Rechtsprechung
OLG Naumburg, 20.12.2007 - 1 U 80/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarung über die Zerkleinerung von Betonbruchmaterial unter konkreter Vereinbarung der Qualität des Endprodukts als Werkvertrag; Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Werklieferungsvertrag; Sinn und Zweck der Ausweitung des Anwendungsbereichs des Kaufrechts nach § 651 S. ...
- Judicialis
BGB § 651 Satz 1; ; BGB § 640 Abs. 1; ; BGB § 640 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 640 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zerkleinerung von Betonbruchmaterial durch einen gewerblichen Auftragnehmer für einen gewerblichen Auftraggeber als Werkvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Brecherarbeiten als Werkvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betonbrecharbeiten: Werkvertrag oder Dienstvertrag? (IBR 2008, 137)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 20.07.2007 - 23 O 342/06
- OLG Naumburg, 20.12.2007 - 1 U 80/07
Papierfundstellen
- BauR 2008, 1142
- BauR 2008, 722
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.12.2005 - VII ZR 183/04
Rechte des Verbrauchers zum Widerruf eines Vertrages über die Lieferung und …
Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2007 - 1 U 80/07
Die Abgrenzung zwischen Werk- und Werklieferungsvertrag hat jedoch unter funktionaler Betrachtungsweise zu erfolgen (so auch Sprau, a.a.O., Rn. 4 unter Verweis auf BGH NJW 2006, 904), d.h. danach, ob der Schwerpunkt der Verpflichtung des Leistungserbringers in der Eigentumsverschaffung an neuen beweglichen Sachen besteht - dann ist Kaufrecht anwendbar - oder ob die Schöpfung eines über die Sache hinausgehenden Gesamterfolgs Vertragszweck ist.
- OLG Zweibrücken, 26.01.2022 - 1 U 188/20
Schmerzensgeldanspruch bei Brüchen an Großzehen und Mittelfußknochen
die Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufes, insbesondere das Bestehenbleiben von dauernden Behinderungen oder Entstellungen (Senatsurteil vom 18.07.2007, Az. 1 U 80/07).Die Höhe der Entschädigung darf dabei den aus der Rechtsprechung ersichtlichen Rahmen nicht sprengen, zumal die Belastung letztlich von der Gemeinschaft aller Versicherten zu tragen ist (Senatsurteile vom 18.07.2007, Az. 1 U 80/07, und vom 01.12.1999, Az. 1 U 94/98).