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   LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11   

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https://dejure.org/2011,30355
LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11 (https://dejure.org/2011,30355)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 08.11.2011 - 1 T 179/11 (https://dejure.org/2011,30355)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 08. November 2011 - 1 T 179/11 (https://dejure.org/2011,30355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachträgliches Eintreten der Voraussetzungen einer Berufsbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1326
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01

    Vergütung eines Betreuers, der nachträglich die Voraussetzungen eines

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11
    Denn auch wenn die Feststellung berufsmäßiger Führung der Vormundschaft regelmäßig "bei der Bestellung des Vormundes" (Absatz 1 Satz 2) erfolgt, kann sie selbst dann, wenn die Voraussetzungen erst nach der Bestellung erfüllt sind, auch nachträglich erfolgen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001, 3Z BR 34/01; zitiert nach juris).

    Daraus folgt, dass der nach § 1908 i Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. jetzt auch § 1 Abs. 1 VBVG) vom Vormundschaftsgericht zu treffenden Feststellung, der bestellte Betreuer übe die Betreuung berufsmäßig aus, konstitutive Wirkung zukommt (BayObLG FamRZ 2000, 1450, FamRZ 2001, 867, 868; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 2003 F Rdn. 70).

  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11
    Allerdings hat der BGH in seiner Entscheidung vom 09.11.2005 (XII ZB 49/01; zitiert nach juris) ausgeführt: "(...) Zwar ist die Frage, ob ein Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, grundsätzlich bei dessen Bestellung zu klären (§ 1908 i Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 1836 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB).
  • OLG Dresden, 28.06.2002 - 10 WF 269/02

    Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Verfahrenspflegschaft; Vergütung für

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11
    Zwar hat das OLG Dresden in seiner Entscheidung vom 28.06.2002 (10 WF 269/02; zitiert nach juris) für die Verfahrenspflegschaft eine nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit durch das Beschwerdegericht ab dem Zeitpunkt der Bestellung für zulässig erachtet.
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99

    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11
    Daraus folgt, dass der nach § 1908 i Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. jetzt auch § 1 Abs. 1 VBVG) vom Vormundschaftsgericht zu treffenden Feststellung, der bestellte Betreuer übe die Betreuung berufsmäßig aus, konstitutive Wirkung zukommt (BayObLG FamRZ 2000, 1450, FamRZ 2001, 867, 868; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 2003 F Rdn. 70).
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