Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - I-1 U 231/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- autokaufrecht.info
Zeitspanne zwischen Herstellung und Erstzulassung als Mangel eines "jungen" Gebrauchtwagens
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitspanne zwischen Herstellung und Erstzulassung als Mangel eines Gebrauchtfahrzeugs
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
GW-Handel - Standzeitgrenze gilt auch im GW-Handel
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2009, 398
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.09.2010 - VIII ZR 61/09
Kaufrecht - "Vorführwagen" bedeutet keine Altersangabe, ist aber Anzeichen
Denn aus den von der Revision angeführten Entscheidungen (OLG Celle, OLGR 1998, 160, und OLGR 2006, 670; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398) ist für den vorliegenden Fall schon deshalb nichts herzuleiten, weil sie sich nicht mit den Besonderheiten eines Vorführwagens befassen, zu denen unter anderem der Umstand zählt, dass Vorführwagen häufig nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden. - OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 168/09 Auch hinsichtlich gebrauchter Fahrzeuge ist anerkannt, dass - abhängig von den Umständen - eine größere Zeitspanne zwischen der Herstellung des Fahrzeuges und der Erstzulassung von Bedeutung sein kann, insbesondere dann, wenn es sich um Fahrzeuge mit einer Tageszulassung oder Kurzzulassung handelt, die Laufleistung sehr gering ist und die Erstzulassung erst kurze Zeit zurückliegt, kommt in Betracht, dass eine Abweichung des Herstellungsdatums vom Zeitpunkt der Erstzulassung von mehr als 12 Monaten einen Sachmangel darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398).
Die von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fälle behandeln dabei allerdings Pkws, bei denen die Zeitspanne von 12 Monaten erheblich überschritten wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398: 31 Monate; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456: 5 Jahre und 6 Monate; OLG Celle, SVR 2006, 463 verneinend hinsichtlich einer Abweichung von 1 Jahr und 11 Monaten).
- OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 22 U 168/09 Auch hinsichtlich gebrauchter Fahrzeuge ist anerkannt, dass - abhängig von den Umständen - eine größere Zeitspanne zwischen der Herstellung des Fahrzeuges und der Erstzulassung von Bedeutung sein kann, insbesondere dann, wenn es sich um Fahrzeuge mit einer Tageszulassung oder Kurzzulassung handelt, die Laufleistung sehr gering ist und die Erstzulassung erst kurze Zeit zurückliegt, kommt in Betracht, dass eine Abweichung des Herstellungsdatums vom Zeitpunkt der Erstzulassung von mehr als 12 Monaten einen Sachmangel darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398).
Die von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fälle behandeln dabei allerdings Pkws, bei denen die Zeitspanne von 12 Monaten erheblich überschritten wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398: 31 Monate; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456: 5 Jahre und 6 Monate; OLG Celle, SVR 2006, 463 verneinend hinsichtlich einer Abweichung von 1 Jahr und 11 Monaten).
- OLG Hamm, 02.12.2011 - 15 W 6/11 Es entspricht der wohl überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der auch der Senat folgt, dass für die Übernahme und Ausführung eines Treuhandauftrages, der darin besteht, dass der Notar keine Ausfertigung einer bereits erteilten (unbedingten) Bewilligung (oder Auflassung) erteilen soll, solange ihm nicht bestimmte Voraussetzungen nachgewiesen sind, eine Gebühr gemäß § 147 Abs. 2 KostO auslöst, jedenfalls soweit diese Tätigkeit nicht bereits durch eine andere Gebühr abgedeckt wird (OLG Frankfurt OLGR 2009, 426; KG MittBayNot 2008, 237; Senat FGPrax 2006, 36f; 2011, 95f; Korintenberg/Bengel/Tiedke, KostO, 18.Aufl., § 147 Rdn.112d; Filzek, KostO, 4.Aufl., § 147 Rdn.26).
