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   BGH, 15.01.2002 - 1 StR 494/01   

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https://dejure.org/2002,10173
BGH, 15.01.2002 - 1 StR 494/01 (https://dejure.org/2002,10173)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2002 - 1 StR 494/01 (https://dejure.org/2002,10173)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - 1 StR 494/01 (https://dejure.org/2002,10173)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Hilfsweise innerhalb eines anderen als des tatsächlich zugrundegelegten Strafrahmens zugemessene Freiheitsstrafe durch das Tatgericht - Gesamtstrafenbildung bei Zäsurwirkung vorausgehender Urteile

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 15.01.2002 - 1 StR 494/01
    Hat sich der Täter - wie hier - nach dem früheren Urteil erneut strafbar gemacht, so sind insoweit eine Einzelstrafe oder eine oder mehrere weitere Gesamtstrafen festzusetzen (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4; BGH wistra 1998, 344; sog. "Rückprojektion", vgl. auch BGHSt 44, 179, 181).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 15.01.2002 - 1 StR 494/01
    Hat sich der Täter - wie hier - nach dem früheren Urteil erneut strafbar gemacht, so sind insoweit eine Einzelstrafe oder eine oder mehrere weitere Gesamtstrafen festzusetzen (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4; BGH wistra 1998, 344; sog. "Rückprojektion", vgl. auch BGHSt 44, 179, 181).
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 259/98

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung ; Zäsurwirkung durch vorangegangene Urteile

    Auszug aus BGH, 15.01.2002 - 1 StR 494/01
    Hat sich der Täter - wie hier - nach dem früheren Urteil erneut strafbar gemacht, so sind insoweit eine Einzelstrafe oder eine oder mehrere weitere Gesamtstrafen festzusetzen (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4; BGH wistra 1998, 344; sog. "Rückprojektion", vgl. auch BGHSt 44, 179, 181).
  • BGH, 14.06.1955 - 2 StR 136/55
    Auszug aus BGH, 15.01.2002 - 1 StR 494/01
    Das wäre nur dann anders, wenn die den Strafausspruch tragenden Gründe des Urteils rechtfehlerhaft wären und es deshalb nach Vorstellung des Tatrichters auf die an sich unzulässige Hilfserwägung ankommen sollte (siehe BGHSt 7, 359, 360).
  • BGH, 24.11.1988 - 1 StR 566/88

    Geltung der Regeln für die Gesamtstrafenbildung bei gemeinsamer Aburteilung

    Auszug aus BGH, 15.01.2002 - 1 StR 494/01
    Hat sich der Täter - wie hier - nach dem früheren Urteil erneut strafbar gemacht, so sind insoweit eine Einzelstrafe oder eine oder mehrere weitere Gesamtstrafen festzusetzen (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4; BGH wistra 1998, 344; sog. "Rückprojektion", vgl. auch BGHSt 44, 179, 181).
  • BGH, 07.11.2023 - 2 StR 284/23

    Rüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung des Beweisantrags wegen tatsächlicher

    Damit waren alle Strafen für die vor diesem Datum liegenden Taten, aber auch nur diese, auf eine, wie vom Landgericht ausgeurteilt, Gesamtfreiheitsstrafe - die erste Gesamtfreiheitsstrafe der hier zur Überprüfung gestellten Verurteilung - zurückzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 1 StR 494/01, juris).
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