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   BGH, 29.07.1997 - 1 StR 289/97   

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BGH, 29.07.1997 - 1 StR 289/97 (https://dejure.org/1997,9361)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1997 - 1 StR 289/97 (https://dejure.org/1997,9361)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - 1 StR 289/97 (https://dejure.org/1997,9361)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 29.07.1997 - 1 StR 289/97
    Im übrigen entspricht es entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin nicht nur ständiger Rechtsprechung (vgl. schon BGHSt 26, 97, 98 zur Berücksichtigung von Umständen, die der Tat nachfolgen), sondern auch ausdrücklicher gesetzlicher Wertung (vgl. dazu nur § 46 Abs. 2 und § 46 a StGB ), daß das Verhalten des Täters nach der Tat bei der Strafrahmenbestimmung ebenso wie bei der Einzelabwägung Berücksichtigung finden kann.
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters -

    Auszug aus BGH, 29.07.1997 - 1 StR 289/97
    Die Wertung der in Tat und Persönlichkeit der Angeklagten liegenden besonderen Umstände, wie fehlende eigene Gewinnabsicht, Bemühen um Deeskalation und insbesondere der Umstand, daß die erlittene Untersuchungshaft die Angeklagten sichtlich beeindruckte, liegt innerhalb des dem Tatrichter einzuräumenden Beurteilungsrahmens und ist vom Revisionsgericht hinzunehmen (BGH NStZ 1981, 61, 62; 389, 390, 434, 435).
  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90

    Gebotenheit der Vollstreckung der Strafe anstelle der Aussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 29.07.1997 - 1 StR 289/97
    Da das Landgericht bei den Strafzumessungserwägungen eine ausreichende Würdigung von Tat und Täter vorgenommen hat - wobei insbesondere dem Umstand besondere Bedeutung zukommen durfte, daß die Angeklagten sechs Monate Untersuchungshaft verbüßt haben (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7) -, waren hier nähere Ausführungen zu § 56 Abs. 3 StGB entbehrlich.
  • BGH, 28.05.1997 - 3 StR 145/97

    Verurteilung wegen versuchter sexueller Nötigung als ausreichende Warnung des

    Auszug aus BGH, 29.07.1997 - 1 StR 289/97
    Dies gilt selbst dann, wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung - wie sie die Beschwerdeführerin vornimmt - ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre und das Revisionsgericht die gegenteilige Auffassung für zutreffender halten wurde (BGH, Urt. vom 28. Mai 1997 - 3 StR 145/97).
  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 174/98

    Entschädigung für Zeit einer vorläufigen Festnahme und einer erlittenen

    Im übrigen ist auch hier die tatrichterliche Überzeugungsbildung, soweit sie vertretbar ist, hinzunehmen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; BGH, Urteil vom 29. Juli 1997 - 1 StR 289/97 -).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99

    Geldwäsche; Strafrestaussetzung zur Bewährung; Kriminalprognose

    Diese Entscheidung läßt keinen Rechtsfehler erkennen und ist deshalb vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl, BGH, Urt. vom 29. Juli 1997 - 1 StR 289/97-, Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 56 Rdn. 9i).
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