Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 233 ZPO, § 234 ZPO, § 517 ZPO
Ablehnung der Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Parteiverschulden bei Versäumung der Fastnachtsdienstag ablaufenden Berufungsfrist durch verspätet versuchte Kontaktaufnahme zum Verfahrensbevollmächtigten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist; Fristversäumnis durch Fahrlässigkeit; Zur Übertragbarkeit des Grundsatzes der Gerichte, die Funktionsfähigkeit ihrer Faxgeräte zu gewährleisten, auf Rechtsanwälte
- Judicialis
ZPO § 233
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Verschulden des Berufungsklägers bei zu später Benachrichtigung des Prozessbevollmächtigten; Keine Übertragbarkeit des Grundsatzes zur Funktionsfähigkeit gerichtlicher Faxgeräte auf Rechtsanwaltsgeräte - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Faxdefekt: Fristablauf am Fastnachtsdienstag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.01.2004 - 25 O 8/03
- OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91
Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04
Hieraus ergaben sich aber in den Grenzen der Zumutbarkeit besondere Sorgfaltspflichten (vgl. BVerfG AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BGH NJW 1998, 2677 f. [unter II der Gründe]; 1992, 244 f. [unter 1 b) der Entscheidungsgründe]; 1989, 2393 [unter II der Gründe]; BGHZ 9, 118, 121; BAG NJW 1995, 743 f. [unter II 1 der Entscheidungsgründe]); es war ihre Aufgabe sicher zu stellen, dass ihr Prozessbevollmächtigter die Berufungsfrist noch wahren konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 19.9.1995 - VI ZB 10 + 11/95, in juris dokumentiert [unter II 2 a) der Gründe]).Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Verpflichtung der Gerichte, die Funktionsfähigkeit ihrer Faxgeräte zu gewährleisten, und zum berechtigten diesbezüglichen Vertrauen der Parteien (vgl. etwa BVerfG NJW 2001, 3473 f. [unter II 1 a) der Gründe]; NJW 1996, 2857 f. [unter II 2 der Gründe]; BGH NJW 1992, 244 f. [unter 2 c) der Entscheidungsgründe]) ist auf die Faxgeräte von Rechtsanwälten nicht zu übertragen.
- BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04
Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Verpflichtung der Gerichte, die Funktionsfähigkeit ihrer Faxgeräte zu gewährleisten, und zum berechtigten diesbezüglichen Vertrauen der Parteien (vgl. etwa BVerfG NJW 2001, 3473 f. [unter II 1 a) der Gründe]; NJW 1996, 2857 f. [unter II 2 der Gründe]; BGH NJW 1992, 244 f. [unter 2 c) der Entscheidungsgründe]) ist auf die Faxgeräte von Rechtsanwälten nicht zu übertragen. - BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 436/01
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04
Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Verpflichtung der Gerichte, die Funktionsfähigkeit ihrer Faxgeräte zu gewährleisten, und zum berechtigten diesbezüglichen Vertrauen der Parteien (vgl. etwa BVerfG NJW 2001, 3473 f. [unter II 1 a) der Gründe]; NJW 1996, 2857 f. [unter II 2 der Gründe]; BGH NJW 1992, 244 f. [unter 2 c) der Entscheidungsgründe]) ist auf die Faxgeräte von Rechtsanwälten nicht zu übertragen.
- BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94
Sorgfaltsanforderungen bei fehlgeschlagener Übermittlung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04
Hieraus ergaben sich aber in den Grenzen der Zumutbarkeit besondere Sorgfaltspflichten (vgl. BVerfG AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BGH NJW 1998, 2677 f. [unter II der Gründe]; 1992, 244 f. [unter 1 b) der Entscheidungsgründe]; 1989, 2393 [unter II der Gründe]; BGHZ 9, 118, 121; BAG NJW 1995, 743 f. [unter II 1 der Entscheidungsgründe]); es war ihre Aufgabe sicher zu stellen, dass ihr Prozessbevollmächtigter die Berufungsfrist noch wahren konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 19.9.1995 - VI ZB 10 + 11/95, in juris dokumentiert [unter II 2 a) der Gründe]). - BGH, 23.04.1998 - I ZB 2/98
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Ausnutzung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04
Hieraus ergaben sich aber in den Grenzen der Zumutbarkeit besondere Sorgfaltspflichten (vgl. BVerfG AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BGH NJW 1998, 2677 f. [unter II der Gründe]; 1992, 244 f. [unter 1 b) der Entscheidungsgründe]; 1989, 2393 [unter II der Gründe]; BGHZ 9, 118, 121; BAG NJW 1995, 743 f. [unter II 1 der Entscheidungsgründe]); es war ihre Aufgabe sicher zu stellen, dass ihr Prozessbevollmächtigter die Berufungsfrist noch wahren konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 19.9.1995 - VI ZB 10 + 11/95, in juris dokumentiert [unter II 2 a) der Gründe]). - BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52
Wiedereinsetzung bei verzögerter Postzustellung
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04
Hieraus ergaben sich aber in den Grenzen der Zumutbarkeit besondere Sorgfaltspflichten (vgl. BVerfG AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BGH NJW 1998, 2677 f. [unter II der Gründe]; 1992, 244 f. [unter 1 b) der Entscheidungsgründe]; 1989, 2393 [unter II der Gründe]; BGHZ 9, 118, 121; BAG NJW 1995, 743 f. [unter II 1 der Entscheidungsgründe]); es war ihre Aufgabe sicher zu stellen, dass ihr Prozessbevollmächtigter die Berufungsfrist noch wahren konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 19.9.1995 - VI ZB 10 + 11/95, in juris dokumentiert [unter II 2 a) der Gründe]).