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   BGH, 23.09.1952 - 1 StR 398/52   

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https://dejure.org/1952,841
BGH, 23.09.1952 - 1 StR 398/52 (https://dejure.org/1952,841)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1952 - 1 StR 398/52 (https://dejure.org/1952,841)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1952 - 1 StR 398/52 (https://dejure.org/1952,841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1953, 54
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 241/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 1 StR 398/52
    Der Zusammenhang nach § 3 StPO genügt für die Feststellung, dass sich die Verurteilung der beiden Beschwerdeführer auf den Mitangeklagten P. erstreckt (RGSt 71, 251; Urteil des Senats 1 StR 241/51 vom 26. Juni 1951).
  • RG, 21.01.1941 - 1 D 180/40

    1. Die Fettsteuer wird für dieselbe Menge Fett wiederholt fällig, wenn das Fett

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 1 StR 398/52
    Da dieser Preis unter Berücksichtigung des Zolls und der Steuer gebildet ist, durfte das Gericht diese preisbestimmenden Grossen nicht bei der Bemessung des Wertes der gehehlten Gegenstände weglassen (RGSt 75, 100, 103).
  • RG, 03.06.1937 - 2 D 302/37

    Ist der § 357 StPO. auch dann anwendbar, wenn das Urteil wegen Gesetzesverletzung

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 1 StR 398/52
    Der Zusammenhang nach § 3 StPO genügt für die Feststellung, dass sich die Verurteilung der beiden Beschwerdeführer auf den Mitangeklagten P. erstreckt (RGSt 71, 251; Urteil des Senats 1 StR 241/51 vom 26. Juni 1951).
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06

    (keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG

    1 St 263/56">NJW 1958, 560; NJW 1996, 2663, 2665), ihre Revision auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt haben (vgl. BGH NJW 1954, 441) oder sie nicht zulässig begründet haben (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 7 Entscheidungsgründe 2; BGH, Urt. vom 23. September 1952 - 1 StR 398/52 - Umdruck S. 5 f.; Beschluss vom 30. März 1984 - 3 StR 95/84 - Umdruck S. 4).
  • BGH, 20.01.1955 - 3 StR 388/54

    Rechtsmittel

    Diese Rechtsprechung hat auch der Bundesgerichtshof gebilligt (vgl BGH 1 StR 398/52 vom 23. Oktober 1951; 3 StR 841/51 vom 13. Dezember 1951; 5 StR 58/52 vom 26. Juni 1952 und 4 StR 320/53 vom 13. August 1953; BGHSt 5, 358).
  • BGH, 26.06.1992 - 3 StR 170/92

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei vorzeitigem Ausscheiden des Richters aus dem

    Die deswegen (auch) aus Gründen sachlichen Rechts gebotene Aufhebung des Urteils ist gemäß § 357 StPO auf den Angeklagten W. zu erstrecken, dessen Revision wegen Fehlens einer Begründung unzulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1952 - 1 StR 398/52; Beschluß vom 30. März 1984 - 3 StR 95/84; Pikart in KK-StPO 2. Aufl. § 357 Rdn. 12).
  • BGH, 22.09.1953 - 3 StR 473/52

    Rechtsmittel

    Die Merkmale des § 6 sind strafbegründend, also Tatbestandsmerkmale sämtlicher Wirtschaftsstraftaten des zweiten Abschnittes (BGH MDR 1953, 54).
  • BGH, 02.02.1979 - 2 StR 761/78

    Anforderungen an den Vorsatz bezüglich eines Rücktritts

    Der Miterstreckung steht nicht entgegen, daß dieser Angeklagte seinerseits Revision eingelegt hatte und diese als unzulässig verworfen worden ist (BGH, Urteil vom 23. September 1952 - 1 StR 398/52 -).
  • BGH, 17.03.1953 - 1 StR 53/53

    Rechtsmittel

    Die Frage, ob hier eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit gegeben war (§ 6 Abs. 2 WiStrG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 b des AHK-Gesetzes Nr. 33), bestimmt sich aus der Person des oder der Haupttäter; § 50 Abs. 2 StGB gilt schon deshalb nicht für die in § 6 Abs. 2 WiStrG angeführten Merkmale, weil diese nicht strafschärfender, sondern strafbegründender Art sind (Urteil des Senats vom 23. September 1952 - 1 StR 398/52).
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