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BGH, 27.02.1996 - 1 StR 66/96 |
Zitiervorschläge
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Probefahrt
Abgrenzung § 263 StGB - § 242 StGB bei Absicht, das Fahrzeug nach einer Probefahrt nicht zurückzubringen: Betrug, nicht Diebstahl
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vermögensverfügung durch die Überlassung eines Autos zur Probefahrt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.01.1992 - 5 StR 618/91
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des …
Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 1 StR 66/96
Denn unter den festgestellten Umständen war die Fahrt mit dem vorübergehenden Anhalten auf einem Parkplatz noch nicht beendet (vgl. BGHSt 33, 378; 38, 196; BGH NStZ 1994, 340, 341). - BGH, 19.11.1985 - 1 StR 489/85
Tatbestandsvollendung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 1 StR 66/96
Denn unter den festgestellten Umständen war die Fahrt mit dem vorübergehenden Anhalten auf einem Parkplatz noch nicht beendet (vgl. BGHSt 33, 378; 38, 196; BGH NStZ 1994, 340, 341). - BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93
Abgelegener Ort - Besondere Verhältnisse - Straßenverkehr - Überfall
Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 1 StR 66/96
Denn unter den festgestellten Umständen war die Fahrt mit dem vorübergehenden Anhalten auf einem Parkplatz noch nicht beendet (vgl. BGHSt 33, 378; 38, 196; BGH NStZ 1994, 340, 341).
- BGH, 12.12.2000 - 4 StR 458/00
Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug; Vermögensverfügung; Gewahrsamslockerung
Die Übergabe des Autos zu der vermeintlichen Probefahrt stellte nicht nur eine Lockerung des Gewahrsams dar, sondern eine Vermögensverfügung (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Februar 1996 - 1 StR 66/96).