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BGH, 09.02.2006 - 1 StR 499/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 395 StPO
Kein Anschluss des Nebenklageberechtigten nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss - HRR Strafrecht
§ 395 StPO
Wirksamer (unwirksamer) Anschluss als Nebenkläger - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anschluss als Nebenkläger; Anschluss nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss
- Judicialis
StPO § 396 Abs. 2 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 395
Anschluss- und Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil im Fall eines Auftragmordes im Karlsruher Rotlichtmilieu rechtskräftig
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 27.05.2005 - 1 Ks 640 Js 4979/04
- BGH, 09.02.2006 - 1 StR 499/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02
Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht; …
Auszug aus BGH, 09.02.2006 - 1 StR 499/05
Nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss kann sich der Nebenklageberechtigte dem Verfahren nicht mehr anschließen (BGHR StPO § 395 Anschluss 5).