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   VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95   

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https://dejure.org/1997,10489
VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95 (https://dejure.org/1997,10489)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.07.1997 - 1 UE 3581/95 (https://dejure.org/1997,10489)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 1 UE 3581/95 (https://dejure.org/1997,10489)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle: unzulässige Berücksichtigung von Lebensalter und Dienstalter; Schadensersatzanspruch wegen Nichtbeförderung - Kausalzusammenhang; Verwirkung von Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 80 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95

    Anrechnung des Zivildienstes auf das Anstellungsdienstalter eines Beamten zwecks

    Auszug aus VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95
    Die Berücksichtigung des Dienst- und Lebensalters ist mit dem Leistungsprinzip nicht vereinbar und daher grundsätzlich unzulässig; für eine sogenannte Altersbeförderung besteht nach damals wie heute geltendem Recht keine gesetzliche Grundlage (vgl. jetzt § 10 Abs. 2 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG - ständige Rechtsprechung des Senats, siehe zuletzt Urteil vom 19. März 1997 - 1 UE 1193/95 - m. w. N.).

    Nach feststehender Rechtsprechung des Senats kann derartigen Kriterien eine Bedeutung nur in Ausnahmefällen zukommen, in denen der Eignungs- und Leistungsvergleich anhand der dienstlichen Beurteilungen ergibt, daß mehrere Bewerber hinsichtlich ihrer Eignung und Leistung als im wesentlichen gleich anzusehen sind (vgl. dazu zusammenfassend Urteil des Senats vom 19. März 1997 a. a. O.).

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95
    Die vom Verwaltungsgericht vertretene, an den Wortlaut der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1991 (a.a.O.) angelehnte Formulierung, es genüge für die Annahme eines Ursachenzusammenhangs, wenn der Dienstherr bei Vermeidung des beanstandeten Fehlers "voraussichtlich zugunsten des nicht beförderten Beamten entschieden hätte" (S. 5, 5. Absatz des Abdrucks), besagt nach Auffassung des Senats inhaltlich nichts anderes; denn das Verwaltungsgericht geht ersichtlich ebenso wie der Senat davon aus, daß auch in den Fällen, in welchen lediglich im nachhinein eine fiktive Auswahlentscheidung des Dienstherrn nachzuvollziehen ist, für das Gericht grundsätzlich eine eingeschränkte Prüfungskompetenz besteht, da es ihm verwehrt ist, den Beurteilungsspielraum des Dienstherrn bei Personalauswahlentscheidungen durch eigene Erwägungen auszufüllen (vgl. hierzu grundlegend Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593).
  • VGH Hessen, 04.08.1993 - 1 TG 1460/93

    Verwirkung des sog Bewerbungsverfahrensanspruchs des in einem Auswahlverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95
    Nach dem auch im öffentlichen Recht Geltung beanspruchenden Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (vgl. § 242 BGB) dürfen sowohl materielle Rechte als auch prozessuale Befugnisse, mithin auch ein gegen die Herabstufung einer dienstlichen Beurteilung gerichtetes Begehren nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit der Möglichkeit ihrer Geltendmachung längere Zeit vergangen ist und besondere Umstände des Einzelfalls hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig und damit als unzulässige Rechtsausübung erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 4. August 1993 - 1 TG 1460/93 -, ESVGH 44, 48 mit ausführlichen Nachweisen sowie Urteile vom 31. Dezember 1993 - 1 UE 4054/87 - und vom 18. Januar 1994 - 1 UE 2811/88 - siehe zuletzt Beschluß vom 12. März 1996 - 1 UE 2563/95 -).
  • VGH Hessen, 12.03.1996 - 1 UE 2563/95

    Verspätete Erhebung von Einwänden gegen eine dienstliche Beurteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95
    Nach dem auch im öffentlichen Recht Geltung beanspruchenden Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (vgl. § 242 BGB) dürfen sowohl materielle Rechte als auch prozessuale Befugnisse, mithin auch ein gegen die Herabstufung einer dienstlichen Beurteilung gerichtetes Begehren nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit der Möglichkeit ihrer Geltendmachung längere Zeit vergangen ist und besondere Umstände des Einzelfalls hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig und damit als unzulässige Rechtsausübung erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 4. August 1993 - 1 TG 1460/93 -, ESVGH 44, 48 mit ausführlichen Nachweisen sowie Urteile vom 31. Dezember 1993 - 1 UE 4054/87 - und vom 18. Januar 1994 - 1 UE 2811/88 - siehe zuletzt Beschluß vom 12. März 1996 - 1 UE 2563/95 -).
  • VGH Hessen, 18.01.1994 - 1 UE 2811/88

    Vorgehen gegen Prüfungsentscheidung - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95
    Nach dem auch im öffentlichen Recht Geltung beanspruchenden Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (vgl. § 242 BGB) dürfen sowohl materielle Rechte als auch prozessuale Befugnisse, mithin auch ein gegen die Herabstufung einer dienstlichen Beurteilung gerichtetes Begehren nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit der Möglichkeit ihrer Geltendmachung längere Zeit vergangen ist und besondere Umstände des Einzelfalls hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig und damit als unzulässige Rechtsausübung erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 4. August 1993 - 1 TG 1460/93 -, ESVGH 44, 48 mit ausführlichen Nachweisen sowie Urteile vom 31. Dezember 1993 - 1 UE 4054/87 - und vom 18. Januar 1994 - 1 UE 2811/88 - siehe zuletzt Beschluß vom 12. März 1996 - 1 UE 2563/95 -).
  • BVerwG, 31.01.1995 - 2 C 1.94

    Rücknahme der Revision gegen das Urteil

    Auszug aus VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95
    Dies setzt voraus, daß sich der Entscheidungsspielraum des Dienstherrn derart reduziert hatte, daß nur noch die Beförderung gerade dieses bestimmten Beamten als pflichtgemäß hätte erscheinen müssen (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juli 1977, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 66 und vom 16. Oktober 1991, NJW 1992, 927; ferner Urteil vom 23. November 1995 - 2 C 1.94 - JURIS - Urteile des Senats vom 23. November 1994 - 1 UE 2657/91 - und vom 26. Februar 1997 - 1 UE 411/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09

    Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

    Eine derartige Verwirkung - sowohl des materiellen Rechts auf Überprüfung und ggf. Änderung der dienstlichen Beurteilung als auch des prozessualen Widerspruchs- und Klagerechts - tritt ein, wenn der Betroffene innerhalb eines längeren Zeitablaufs unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt, so dass beim rechtlichen Gegner der Anschein erweckt worden ist, der Betroffene werde bezüglich des fraglichen Vorgangs nichts mehr unternehmen (vgl. Urteil des Senats vom 26.09.1979 - IV 1204/78 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 13.11.1975 - II C 16.72 -, BVerwGE 49, 351; siehe auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 03.12.1975 - III R 80/75 -, ZBR 1976, 87, und Beschluss vom 29.08.2006 - 1 Q 19/06 -, NVwZ-RR 2007, 117; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.01.1973 - V OVG A 24/71 -, ZBR 1974, 385; Hessischer VGH, Urteil vom 09.07.1997 - 1 UE 3581/95 -, ZBR 2000, 55, und Beschluss vom 12.03.1996 - 1 UE 2563/95 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 01.09.1983 - Nr. 3 B 82 A.42 -, ZBR 1984, 45; VG Münster, Beschluss vom 24.04.2007 - 4 L 136/07 -, Juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2005, RdNr. 468 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 19.08.2013 - 9 K 1891/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus

    Dies schließt die Verwirkung des Rechts einer Beamtin nicht aus, die Rechtswidrigkeit einer Beurteilung gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen (BVerwG a.a.O.; NdsOVG B. v. 26.3.2013 - 5 LA 210/12 - PersR 2013, 263; B. v. 6.12.2012 - 5 ME 258/12 - ZBR 2013, 209; VGH BW B. v. 4.6.2009 - 4 S 213/09 - NVwZ-RR 2009, 967, 969 f.; HessVGH B. v. 12.3.1996, a.a.O. Rn. 22; U. v. 9.7.1997 - 1 UE 3581/95 - ZBR 1997, 55, 57; OVG NW B. v. 13.10.2010 - 6 B 1001/10 - juris Rn. 9; Schnellenbach a.a.O.).
  • VGH Hessen, 16.06.1998 - 1 TZ 45/98

    Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle - Eignungsprognose

    Dienstalter und Familienstand kommen als Hilfskriterien ohnehin nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht, weil sie leistungsfremd sind (vgl. dazu grundlegend Beschluß des Senats vom 5. Juli 1994 - 1 TG 1659/94 -, ZBR 1995, 109; siehe ferner Beschluß vom 16. Mai 1995 - 1 TG 772/95 -, NVwZ-RR 1996, 279 sowie zuletzt Urteil vom 9. Juli 1997 - 1 UE 3581/95 -, ESVGH 48, 80).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2002 - 3 Sa 100/02

    Konkurrentenklage, Schadensersatz, Stellenausschreibung, Unterlassung

    Das setzt voraus, dass der Betroffene bei rechtsfehlerfreier Auswahl die Stelle hätte erhalten müssen (Hessischer VGH Urteil vom 9.7.1997 - 1 UE 3581/95 - zit. nach JURIS; OLG Hamm Urteil vom 7.2.1997 - 11 U 160/96 - zit. nach JURIS).
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