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   OVG Saarland, 22.06.2004 - 1 W 23/04   

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OVG Saarland, 22.06.2004 - 1 W 23/04 (https://dejure.org/2004,9639)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.06.2004 - 1 W 23/04 (https://dejure.org/2004,9639)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 1 W 23/04 (https://dejure.org/2004,9639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Anforderungen an die Annahme der Unzuverlässigkeit bei der Fahrgastbeförderung; Zweifelsfreier Nachweis der Unzuverlässigkeit bei einer auf Tatsachen gestützten negativen Prognose; Voraussetzungen der Erteilung einer ...

  • Judicialis

    FeV § 48; ; FeV § 48 Abs. 4 Nr. 2; ; FeV § 48 Abs. 10 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; StVZO § 15 e Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 14.03.1989 - 2 UE 2257/85

    Herbeiführung der Spruchreife durch das Gericht - Nichterteilung der

    Auszug aus OVG Saarland, 22.06.2004 - 1 W 23/04
    Sie ergeben sich in der Tat mit Gewicht aus dem vom Antragsteller am 7.3.2001 und 2.1.2002 bei - wie zu betonen ist - Ausübung seiner Tätigkeit als Taxifahrer gezeigten strafbaren Verhalten, das zur rechtskräftigen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten und einem Fahrverbot von 2 Monaten geführt hat vgl. im einzelnen das bereits zitierte Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 26.6.2003; vgl. dazu, dass der Mangel der persönlichen Zuverlässigkeit in bezug auf die Fahrgastbeförderung selbst aus Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art hergeleitet werden kann, u.a. BVerwG, Beschluss vom 19.3.1986 - 7 B 19/86 -, NJW 1986, 2779 = Buchholz 442.16 § 15 e StVZO Nr. 3, sowie VGH Kassel, Urteil vom 14.3.1989 - 2 UE 2257/85 -, VRS 79, 228.
  • BVerwG, 19.03.1986 - 7 B 19.86

    Ablehnung der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.06.2004 - 1 W 23/04
    Sie ergeben sich in der Tat mit Gewicht aus dem vom Antragsteller am 7.3.2001 und 2.1.2002 bei - wie zu betonen ist - Ausübung seiner Tätigkeit als Taxifahrer gezeigten strafbaren Verhalten, das zur rechtskräftigen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten und einem Fahrverbot von 2 Monaten geführt hat vgl. im einzelnen das bereits zitierte Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 26.6.2003; vgl. dazu, dass der Mangel der persönlichen Zuverlässigkeit in bezug auf die Fahrgastbeförderung selbst aus Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art hergeleitet werden kann, u.a. BVerwG, Beschluss vom 19.3.1986 - 7 B 19/86 -, NJW 1986, 2779 = Buchholz 442.16 § 15 e StVZO Nr. 3, sowie VGH Kassel, Urteil vom 14.3.1989 - 2 UE 2257/85 -, VRS 79, 228.
  • VGH Bayern, 15.07.1991 - 11 B 91.74
    Auszug aus OVG Saarland, 22.06.2004 - 1 W 23/04
    Aus der uneingeschränkten Bezugnahme auf diese Vorschrift in § 48 Abs. 10 Satz 1 FeV folgt, dass bereits die auf Tatsachen gestützte Prognose, der Antragsteller werde seiner besonderen Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung auch künftig nicht gerecht werden, zur Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zwingt, ohne dass ein zweifelsfreier Nachweis der Unzuvverlässigkeit erforderlich ist vgl. u.a. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 48 FeV Rz 17; VGH München, Urteil vom 15.7.1991 - 11 B 91/74 -, NZV 1991, 486 = VRS 82, 78.
  • VG Mainz, 05.01.2016 - 3 L 1528/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    Aus der uneingeschränkten Bezugnahme auf § 48 Abs. 4 FeV folgt, dass bereits die auf Tatsachen gestützte Besorgnis an der persönlichen Zuverlässigkeit zur Entziehung zwingen; ein zweifelsfreier Nachweis der Unzuverlässigkeit ist nicht erforderlich (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 1 W 23/04 -, juris Rn 8; OVG NW, Beschluss vom 25. August 1998 - 19 A 3812/98 -, NZW 1999, 55 = juris Rn. 12; VG München, Beschluss vom 28. April 2005 - M 6b S 05.1188 -, juris Rn. 49 m.w.N.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 48 FeV Rn. 26).

    Im Hinblick auf den mit der Voraussetzung des § 48 Abs. 4 Nr. 2 a FeV verbundenen Schutz der Allgemeinheit müssen berufliche und wirtschaftliche Nachteile, die sich für den Fahrerlaubnisinhaber aus der Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ergeben, in der Regel - so auch hier - hinter dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung dieser Maßnahme zurücktreten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. April 2009 - OVG 1 S 172.08 -, juris Rn. 10; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 1 W 23/04 -, juris Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06

    Anspruch auf Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Besonderes

    Selbst wenn man insoweit der Auffassung des VGH Baden-Württemberg folgte, wonach die für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderliche Zuverlässigkeit, anders als die für die allgemeine Fahrerlaubnis notwendige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, keiner Aufhellung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten zugänglich ist (Beschl. v. 17.4.1989 - 10 S 750/89 -, NVwZ-RR 1990, 164; a. A. OVG Saarland, Beschl. v. 22.6.2004 - 1 W 23/04 -, ZfSch 2004, 539), änderte dies nichts daran, dass die von § 48 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 FeV geforderte Gewähr in Bezug auf die besondere Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung hier schon im Hinblick auf die begangenen erheblichen Verkehrsverstöße nicht gegeben ist, so dass die Voraussetzungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht vorliegen und sich die Antragstellerin nicht mit Erfolg auf einen entsprechenden Anspruch berufen kann.
  • VG München, 11.05.2009 - M 6a E 09.1311

    Einstweilige Anordnung; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; kein

    Die Gewähr für die besondere Verantwortung in diesem Sinne fehlt daher nicht nur dann, wenn die Unzuverlässigkeit als erwiesen anzusehen ist, sondern bereits dann, wenn Umstände vorliegen, die die ernsthafte Befürchtung rechtfertigen, der Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung werde die besonderen Sorgfaltspflichten, die ihm bei der Beförderung ihm anvertrauter Personen obliegen, (zukünftig) missachten (vgl. BayVGH v. 15.7.1991, NZV 1991, 486 f.; VGH Baden-Württemberg v. 17.4.1989, NVwZ-RR 1990, 164 [165]; OVG Saarl. v. 22.6.2004, Az.: 1 W 23/04; VG München v. 7.12.2004, Az.: M 6b K 03.2776; VG Aachen v. 25.11.2004, Az.: 2 L 914/04).

    Auch Straftaten nichtverkehrsrechtlicher Art können in diesem Zusammenhang bedeutsam sein, wenn diese für die Beantwortung der Frage, ob der Antragsteller sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich ausführen, würdig zeigt oder nicht, Relevanz aufweisen (BVerwG v. 19.3.1986, NJW 1986, 2779; OVG Saarl. v. 22.6.2004, Az.: 1 W 23/04; VGH Baden-Württemberg a.a.O.; VG München v. 4.1.2007, Az. M 6a E 06.4693; VG Aachen v. 25.11.2004, Az.: 2 L 914/04).

  • VG Aachen, 10.08.2018 - 2 L 977/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Sofortvollzug, Beziehen und Besitz von kinder- und

    Eines (zweifelsfreien) Nachweises mangelnder Zuverlässigkeit bedarf es nicht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. August 1998 - 19 A 3812/98 - BayVGH, Urteil vom 15. Juli 1991 - 11 B 91/74 - OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 1 W 23/04 -, jeweils juris.
  • VG München, 17.02.2012 - M 6b E 11.5987

    Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Die Gewähr für die besondere Verantwortung in diesem Sinne fehlt daher nicht nur dann, wenn die Unzuverlässigkeit als erwiesen anzusehen ist, sondern bereits dann, wenn Umstände vorliegen, die die ernsthafte Befürchtung rechtfertigen, der Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung werde die besonderen Sorgfaltspflichten, die ihm bei der Beförderung ihm anvertrauter Personen obliegen, (zukünftig) missachten (vgl. BayVGH v. 15.7.1991, NZV 1991, 486 f.; VGH Baden-Württemberg v. 17.4.1989, NVwZ-RR 1990, 164 [165]; OVG Saarl. v. 22.6.2004, Az.: 1 W 23/04; VG München v. 7.12.2004, Az.: M 6b K 03.2776; VG Aachen v. 25.11.2004, Az.: 2 L 914/04).

    Auch Straftaten nichtverkehrsrechtlicher Art können in diesem Zusammenhang bedeutsam sein, wenn diese für die Beantwortung der Frage, ob der Antragsteller sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich ausführen, würdig zeigt oder nicht, Relevanz aufweisen (BVerwG v. 19.3.1986, NJW 1986, 2779; OVG Saarl. v. 22.6.2004, Az.: 1 W 23/04; VGH Baden-Württemberg a. a. O.; VG München v. 4.1.2007, Az. M 6a E 06.4693; VG Aachen v. 25.11.2004, Az.: 2 L 914/04).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2009 - 1 S 172.08

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Verurteilung wegen

    Berufliche und wirtschaftliche Nachteile, die sich für den Fahrerlaubnisinhaber aus der Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ergeben, müssen in der Regel - so auch hier - hinter dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung dieser Maßnahme zurücktreten (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 1 W 23/04 - juris Rn. 13; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 48 FeV Rn. 8).
  • VG München, 03.09.2009 - M 6a E 09.3604

    Einstweilige Anordnung; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; kein

    Die Gewähr für die besondere Verantwortung in diesem Sinne fehlt daher nicht nur dann, wenn die Unzuverlässigkeit als erwiesen anzusehen ist, sondern bereits dann, wenn Umstände vorliegen, die die ernsthafte Befürchtung rechtfertigen, der Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung werde die besonderen Sorgfaltspflichten, die ihm bei der Beförderung ihm anvertrauter Personen obliegen, (zukünftig) missachten (vgl. BayVGH v. 15.7.1991, NZV 1991, 486 f.; VGH Baden-Württemberg v. 17.4.1989, NVwZ-RR 1990, 164 [165]; OVG Saarl. v. 22.6.2004, Az.: 1 W 23/04; VG München v. 7.12.2004, Az.: M 6b K 03.2776; VG Aachen v. 25.11.2004, Az.: 2 L 914/04).

    Auch Straftaten nichtverkehrsrechtlicher Art können in diesem Zusammenhang bedeutsam sein, wenn diese für die Beantwortung der Frage, ob der Antragsteller sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich ausführen, würdig zeigt oder nicht, Relevanz aufweisen (BVerwG v. 19.3.1986, NJW 1986, 2779; OVG Saarl. v. 22.6.2004, Az.: 1 W 23/04; VGH Baden-Württemberg a.a.O.; VG München v. 4.1.2007, Az. M 6a E 06.4693; VG Aachen v. 25.11.2004, Az.: 2 L 914/04).

  • VG München, 12.08.2011 - M 6a E 11.2282

    Vorläufige Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Wege der

    Die Gewähr für die besondere Verantwortung in diesem Sinne fehlt daher nicht nur dann, wenn die Unzuverlässigkeit als erwiesen anzusehen ist, sondern bereits dann, wenn Umstände vorliegen, die die ernsthafte Befürchtung rechtfertigen, der Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung werde die besonderen Sorgfaltspflichten, die ihm bei der Beförderung ihm anvertrauter Personen obliegen, (zukünftig) missachten (vgl. BayVGH v. 15.7.1991, NZV 1991, 486 f.; VGH Baden-Württemberg v. 17.4.1989, NVwZ-RR 1990, 164 [165]; OVG Saarl. v. 22.6.2004, Az.: 1 W 23/04; VG München v. 7.12.2004, Az.: M 6b K 03.2776; VG Aachen v. 25.11.2004, Az.: 2 L 914/04).
  • VG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 K 7588/04

    Verfahrensrecht, Nichtbetreiben des Verfahrens, Klagebegründung, Akteneinsicht,

    Dass dem Kläger auch im Falle einer Neuerteilung seiner allgemeinen Fahrerlaubnis die von ihm eigentlich gewünschte Berufstätigkeit als Taxifahrer wegen der begangenen, gegen Eigentum und freie Willensausübung gerichteten Straftaten aller Voraussicht nach auf Jahre nicht möglich sein wird, bedarf vor dem Hintergrund der in § 48 Abs. 4 Nr. 2 FeV geforderten besonderen Verantwortung des Erlaubnisinhabers bei der Beförderung von Fahrgästen keiner weiteren Erörterung, vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 1 W 23/04 - VG Aachen, Beschluss vom 25. November 2004 - 2 L 914/04 -.
  • VG Mainz, 03.06.2009 - 3 K 1046/08

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrgastbeförderung; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten;

    Aus der uneingeschränkten Bezugnahme auf § 48 Abs. 4 FeV folgt, dass bereits Bedenken gegen die persönliche Zuverlässigkeit zu Entziehung zwingen; ein zweifelsfreier Nachweis der Unzuverlässigkeit ist nicht erforderlich (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 1 W 23/04 -, juris [Rdnr 8]; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 48 FeV Rdnr. 17).
  • VG Mainz, 16.06.2009 - 3 K 1046/08

    Verlust der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung wegen privater

  • VG Aachen, 27.03.2012 - 2 K 2341/10

    Persönliche Zuverlässigkeit als Voraussetzung der Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • VG Aachen, 28.06.2011 - 2 K 1952/10

    Kein Taxischein für Steuerhinterzieher

  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2020 - 9 K 1616/20

    Fahrgastbeförderung; Verlängerung, Straftat

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