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LAG Bremen, 11.05.1988 - 1 Ta 9/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prozeßkostenhilfeverfahren; Bewilligungsbeschluß; Vergütung; Beigeordnete Prozeßbevollmächtigte; Umfang des Vergütungsanspruchs ; Gewährung von Prozeßkostenhilfe; Verursachung von Mehrkosten; Beiordnung
Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 14.09.1987 - 1 Ca 387/87
- LAG Bremen, 11.05.1988 - 1 Ta 9/88
Papierfundstellen
- MDR 1988, 698
- Rpfleger 1989, 71
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03
Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort …
Das bedeutet, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren statt auf die Zulassung des Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht auf seine Ansässigkeit am Ort des Gerichts abzustellen ist (vgl. LAG Bremen 11. Mai 1988 - 1 Ta 9/88 - LAGE ZPO § 121 Nr. 3). - LAG München, 07.01.2010 - 6 Ta 1/10
Prozesskostenhilfe-Erfolgsaussichten, Reisekosten
- OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99
Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines …
Dem nur eingeschränkt beigeordneten Rechtsanwalt steht daher ein eigenes Beschwerderecht im Sinne von § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu (Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91;… Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 127 Rn. 19; im Ergebnis auch LAG Bremen, Rpfleger 1989, 71; OLG Hamm Rpfleger 1982, 483 f.).
- LAG Hamm, 18.11.2005 - 18 Ta 269/05
Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Anwalts
Das bedeutet, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren statt auf die Zulassung des Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht auf seine Ansässigkeit am Ort des Gerichts abzustellen ist (vgl. LAG Bremen, Beschluss vom 11.05.1988 - 1 Ta 9/88 -, LAGE, ZPO, § 121 Nr. 3; LAG Thüringen, Beschluss vom 21.07.1997 - 8 Ta 100/97 - LAGE, ZPO, § 121 Nr. 4). - LAG Köln, 19.12.2005 - 3 Ta 391/05
Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten
Das bedeutet, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren statt auf die Zulassung des Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht auf seine Ansässigkeit am Ort des Gerichts abzustellen ist (vgl. LAG Bremen, Beschluss vom 11.05.1988 - 1 Ta 9/88 -, LAGE § 121 ZPO Nr. 3). - LAG München, 10.02.2022 - 6 Ta 244/21
PKH; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes
- LAG Thüringen, 21.07.1997 - 8 Ta 100/97
Beiordnung eines auswärtigen Anwalts
Denn durch die nur eingeschränkte Beiordnung wird der beigeordnete Rechtsanwalt selbst in seinen eigenen Rechten verletzt, da der Bewilligungsbeschluss gem. § 122 Abs. 1 BRAGO maßgebend für den Umfang des Vergütungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwaltes ist und da er bei einer nur eingeschränkten Beiordnung Gefahr läuft, im Rahmen des Festsetzungsverfahrens keine Erstattung seiner Auslagen entsprechend der Regelung in § 126 BRAGO zu erhalten (…vgl. ebenso Zöller-Philippi ZPO 19. Aufl. § 127 Rz. 37; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 18.10.1985 - 1 Ta 218/85 - LAGE § 121 ZPO Entscheidung 2; LAG Bremen Beschluss vom 11.05.1988 - 1 Ta 9/88 - LAGE § 121 ZPO Entscheidung 3; anderer Auffassung wohl OLG Düsseldorf Beschluss vom 23.02.1993 - 3 WF 13/93 - Rechtspfleger 93, 351, 352). - LAG Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 7 Ta 11/05
Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines nicht am Gerichtssitzes ansässigen …
Zunächst ist im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts das Tatbestandsmerkmal "Zulassung" als berufsrechtliche Zulassung nach den Bestimmungen der BRAO zu verstehen mit der Besonderheit, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren auf die Ansässigkeit am Ort des Gerichts abzustellen ist (so bereits LAG Bremen, Beschluss vom 11.05.1988 - 1 Ta 9/88 - LAGE ZPO § 121 Nr. 3;… Künzl/Koller, a. a. O., Randziffer 501 mit weiteren Nachweisen).