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   BGH, 29.10.2009 - 1 StR 501/09   

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https://dejure.org/2009,7245
BGH, 29.10.2009 - 1 StR 501/09 (https://dejure.org/2009,7245)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - 1 StR 501/09 (https://dejure.org/2009,7245)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09 (https://dejure.org/2009,7245)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 266a StGB; § 370 AO
    Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Lohnsteuerhinterziehung durch Beschäftigung von Schwarzarbeiterkolonnen (Handeln aus grobem Eigennutz; Rechtsgut des Aufkommens der Sozialversicherungen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung aufgrund der Beschäftigung von Schwarzarbeiterkolonnen

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 216
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05

    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 1 StR 501/09
    Geschütztes Rechtsgut der Absätze 1 und 2 des § 266a StGB ist in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherungen (vgl. BGH, Beschl. vom 21. September 2005 - 5 StR 263/05; Saliger in Satzger/Schmitt/Widmaier StGB § 266a Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Dies entspricht auch den Erfahrungen des Senats aus vergleichbaren Verfahren, wo aufgrund tatsachenfundierter Berechnungen Schwarzlöhne konkret festgestellt wurden, die sich auf mehr als 60 % des Nettoumsatzes belaufen (vgl. Senat, Beschl. vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Das durch § 266a Abs. 1 und 2 StGB geschützte Rechtsgut, das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherungen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09 Rn. 20), ist insoweit nicht betroffen, da dieses Aufkommen aufgrund der Versicherungsfreiheit nicht gefährdet ist.
  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23

    Bestimmen des Schuldumfangs bei Straftaten der Beitragsvorenthaltung nach dem

    Kollusives Zusammenwirken von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Lasten der Solidargemeinschaft - und mittelbar zum Nachteil abgaben- und steuerehrlicher Unternehmer - ergibt ein Tatbild, das durch ein gesteigertes Ausmaß an krimineller Energie geprägt ist (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09 Rn. 20 mwN).
  • LG Kiel, 29.08.2018 - 3 KLs 7/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung:

    Vom Jahresumsatz hat die Kammer zwei Drittel als Personalaufwand angesetzt, da die Baubranche, in der die H... N... GmbH ausschließlich tätig war, sehr lohnintensiv ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 06.02.2013 - 1 StR 577/12, Rn. 55; BGH, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 StR 501/09, Rn. 3).
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