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   OLG Jena, 28.05.2002 - 1 W 267/02   

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https://dejure.org/2002,5216
OLG Jena, 28.05.2002 - 1 W 267/02 (https://dejure.org/2002,5216)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.05.2002 - 1 W 267/02 (https://dejure.org/2002,5216)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 1 W 267/02 (https://dejure.org/2002,5216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 42 ZPO
    Wegfall der Veranlassung zur Sicherheitsleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Veranlassung zur Sicherheitsleistung; Herausgabe einer Prozessbürgschaft; Weigerung der Herausgabe der Urkunde wegen offener Kostenerstattung; Zuständigkeit des Rechtspfleger für den Gerichtsbeschluss; Auslegung des Antrags auf Rückgabe der Bürgschaft; ...

  • Judicialis

    ZPO § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 109
    Wegfall der Veranlassung zur Sicherheitsleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaftsrecht - Wegfall der Veranlassung zur Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1505
  • BauR 2003, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 14.11.1986 - 5 U 220/85
    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2002 - 1 W 267/02
    Die Veranlassung für eine prozessuale Sicherheitsleistung ist dann weggefallen, wenn der durch eine prozessuale Maßnahme möglicherweise entstehende Schaden nicht (mehr) eintreten kann (OLG Frankfurt, MDR 1987, 239 unter Hinweis auf RGZ 50, 376, u.a.).
  • RG, 10.01.1902 - III 254/01

    Veranlassung einer Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2002 - 1 W 267/02
    Die Veranlassung für eine prozessuale Sicherheitsleistung ist dann weggefallen, wenn der durch eine prozessuale Maßnahme möglicherweise entstehende Schaden nicht (mehr) eintreten kann (OLG Frankfurt, MDR 1987, 239 unter Hinweis auf RGZ 50, 376, u.a.).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2008 - 2 W 28/08

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückgewähr einer Sicherheitsleistung

    Die Veranlassung für eine prozessuale Sicherheitsleistung ist weggefallen, wenn ein Schaden nicht (mehr) entstehen kann (vgl. OLG Düsseldorf [6. ZS], Rpfleger 1996, 165: OLG Frankfurt, MDR 1987, 239; OLG Jena, NJW-RR 2002, 1505, 1506; MDR 2007, 1448).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2004 - 22 U 142/03

    Zur Abwendung der Zwangsvollstreckung durch eine Prozessbürgschaft und die

    Die in Literatur und Rechtsprechung vertretene Auffassung, der zufolge eine Sicherheit nach § 720 a ZPO auch für Kosten und Zinsen haften soll (OLG Jena, NJW-RR 2002, 1505; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 720 a Rn. 5; Putzo in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 720 a Rn. 10; Stöber in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 720 a Rn. 9), steht dem nicht entgegen.
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