Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.04.2005 - 1 UF 64/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3940
OLG Frankfurt, 29.04.2005 - 1 UF 64/05 (https://dejure.org/2005,3940)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.04.2005 - 1 UF 64/05 (https://dejure.org/2005,3940)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. April 2005 - 1 UF 64/05 (https://dejure.org/2005,3940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geplanter Urlaub - Schadensersatzpflicht bei Verweigerung des Umgangs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstufung des Umgangsrechts der Eltern als absolutes Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); Schadensersatz für einen nicht angetretenen Urlaub eines Vaters mit seinen Töchtern; Verpflichtung der Mutter, auf ihre Kinder so einzuwirken, dass diese bereit ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater will mit seinen Töchtern in Urlaub fahren Geschiedene Ehefrau lässt die Kinder jedoch nicht gehen

  • efkir.de PDF, S. 10 (Leitsatz)

    § 823 I BGB
    Schadensersatz bei Verweigerung des Umgangsrechts

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebuchter Dänemarkurlaub: Nicht betreuender Elternteil hat Anspruch auf Schadenersatz bei Verweigerung der Herausgabe der Kinder - Nutzlos gezahlte Urlaubskosten begründen Schadenersatzanspruch

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umgangsrecht - Schadenersatz bei Verweigerung des Umgangsrechts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1339
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2001 - 5 UF 78/01

    Ersatz der vergeblich aufgewendeten Kosten für die Anreise und Aufenthalt zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2005 - 1 UF 64/05
    Das Umgangsrecht eines Elternteils ist ein absolutes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Karlsruhe in: FamRZ 2002, 1056 f.).
  • OLG Köln, 16.10.2014 - 19 U 45/14

    Haftung des Umgangs- und Ergänzungspflegers

    Ungeachtet dessen weist der Senat auf folgendes hin: Es ist schon fraglich, inwieweit das Umgangsrechts eines Elternteils als absolutes Recht i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB anzusehen ist, das bei Verweigerung dem berechtigten Elternteil einen Schadensersatzanspruch gegen den verpflichteten Elternteil begründet (so etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1056; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1339; offen gelassen von BGH NJW 2002, 2566).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2015 - 4 UF 379/14

    Haftung des Umgangsverpflichteten für Kosten, die durch Verhinderung des

    Grundsätzlich steht einem Elternteil, dem die Wahrnehmung des durch gerichtliche Entscheidung oder Vergleich titulierten Umgangs mit dem Kind durch den Umgangsverpflichteten nicht ermöglicht wird, ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens zu (vgl. BGH FamRZ 2002, 1099; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1056; OLG Frankfurt ZKJ 2006, 46; OLG Köln FamRZ 2015, 151).
  • KG, 06.04.2017 - 19 UF 87/16

    Verstoß des umgangsverpflichteten Elternteils gegen die Umgangsvereinbarung:

    Da die Kosten des Umgangs grundsätzlich als unterhaltsrechtlich unbeachtlich dem Umgangselternteil zur Last fallen, hier dem Antragsteller, ist dieser vor den Folgen fehlgehender Dispositionen zu schützen (siehe von Staudinger/Rauscher, BGB, Neubearbeitung 2014, § 1684 RdNr. 25 a; Münchener Kommentar/Hennemann, 7. Aufl., § 1684 RdNr. 95; ferner OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 5 UF 78/01 -, juris, OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2005 - 1 UF 64/05 - juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 4 UF 379/14 - juris; AG Essen, Essen, Urteil vom 24. Februar 2003 - 18 C 128/02 -, juris; a.A. Jaeger in: Henrich, Familienrecht, 6. Aufl., § 1684 BGB RdNr. 31).

    Aus § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 1684 Abs. 1 BGB folgt jedoch keine Schutzpflicht, den Umgangsberechtigten vor vergeblichen Aufwendungen zu bewahren, die seine eigenen Flug- und Hotelkosten betreffen bzw. die seiner Lebensgefährtin (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2005 - 1 UF 64/05 - juris).

  • KG, 16.03.2017 - 19 UF 87/16

    Verstoß des umgangsverpflichteten Elternteils gegen die Umgangsvereinbarung:

    Da die Kosten des Umgangs grundsätzlich als unterhaltsrechtlich unbeachtlich dem Umgangselternteil zur Last fallen, hier dem Antragsteller, ist dieser vor den Folgen fehlgehender Dispositionen zu schützen (siehe von Staudinger/Rauscher, BGB, Neubearbeitung 2014, § 1684 RdNr. 25 a; Münchener Kommentar/Hennemann, 7. Aufl., § 1684 RdNr. 95; ferner OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 5 UF 78/01 -, juris, OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2005 - 1 UF 64/05 - juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 4 UF 379/14 - juris; AG Essen, Essen, Urteil vom 24. Februar 2003 - 18 C 128/02 -, juris; a.A. Jaeger in: Henrich, Familienrecht, 6. Aufl., § 1684 BGB RdNr. 31).

    Aus § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 1684 Abs. 1 BGB folgt jedoch keine Schutzpflicht, den Umgangsberechtigten vor vergeblichen Aufwendungen zu bewahren, die seine eigenen Flug- und Hotelkosten betreffen bzw. die seiner Lebensgefährtin (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2005 - 1 UF 64/05 - juris).

  • OLG Köln, 18.09.2014 - 19 U 45/14

    Haftung des Umgangs- und Ergänzungspflegers

    Ungeachtet dessen weist der Senat auf folgendes hin: Es ist schon fraglich, inwieweit das Umgangsrechts eines Elternteils als absolutes Recht i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB anzusehen ist, das bei Verweigerung dem berechtigten Elternteil einen Schadensersatzanspruchs gegen den verpflichteten Elternteil begründet (so etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1056; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1339; offen gelassen von BGH NJW 2002, 2566).
  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2017 - 4 O 399/16
    Voraussetzung ist insoweit auch, dass der Schaden nach Art und Entstehung nicht außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegt und unter den Schutzzweck der Norm fällt (OLG Frankfurt a.M.: Beschluss vom 29.4.2005 - 1 UF 64/05= NJW-RR 2005, 1339 [OLG Oldenburg 23.02.2005 - 8 U 301/04] ).
  • OLG Brandenburg, 03.11.2014 - 3 UF 55/14

    Umgangskosten: Auslegung einer zwischen den Eltern geschlossenen Vereinbarung

    Zwar sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich auch Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Verletzung des Umgangsrechts eines Elternteils unter dem rechtlichen Gesichtspunkt nutzloser Aufwendungen denkbar (vgl. z.B. OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1339).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht