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   OLG München, 10.10.1985 - 1 U 1627/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2500
OLG München, 10.10.1985 - 1 U 1627/85 (https://dejure.org/1985,2500)
OLG München, Entscheidung vom 10.10.1985 - 1 U 1627/85 (https://dejure.org/1985,2500)
OLG München, Entscheidung vom 10. Oktober 1985 - 1 U 1627/85 (https://dejure.org/1985,2500)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit eines Vertrags zur Partnervermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242, 611

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 796
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - 15 U 117/04

    Auslegung eines Vertrages über kaufmännische und betriebswirtschaftliche

    Der Senat schließt sich insoweit der im Schrifttum (Jauerning/Schlechtriem, Kommentar zum BGB, 11. Aufl. 2004, Rdnr 16 zu § 611 BGB; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Aufl. 2005, Rdnr 844 ff zu § 611; Blomeyer in Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2000, Rdnr. 19 zu § 611 BGB; Fuchs in Bamberger/Roth, Stand Januar 2005, Rdnr. 32 zu § 611 BGB; Grüneberg in Bamberger/Roth, Stand April 2004, Rdnr. 16; Zu § 280 BGB; Ullrich, Lohngewähr oder Mängelgewährleistung - Zum Lohnanspruch bei unsorgfältiger Dienstleistung, NJW 1984, S. 585 ff; Richardi: Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, NZA 2002, 1004 ff; Voigt, Schlechterfüllung bei Unternehmensberatung - über die (Un)möglichkeit richterlicher Qualitätskontrolle, DStR 2004, S. 2214) und Teilen der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Köln, Urteil vom 24. November 1993 - 27 U 44/93, MedR 1994, 198 ff; OLG München, Urteil vom 10.10.1985 - 1 U 1627/85, NJW-RR 1986, 796, 797) vertretenen Rechtsauffassung an, wonach jedenfalls in den Fällen einer der Nichtleistung wegen völliger Unbrauchbarkeit der erbrachten Dienstleistung gleichstehenden Schlechtleistung die zu zahlende Vergütung einen Teil des durch die Schlechterfüllung entstandenen und nach 280 Abs. 1 zu ersetzenden Schadens darstellt (Vergl. hierzu auch BGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - IX ZR 208/89, NJW 1990, 2549 zur Rechtlage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetztes in einem Fall, in dem die Nichtleistung auf Unmöglichkeit beruht).
  • LG Krefeld, 15.06.2004 - 12 O 31/03
    Eine Gegenansicht (OLG Düsseldorf VersR 1985, 456 ff; OLG Köln VersR 1987, 620 f; OLG München NJW-RR 1986, 796; MÜKO-BGB-Müller-Göge, 3. Aufl., § 611 RdNr. 24; Soergel-Siebert-Kraft, BGB, 12. Aufl., § 611 RdNr. 114; Erman-Edenfeld, aaO, RdNr. 408) befürwortet es hingegen, daß der Dienstberechtigte, hat der Dienstverpflichtete schuldhaft schlecht geleistet, im Wege eines Schadensersatzanspruches wegen Schlechterfüllung (§ 280 BGB) den Anspruch gewinnt, in angemessenem Umfang befreit zu werden vom Lohnanspruch des Dienstleisters.
  • OLG Koblenz, 22.12.1992 - 3 U 1222/92

    Rückforderung einer Maklergebühr Partnervermittlungsvertrag mit

    Der Ehe- und Partnerschaftsmakler schuldet ganz allgemein auf den Auftraggeber persönlich zugeschnittene Partnervorschläge (vgl. auch OLG München, NJW-RR 1986, 796 ).
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