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   FG Hessen, 26.02.2013 - 1 V 2578/12   

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https://dejure.org/2013,3633
FG Hessen, 26.02.2013 - 1 V 2578/12 (https://dejure.org/2013,3633)
FG Hessen, Entscheidung vom 26.02.2013 - 1 V 2578/12 (https://dejure.org/2013,3633)
FG Hessen, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 1 V 2578/12 (https://dejure.org/2013,3633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 4 ErbStG 96, § 2124 Abs 2 BGB, § 1922 BGB, § 2126 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schulden der Steuerschuld durch einen Rechtsnachfolger eines Vorerben bei fehlendem wirtschaftlichen Zufluss der Vorerbschaft des zwischenzeitlich verstorbenen Vorerben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 6 Abs. 2; ErbStG § 20 Abs. 4
    Steuerschuldnerschaft bei Eintritt der Nacherbfolge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerschuldnerschaft bei Eintritt der Nacherbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • RFH, 07.11.1935 - III e A 28/35
    Auszug aus FG Hessen, 26.02.2013 - 1 V 2578/12
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin folgt aus dem vor Erlass des Steuerbescheides eingetretenen Nacherbfall nichts anderes (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofes - RFH - vom 7. November 1935 III e A 28/35, Reichssteuerblatt - RStBl - 1935, 1509; Kobor in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 2. Auflage, § 6 Rdnr. 14; Jüptner in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, a.a.O., § 20 Rdnr 43; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Loseblatt, Stand März 2012, § 6 Rdnr. 23), insbesondere wurde hierdurch nicht der Nacherbe zum Schuldner der durch den Vorerbfall ausgelösten Steuerschuld (Urteil des Finanzgerichts - FG - Hamburg vom 18. Januar 1968 II 180/65, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1968, 362, Geck in Kapp/Ebeling, ErbStG, Loseblatt, Stand Oktober 2012, § 6 Rdnr. 43).

    Entgegen der Überschrift und seiner systematischen Stellung soll § 20 Abs. 4 ErbStG die Stellung des Vorerben als Steuerschuldner nach § 20 Abs. 1 ErbStG damit in keiner Weise einschränken (RFH-Urteil vom 7. November 1935 III e A 28/35, RStBl 1935, 1509, zu § 15 Abs. 4 ErbStG 1925).

    Die vorliegende Sache hat insbesondere keine grundsätzliche Bedeutung, da die dem Streitfall zugrunde liegende Rechtsfrage bereits gerichtlich geklärt ist (vgl. RFH-Urteil vom 7. November 1935 III e A 28/35, RStBl 1935, 1509; Urteil des FG Hamburg vom 18. Januar 1968 II 180/65, EFG 1968, 362).

  • FG Hamburg, 18.01.1968 - II 180/65
    Auszug aus FG Hessen, 26.02.2013 - 1 V 2578/12
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin folgt aus dem vor Erlass des Steuerbescheides eingetretenen Nacherbfall nichts anderes (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofes - RFH - vom 7. November 1935 III e A 28/35, Reichssteuerblatt - RStBl - 1935, 1509; Kobor in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 2. Auflage, § 6 Rdnr. 14; Jüptner in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, a.a.O., § 20 Rdnr 43; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Loseblatt, Stand März 2012, § 6 Rdnr. 23), insbesondere wurde hierdurch nicht der Nacherbe zum Schuldner der durch den Vorerbfall ausgelösten Steuerschuld (Urteil des Finanzgerichts - FG - Hamburg vom 18. Januar 1968 II 180/65, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1968, 362, Geck in Kapp/Ebeling, ErbStG, Loseblatt, Stand Oktober 2012, § 6 Rdnr. 43).

    Die vorliegende Sache hat insbesondere keine grundsätzliche Bedeutung, da die dem Streitfall zugrunde liegende Rechtsfrage bereits gerichtlich geklärt ist (vgl. RFH-Urteil vom 7. November 1935 III e A 28/35, RStBl 1935, 1509; Urteil des FG Hamburg vom 18. Januar 1968 II 180/65, EFG 1968, 362).

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Hessen, 26.02.2013 - 1 V 2578/12
    Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken, so dass sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH - seit dem Beschluss vom 10. Februar 1967, III B 9/66, Bundessteuerblatt - BStBl - III 1967, 182).
  • BFH, 26.10.2011 - I S 7/11

    Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus FG Hessen, 26.02.2013 - 1 V 2578/12
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist auch bei Vorliegen einer unbilligen Härte der Vollstreckung eine Aussetzung der Vollziehung nur möglich, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheides nicht ausgeschlossen werden können (zuletzt BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2011 I S 7/11, BFH/NV 2012, 583 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Koch in Gräber, FGO, 7. Auflage, § 69 Rdnr. 107).
  • LG Bonn, 24.01.2012 - 10 O 453/10

    Erbschaftssteuer bei einer Vorerbschaft als außerordentliche Last i.S.d. § 2126

    Auszug aus FG Hessen, 26.02.2013 - 1 V 2578/12
    Die Steuer soll also wirtschaftlich aus der Substanz der Erbschaft bezahlt werden und damit letztlich - als eine auf der Vorerbschaft ruhende außerordentliche Last im Sinne des § 2126 BGB - zu Lasten des Nacherben gehen bzw. - wenn sie aus dem Vermögen des Vorerben bewirkt wird - einen Ersatzanspruch nach § 2124 Abs. 2 Satz 2 BGB auslösen (Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. Januar 2012 10 O 453/10 Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungsreport - NJW-RR - 2012, 1031 m.w.N.; Jüptner in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 2. Auflage, § 20 Rdnr 43).
  • BFH, 12.05.1970 - II 52/64

    Erbschaftsteuer bei Nachlassfolge nach ausländischem Recht - Erbschaftsteuer bei

    Auszug aus FG Hessen, 26.02.2013 - 1 V 2578/12
    Sinn bekommt diese Vorschrift vielmehr nur unter dem bürgerlich-rechtlichen Gesichtspunkt, dass der Vorerbe befugt ist, die Steuerleistung dem Nachlass zu entnehmen (BFH-Urteil vom 12. Mai 1970 II 52/64, BStBl II 1972, 462 zu § 15 Abs. 4 ErbStG a.F.).
  • FG Hessen, 24.07.2014 - 1 K 1735/13

    Nacherbe; Nacherbschaft; Rechtsnachfolger; Steuerschuldner; Vorerbe

    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht wurde mit Beschluss vom 26. Februar 2013 (1 V 2578/12) abgelehnt.

    Die einschlägigen Verwaltungsakten (drei Bände Erbschaftsteuerakten) sowie die Verfahrensakten des einstweiligen Rechtschutzes (1 V 2578/12) waren beigezogen und Gegenstand der Beratung und Entscheidung.

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