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BGH, 27.03.2000 - 1 StR 87/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterbringungsanordnung - Revision - Maßregelanordnung - Rechtsmittelbeschränkung - Schuldspruch
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.05.1998 - 5 StR 53/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der …
Auszug aus BGH, 27.03.2000 - 1 StR 87/00
Selbst wenn dies, wie die Revision jetzt meint, hier unwirksam wäre (zu den Voraussetzungen einer solchen Rechtsmittelbeschränkung bei gleichzeitiger Anfechtung des Schuldspruchs vgl. BGH, Beschl. vom 6. Mai 1998 - 5 StR 53/98 m.w.Nachw.), könnte dies der Revision hinsichtlich der unterbliebenen Unterbringungsanordnung nicht zum Erfolg verhelfen. - BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 27.03.2000 - 1 StR 87/00
Ergänzend bemerkt der Senat Die Nichtanordnung einer Unterbringung gemäß § 64 StGB war ursprünglich vom Revisionsangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
- BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02
Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere …
Ob dies in einer Gesamtschau mit ihrem übrigen Vorbringen ergibt, daß die Nichtanwendung von § 64 StGB wirksam vom Rechtsmittelangriff ausgenommen ist (…vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 10 m.w.N.; die im übrigen uneingeschränkte Anfechtung des Urteils stünde dem nicht entgegen, vgl. BGH, Beschluß vom 27. März 2000 - 1 StR 87/00; Beschluß vom 6. Mai 1998 - 5 StR 53/98 m.w.N.), kann aber offen bleiben.