Dabei darf das Gericht ebenfalls nur solche Umstände zugrunde legen, die keiner weiteren Aufklärung bedürfen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987, a. a. O., S. 376 = juris Rn. 48, und vom 1. Dezember 1991, a. a. O., juris Rn. 8).

  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14

    Verwerfungsbeschluss - Nichtwahrung der Verfassungsbeschwerdefrist durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12
    Die sofortige Beschwerde hat die Verfassungsbeschwerdefrist offen gehalten, weil sie nicht offensichtlich aussichtslos war (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 12; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

    Ob das der Fall ist, prüft der Verfassungsgerichtshof ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts (Beschluss vom 11. April 2014, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 -, juris Rn. 12).

  • BVerfG, 25.11.1991 - 2 BvR 1056/90

    Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12
    An eine solche Verdachtsbeschreibung dürfen zudem nur solche Rechtsfolgen geknüpft werden, die keinen sanktions- und strafähnlichen Charakter haben (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 u. a. -, BVerfGE 74, 358 = juris Rn. 47, und vom 25. November 1991 - 2 BvR 1056/90 -, juris Rn. 24).

    Entsprechendes gilt für Entscheidungen über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 25. November 1991, a. a. O., Rn. 24; ebenso zu Art. 6 Abs. 2 EMRK: EGMR, Urteil vom 28. April 2005 - 72758/01 -, juris Tz. 38 m. w. N.).

  • EGMR, 12.04.2012 - 18851/07

    LAGARDÈRE c. FRANCE

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12
    c) Dieser Maßstab ist auch anzuwenden, soweit die Strafprozessordnung die vereinfachte Geltendmachung zivilrechtlicher Entschädigungsansprüche gegen den Beschuldigten nach §§ 403 ff. StPO im Verbund mit dem Strafverfahren ermöglicht und hierzu in § 472a Abs. 2 StPO eine eigenständige Bestimmung über Auslagen enthält, zumal der Adhäsionskläger häufig zusätzlich als Nebenkläger im Strafverfahren auftritt (vgl. zur Geltung der Unschuldsvermutung im Adhäsionsverfahren auch - zu Art. 6 Abs. 2 EMRK -: EGMR, Urteil vom 12. April 2012 - 18851/07 -, abrufbar unter www.echr.coe.int, Tz. 78 ff.).
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12
    Ob das der Fall ist, prüft der Verfassungsgerichtshof ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts (Beschluss vom 11. April 2014, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12
    Die sofortige Beschwerde hat die Verfassungsbeschwerdefrist offen gehalten, weil sie nicht offensichtlich aussichtslos war (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 12; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93

    Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren bei Verfahrenshindernis

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12
    Auf strafrechtliche Schuld darf eine Entscheidung nur gestützt werden, wenn das Verfahren durch einen förmlichen Schuldspruch beendet oder zumindest bis zur Schuldspruchreife durchgeführt wurde (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254/88, 2 BvR 1343/88 -, BVerfGE 82, 106 = juris Rn. 40, und vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 1995 [richtig: 2 BvR 2588/93 - d. Red.] -, juris Rn. 9).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Bewährungswiderruf unter Verstoß gegen die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12
    Sie verbietet es, jemanden ohne prozessordnungsgemäßen Schuldnachweis als schuldig zu behandeln und Maßnahmen zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - Rn. 12 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung,

  • EGMR, 25.08.1987 - 10282/83

    ENGLERT c. ALLEMAGNE

  • EGMR, 28.04.2005 - 72758/01

    Unschuldsvermutung (Entschädigungsansprüche; konkludente Schuldfeststellung bei

  • BVerfG, 19.08.1987 - 2 BvR 815/84

    Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldvermutung

  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

  • OLG Düsseldorf, 28.01.1988 - 1 Ws 70/88
  • LG Freiburg, 20.11.1987 - IV Qs 103/87
  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 7/15

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung der

    Wird in einem Strafprozess gemäß § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO davon abgesehen, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen, so ist die verfassungsgerichtliche Überprüfung im Zusammenhang mit der in Art. 9 Abs. 2 der Verfassung von Berlin verbürgten Unschuldsvermutung auf die Frage reduziert, ob die Entscheidung ausdrücklich und auch inhaltlich der Sache nach allein auf das Fortbestehen einer Verdachtslage, nicht aber auf eine Schuldzuweisung gestützt worden ist (im Anschluss an den Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 128/12).

    Sie verbietet es, jemanden ohne prozessordnungsgemäßen Schuldnachweis als schuldig zu behandeln und Maßnahmen zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen (Beschlüsse vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12 m. w. N., und vom 20. Juni 2014 - VerfGH 128/12 - Rn. 12).

  • OLG Stuttgart, 30.09.2022 - 1 Ws 201/22

    Entscheidung über die Kosten und notwendigen Auslagen im Adhäsionsverfahren bei

    b) Ob bei einer Beendigung des Strafverfahrens durch Rücknahme des Rechtsmittels - wie hier - und dem damit vergleichbaren Fall der Beendigung eines Strafverfahrens durch Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag durch isolierten Beschluss nach § 406 Abs. 1 S. 3 StPO abzusehen ist, ist streitig (vgl. zum Streitstand: BerlVerfGH, NJW 2014, 3358; LG Dortmund, Beschl. v. 16. April 2018, 32 Qs-269 Js 1213/16 V A-45/18, juris; LG Heilbronn, Beschl. v. 23. November 2020, 8 Qs 5/20, juris; KK-StPO/Gieg StPO § 472a Rn. 2;MüKoStPO/Maier StPO § 472a Rn. 10-12; BeckOK StPO/Weiner StPO § 472a Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht