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   OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04   

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https://dejure.org/2004,10620
OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04 (https://dejure.org/2004,10620)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.05.2004 - 1 U 49/04 (https://dejure.org/2004,10620)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 1 U 49/04 (https://dejure.org/2004,10620)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 517 ZPO
    Ablehnung der Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Parteiverschulden bei Versäumung der Fastnachtsdienstag ablaufenden Berufungsfrist durch verspätet versuchte Kontaktaufnahme zum Verfahrensbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist; Fristversäumnis durch Fahrlässigkeit; Zur Übertragbarkeit des Grundsatzes der Gerichte, die Funktionsfähigkeit ihrer Faxgeräte zu gewährleisten, auf Rechtsanwälte

  • Judicialis

    ZPO § 233

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Verschulden des Berufungsklägers bei zu später Benachrichtigung des Prozessbevollmächtigten; Keine Übertragbarkeit des Grundsatzes zur Funktionsfähigkeit gerichtlicher Faxgeräte auf Rechtsanwaltsgeräte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Faxdefekt: Fristablauf am Fastnachtsdienstag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04
    Hieraus ergaben sich aber in den Grenzen der Zumutbarkeit besondere Sorgfaltspflichten (vgl. BVerfG AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BGH NJW 1998, 2677 f. [unter II der Gründe]; 1992, 244 f. [unter 1 b) der Entscheidungsgründe]; 1989, 2393 [unter II der Gründe]; BGHZ 9, 118, 121; BAG NJW 1995, 743 f. [unter II 1 der Entscheidungsgründe]); es war ihre Aufgabe sicher zu stellen, dass ihr Prozessbevollmächtigter die Berufungsfrist noch wahren konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 19.9.1995 - VI ZB 10 + 11/95, in juris dokumentiert [unter II 2 a) der Gründe]).

    Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Verpflichtung der Gerichte, die Funktionsfähigkeit ihrer Faxgeräte zu gewährleisten, und zum berechtigten diesbezüglichen Vertrauen der Parteien (vgl. etwa BVerfG NJW 2001, 3473 f. [unter II 1 a) der Gründe]; NJW 1996, 2857 f. [unter II 2 der Gründe]; BGH NJW 1992, 244 f. [unter 2 c) der Entscheidungsgründe]) ist auf die Faxgeräte von Rechtsanwälten nicht zu übertragen.

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04
    Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Verpflichtung der Gerichte, die Funktionsfähigkeit ihrer Faxgeräte zu gewährleisten, und zum berechtigten diesbezüglichen Vertrauen der Parteien (vgl. etwa BVerfG NJW 2001, 3473 f. [unter II 1 a) der Gründe]; NJW 1996, 2857 f. [unter II 2 der Gründe]; BGH NJW 1992, 244 f. [unter 2 c) der Entscheidungsgründe]) ist auf die Faxgeräte von Rechtsanwälten nicht zu übertragen.
  • BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 436/01

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04
    Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Verpflichtung der Gerichte, die Funktionsfähigkeit ihrer Faxgeräte zu gewährleisten, und zum berechtigten diesbezüglichen Vertrauen der Parteien (vgl. etwa BVerfG NJW 2001, 3473 f. [unter II 1 a) der Gründe]; NJW 1996, 2857 f. [unter II 2 der Gründe]; BGH NJW 1992, 244 f. [unter 2 c) der Entscheidungsgründe]) ist auf die Faxgeräte von Rechtsanwälten nicht zu übertragen.
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94

    Sorgfaltsanforderungen bei fehlgeschlagener Übermittlung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04
    Hieraus ergaben sich aber in den Grenzen der Zumutbarkeit besondere Sorgfaltspflichten (vgl. BVerfG AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BGH NJW 1998, 2677 f. [unter II der Gründe]; 1992, 244 f. [unter 1 b) der Entscheidungsgründe]; 1989, 2393 [unter II der Gründe]; BGHZ 9, 118, 121; BAG NJW 1995, 743 f. [unter II 1 der Entscheidungsgründe]); es war ihre Aufgabe sicher zu stellen, dass ihr Prozessbevollmächtigter die Berufungsfrist noch wahren konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 19.9.1995 - VI ZB 10 + 11/95, in juris dokumentiert [unter II 2 a) der Gründe]).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZB 2/98

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Ausnutzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04
    Hieraus ergaben sich aber in den Grenzen der Zumutbarkeit besondere Sorgfaltspflichten (vgl. BVerfG AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BGH NJW 1998, 2677 f. [unter II der Gründe]; 1992, 244 f. [unter 1 b) der Entscheidungsgründe]; 1989, 2393 [unter II der Gründe]; BGHZ 9, 118, 121; BAG NJW 1995, 743 f. [unter II 1 der Entscheidungsgründe]); es war ihre Aufgabe sicher zu stellen, dass ihr Prozessbevollmächtigter die Berufungsfrist noch wahren konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 19.9.1995 - VI ZB 10 + 11/95, in juris dokumentiert [unter II 2 a) der Gründe]).
  • BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52

    Wiedereinsetzung bei verzögerter Postzustellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04
    Hieraus ergaben sich aber in den Grenzen der Zumutbarkeit besondere Sorgfaltspflichten (vgl. BVerfG AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BGH NJW 1998, 2677 f. [unter II der Gründe]; 1992, 244 f. [unter 1 b) der Entscheidungsgründe]; 1989, 2393 [unter II der Gründe]; BGHZ 9, 118, 121; BAG NJW 1995, 743 f. [unter II 1 der Entscheidungsgründe]); es war ihre Aufgabe sicher zu stellen, dass ihr Prozessbevollmächtigter die Berufungsfrist noch wahren konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 19.9.1995 - VI ZB 10 + 11/95, in juris dokumentiert [unter II 2 a) der Gründe]).
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