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   BGH, 17.02.1976 - 1 StR 756/75   

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BGH, 17.02.1976 - 1 StR 756/75 (https://dejure.org/1976,9193)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1976 - 1 StR 756/75 (https://dejure.org/1976,9193)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1976 - 1 StR 756/75 (https://dejure.org/1976,9193)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der Aussagepflicht eines Zeugen - Pflicht des Richters zur erschöpfenden Würdigung des Sachverhalt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 756/75
    Ein Zeuge hat auch ungefragt über Tatsachen zu berichten, die für den Gegenstand der Vernehmung erheblich sind und mit ihr in untrennbarem, für ihn erkennbaren Zusammenhang stehen (BGHSt 1, 22, 24; 2, 90, 92; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 505/51
    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 756/75
    Ein Zeuge hat auch ungefragt über Tatsachen zu berichten, die für den Gegenstand der Vernehmung erheblich sind und mit ihr in untrennbarem, für ihn erkennbaren Zusammenhang stehen (BGHSt 1, 22, 24; 2, 90, 92; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 756/75
    Im übrigen ist der Tatrichter verpflichtet, den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, erschöpfend zu würdigen (BGH a.a.O.; BGH NJW 1959, 780 Nr. 16).
  • BGH, 13.06.1972 - 1 StR 658/71

    Erforderlichkeit der Würdigung und Feststellung des äußeren Tatbestandes bei

    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 756/75
    Die Erwägungen zur inneren Tatseite können deshalb die Entscheidung nicht tragen (vgl. RGSt 47, 417, 419; BGH, Urteil vom 13. Juni 1972 - 1 StR 658/71).
  • RG, 07.11.1913 - V 484/13

    1. Unlauterer Wettbewerb. Welche Anforderungen sind an die Verneinung des inneren

    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 756/75
    Die Erwägungen zur inneren Tatseite können deshalb die Entscheidung nicht tragen (vgl. RGSt 47, 417, 419; BGH, Urteil vom 13. Juni 1972 - 1 StR 658/71).
  • BGH, 23.11.2020 - 5 StR 172/20

    Urteil des Landgerichts Leipzig wegen falscher uneidlicher Aussage einer Beamtin

    Eine Aussage im Sinne des § 153 StGB umfasst alle zum Zeitpunkt der Äußerung potentiell erheblichen Tatsachen, die mit der Tat im Sinne des § 264 StPO zusammenhängen oder zusammenhängen können (BGH, Urteil vom 17. Februar 1976 - 1 StR 756/75).

    Gegenstand der Vernehmung zur Sache ist hier allgemein der "Gegenstand der Untersuchung' nach § 69 Abs. 1 StPO, der dem Zeugen vor seiner Vernehmung zu bezeichnen ist (BGH, Urteil vom 17. Februar 1976 - 1 StR 756/75; RGSt 57, 152 ff.; Ruß in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., Vorbemerkungen zu den §§ 153 ff. Rn. 20a; MüKoStGB/Müller, 3. Aufl., § 153 Rn. 21).

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