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   BGH, 27.11.1951 - 1 StR 439/51   

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https://dejure.org/1951,1021
BGH, 27.11.1951 - 1 StR 439/51 (https://dejure.org/1951,1021)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1951 - 1 StR 439/51 (https://dejure.org/1951,1021)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1951 - 1 StR 439/51 (https://dejure.org/1951,1021)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 01.12.1931 - I 707/31

    Welche Grundsätze gelten für die Beurteilung der Frage, ob eine auf fehlerhaftes

    Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 439/51
    Es hat das auf Grund der erhobenen Beweise bejaht; das Verhalten des Angeklagten verletzte also die in seinem Verkehrskreis geltende Sorgfaltpflicht (vgl RGSt 67, 12, 19).

    Damit ist die Schuldform der Fahrlässigkeit sowohl für das Vergehen nach § 330 wie für das Vergehen nach § 222 dargetan (RGSt 58, 130, 134; 67, 12, 18; 56s 343, 349); auch zur Bestrafung nach § 330 genügt Fahrlässigkeit.

  • RG, 11.10.1910 - IV 644/10

    1. Wird die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft dadurch ausgeschlossen,

    Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 439/51
    Hiergegen ist rechtlich nichts einzuwenden, ebensowenig gegen die daraus gezogene Schlussfolgerung, der Angeklagte habe durch die Unterlassung der Abstützung gegen allgemein anerkannte Regeln der Baukunst verstossen (vgl RGSt 44, 75, 79).
  • RG, 28.03.1924 - I 818/23

    1. Kann das Unternehmen der verbotenen Ausfuhr (§§ 1, 7 AußenhkontrollVO.) durch

    Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 439/51
    Damit ist die Schuldform der Fahrlässigkeit sowohl für das Vergehen nach § 330 wie für das Vergehen nach § 222 dargetan (RGSt 58, 130, 134; 67, 12, 18; 56s 343, 349); auch zur Bestrafung nach § 330 genügt Fahrlässigkeit.
  • RG, 18.05.1922 - 100/22

    Findet auf dem Gebiete des GrunderwStG. die RAbgabenO. Anwendung?

    Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 439/51
    Sein Fehler ist deshalb ein Baukunstfehler, nicht eine Regelwidrigkeit allgemeiner Art (vgl RGSt 56, 342, 347).
  • RG, 03.11.1939 - 4 D 575/39

    Zum Erfordernisse der Voraussehbarkeit des Erfolges bei fahrlässiger Tötung und

    Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 439/51
    Die Vorschriften selbst sind das Ergebnis einer auf Überlegung und Erfahrung aufgebauten umfassenden Voraussicht möglicher Gefahren und besagen schon durch ihr Dasein, dass bei Versäumung der vorgeschriebenen Vorsichtsmassregeln die Gefahr eines Unfalls im Bereich des Möglichen liegt (vgl RGSt 73, 370, 373; RG DR 1943, 1134).
  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 239/02

    Hepatitis B-Infektionen: Urteil gegen Herzchirurg rechtskräftig

    Diese "Unterlassenskomponente" - die bei Fahrlässigkeitsdelikten häufig im Unterlassen von Sorgfaltsvorkehrungen besteht - ist hier wesensnotwendig mit dem fahrlässigen aktiven Tun verbunden und ändert nichts am aktiven Begehungscharakter der Verhaltensweise, sondern ist dieser immanent (vgl. Rudolphi in SK StGB vor § 13 Rdn. 27; Kühl, Strafrecht AT 4. Aufl. § 18 Rdn. 24; Seelmann in AK StGB § 13 Rdn. 27; Ulsenheimer, Das Verhältnis zwischen Pflichtwidrigkeit und Erfolg bei den Fahrlässigkeitsdelikten, S. 99 und in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts 3. Aufl. § 140 Rdn. 12; Fünfsinn, Der Aufbau des fahrlässigen Verletzungsdelikts durch Unterlassen im Strafrecht, S. 40 ff.; vgl. BGH, Urt. vom 27. November 1951 - 1 StR 439/51).
  • BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96

    Feststellung der Tateinheit hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Daß die Berichtigung des Schuldspruchs auch im Fall der Angeklagten K. keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, steht der Erstreckung der Revision nicht entgegen (vgl. Pikart in KK zur StPO, 3. Auflage § 357 Rdn. 4; BGH, Urteil vom 27. November 1951 - 1 StR 439/51; Beschluß vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96).".
  • BGH, 15.04.1955 - 1 StR 15/55

    Rechtsmittel

    Auch das Vergehen gegen § 330 StGB kann fahrlässig begangen werden (BGHSt 6, 131; BGH Urt 1 StR 439/51 vom 27. November 1951).
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