Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2010 - 1 StR 251/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8878
BGH, 13.07.2010 - 1 StR 251/10 (https://dejure.org/2010,8878)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2010 - 1 StR 251/10 (https://dejure.org/2010,8878)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 1 StR 251/10 (https://dejure.org/2010,8878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 3 WÜK; Art. 6 EMRK; § 337 StPO
    Kein Beweisverwertungsverbot nach mangelnder Belehrung über das Recht auf konsularischen Beistand (Abwägungslehre; Verzicht und Beruhen; Wiener Konsularrechtsabkommen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abwägung unter Berücksichtigung von Art und Gewicht eines Verfahrensverstoßes bzgl. eines Beweisverwertungsverbots; Beweisverwertungsverbot im Falle eines Verstoßes gegen eine Verfahrensvorschrift mit einer Belehrungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WÜK Art. 36 Abs. 1 Buchst. b S. 3
    Abwägung unter Berücksichtigung von Art und Gewicht eines Verfahrensverstoßes bzgl. eines Beweisverwertungsverbots; Beweisverwertungsverbot im Falle eines Verstoßes gegen eine Verfahrensvorschrift mit einer Belehrungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • all-in.de (Pressemeldung, 11.08.2010)

    Mordfall Asta: Urteil bestätigt

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.2007 - 3 StR 318/07

    Belehrung über das Recht auf konsularischen Beistand (subjektives Recht des

    Auszug aus BGH, 13.07.2010 - 1 StR 251/10
    Die Entscheidung für oder gegen ein solches Verbot ist vielmehr aufgrund einer Abwägung der im Rechtsstaatsprinzip angelegten gegenläufigen Gebote und Ziele zu treffen (BGHSt 52, 110, 116).

    Die danach vorzunehmende Abwägung ergibt unter Berücksichtigung von Art und Gewicht des Verfahrensverstoßes (vgl. hierzu eingehend BGHSt 52, 110, 116), der wesentlichen Belange der Urteilsfindung im Strafverfahren und der Schwere der dem Angeklagten angelasteten Tat, eines Mordes, begangen aus niedrigen Beweggründen, dass die vor der Beschuldigtenvernehmung unterbliebene Belehrung des Angeklagten nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 3 WÜK vorliegend kein Beweisverwertungsverbot auszulösen vermag.

    Im Übrigen schließt der Senat auch deshalb aus, dass das Urteil auf dem Verstoß beruhen könnte (§ 337 Abs. 1 StPO), weil der Angeklagte nach entsprechender Belehrung durch den Ermittlungsrichter auf eine Benachrichtigung der konsularischen Vertretung seines Heimatlandes ausdrücklich verzichtet hat (vgl. BGHSt 52, 110, 117).

  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10

    Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen;

    Es hat eine Abwägung zwischen dem durch den Verfahrensverstoß bewirkten Eingriff in die Rechtsstellung des Beschuldigten einerseits und den Strafverfolgungsinteressen des Staates andererseits stattzufinden, wobei auf den Schutzzweck der verletzten Norm ebenso abzustellen ist wie auf die Umstände, Hintergründe und Auswirkungen der Rechtsverletzung im Einzelfall (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 2485/07 u.a., NJW 2011, 207, 210; vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 1 StR 251/10; s. auch Gless/Peters StV 2011, 369, 376; Paulus/Müller StV 2009, 495, 498 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht