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   OLG Frankfurt, 16.04.2003 - 1 U 32/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8491
OLG Frankfurt, 16.04.2003 - 1 U 32/02 (https://dejure.org/2003,8491)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.04.2003 - 1 U 32/02 (https://dejure.org/2003,8491)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. April 2003 - 1 U 32/02 (https://dejure.org/2003,8491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 459 Abs 1 BGB, § 462 BGB
    Gewährleistung: Wandelung eines Kaufvertrages über einen Neuwagen bei neuerlichem Auftreten eines Fehlers nach dem letzten vom Käufer zugelassenen Nachbesserungsversuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Wandlungsgrundes wegen eines nicht unerheblichen Fehlers; Abtretung aller kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche; Plötzlich auftretende, laute, mahlende, heulende, metallische Geräusche aus dem Frontbereich und ein heftig nach rechts und links ...

  • Judicialis

    BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Zum Wandlungsrecht wenn der Käufer sich auf Nachbesserungsversuche des Verkäufers eingelassen hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Für die Wandlung einer Sache ist der letzte Nacherfüllungsversuch entscheidend!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 207/99

    Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2003 - 1 U 32/02
    Ein späterer Wegfall lässt das Wandlungsrecht - vorbehaltlich sich ausnahmweise aus § 242 BGB ergebender Einschränkungen - nicht mehr entfallen (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 207/99. (BGB 459 1, 462).

    Da für einen weiteren Reparaturauftrag oder auch nur für ein Einverständnis der Klägerin mit einem weiteren Nachbesserungsversuch der Beklagten nach dem 30.11.1999 - dem Tag der Rückgabe des Fahrzeugs an die Beklagte - nichts ersichtlich oder vorgetragen ist, konnte ein etwaiger späterer Wegfall des Fehlers das entstandene Wandelungsrecht der Klägerin nicht mehr entfallen lassen (vgl. BGH NJW 2001, 66 f.).

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Die auch hiergegen erhobene Klage (S 1 U 32/02) hat das SG mit dem schon anhängigen Klageverfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und die Klagen abgewiesen (Urteil vom 24.2.2003).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - L 1 U 44/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität

    Hiergegen hat die Klägerin am 27. März 2002 vor dem Sozialgericht Itzehoe Klage (S 1 U 32/02) erhoben.

    Das Sozialgericht hat die Verfahren S 1 U 71/01 und S 1 U 32/02 unter dem Aktenzeichen S 1 U 71/01 mit Beschluss vom 6. Mai 2002 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

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